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Modul :  Praktikum und Ausbildungssupervision - Einzelansicht




Grunddaten

Kurztext S5520-2004 Studienphase Vertiefungsstudium
Drucktext Praktikum und Ausbildungssupervision Umfang des Moduls
Langtext Praktikum und Ausbildungssupervision Turnus des Angebotes jedes Semester
Art des Moduls Modul Credits 25
Zulassungsrang 1 ModulCode S5520

Zuordnung zu Studiengängen

Studiengang B.A. Soziale Arbeit - 2004

Inhalt

Kurzbeschreibung Das Praktikum ergänzt das Studium durch handlungsorientierte und administrative Aufgaben. Die Studierenden kennen ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit aus praktischer Erfahrung. Sie überschauen die Organisationsstruktur in der jeweiligen Praxisstelle, kennen Entscheidungsabläufe und administrative Techniken wie Aktenführung, Ablage, Bearbeitung von Anträgen usw.. Weiterhin sind sie befähigt fachliche Schriftstücke (Berichte, Protokolle, Stellungnahmen, Vermerke) anzufertigen und eine Rechtswirkung nach außen zu vertreten (Bescheide, Verfügungen).
Die Ausbildungssupervision befähigt die Studierenden ihre berufliche Identität und eigene ethische Standards, Wertehaltungen und berufsethische Prinzipien in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit und interdisziplinären Arbeitszusammenhängen zu reflektieren, eigene Stärken und Schwächen in sozialen Interaktionen zu erkennen.

Das Praktikum wurde absolviert im Arbeitsfeld der
Lernziele und Kompetenzen LERNZIELE UND KOMPETENZEN Fachbezogene und fachübergreifende Kompetenzen Das Praktikum und die Ausbildungssupervision, auch praktisches Studiensemester genannt, ergänzen das Studium durch handlungsorientierte Aufgabenstellungen. Sie sollen die Studierenden befähigen, unterschiedliche wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden zu verknüpfen und in unmittelbarem Bezug mit Zielgruppen von sozialer und sozialpädagogischer Arbeit anzuwenden. Sie haben weiter zum Ziel, folgende Kompetenzen im Berufsalltag kennen zu lernen, anzuwenden und zu reflektieren: 1. Professionelle Handlungskompetenz, wie z.B. • theoretisch erlernte Methoden in der Praxis zu erproben und anzuwenden • Gesprächsführung mit Einzelnen und in Gruppen erlernen • sich mit Rollenträgern des eigenen Berufsstandes auseinanderzusetzen und im Vergleich und in Abgrenzung zu anderen Berufsrollen die eigene Rolle definieren zu lernen • sich der Werte und Normen, die dem eigenen Handeln zugrunde liegen, bewusst zu werden und deren Bedeutung einschätzen zu können • die Selbst- und Fremdwahrnehmung weiter zu entwickeln • Lernprozesse regelmäßig zu reflektieren, um so die persönliche und professionelle Urteilskraft zu steigern • die individuellen Lebenslagen der Adressaten/innen der Praxisstelle und ihre gesellschaftlichen Bedingungen kennen- und beschreiben zu lernen; darauf aufbauend die Eigenkräfte der Klient/innen erkennen, nutzen und fördern zu können • angemessene Interventionsstrategien erarbeiten zu können • das Spannungsfeld zwischen Gesellschaft, Institution und Erwartungen der Klient/innen zu erkennen und die Fähigkeit zu entwickeln, in unaufhebbaren Widersprüchen entsprechend berufsethischer Prinzipien verantwortlich zu handeln 2. Administrative Kompetenz, wie z.B. • die Organisationsstruktur in der jeweiligen Praxisstelle überschauen sowie Aufgabenverteilung und Entscheidungsabläufe nachvollziehen zu können (Zuständigkeiten, Informationswege, Dienstwegregelungen) • administrative Techniken wie Aktenführung, Ablage, Bearbeitung von Anträgen und Formularen zu erlernen und einzuüben • fachliche Schriftstücke (Berichte, Protokolle, Stellungnahmen, Vermerke) zu erstellen • Finanzen zu verwalten und zu planen • Rechtsanwendung einzuüben und das Vertreten der Rechtswirkung nach außen (Bescheide, Verfügungen) zu trainieren • Informations- und Finanzressourcen erkennen, erschließen und nutzen erlernen 3. Projekt- und Innovationsmanagement, wie z.B. • einmalige und wiederkehrende, komplexe Arbeitsabläufe planen, konzipieren, koordinieren, durchführen und kritisch reflektieren erlernen • adressatenbezogen sowie intern vernetzt und transparent arbeiten, mit dem Ziel, optimale Hilfen anzubieten zu können • Kommunikations- und Abstimmungsprozesse in Gruppen erkennen und mit gestalten erlernen • Sitzungen vor- und nachzubereiten und deren Ergebnisse zu präsentieren • sich an zielgruppenorientierter Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb der Praxisstelle zu beteiligen (Pressemitteilungen, Flyer, Plakate usw. entwerfen) INHALTE DES MODULS Das Praktikum wird von der ASFH geregelt, inhaltlich bestimmt, begleitet und im Rahmen des Projektmoduls ergänzt. Entlang des Ausbildungsplans wird den Studierenden ermöglicht, ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit durch eigene Tätigkeit kennen zu lernen und dabei ihre theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen zu überprüfen. Die Auswahl der Praktikumseinrichtung orientiert sich in der Regel an den Themen des gewählten Projektes und den Studierenden steht eine Praxisdatenbank der ASFH mit über 1.000 anerkannten Praxisstellen zur Verfügung. In der Ausbildungssupervision setzen sich die Studierenden mit ihrer beruflichen Rolle bzw. ihrer Berufsidentität auseinander und erweitern ihre berufliche Handlungskompetenz. Bei dieser längerfristig und prozesshaft angelegte Beratungsform geht es um Reflexion mit dem Anspruch der persönlichen Selbstreflexion über Möglichkeiten des Transfers von berufsbezogenen Einzelerfahrungen auf andere Situationen im Berufsfeld. Die Ausbildungssupervision schöpft ihre Themen aus dem Alltag im Praktikum und bietet die Möglichkeit, neue Sichtweisen und Handlungsoptionen für die berufliche Interaktion zu entdecken und zu erproben, um ein effizientes Arbeiten zu unterstützen.
Lehr- und Lernformen Ein Ausbildungsplan mit spezifischen Lernzielen auf das jeweilige Praxisfeld bezogen dient als Grundlage für das Praktikum und schafft Verbindlichkeiten und klare Anforderungen für den/die Student/in sowie für den/die Anleiter/in. Es finden regelmäßig Anleitergespräche statt zur kontinuierlichen Reflexion der Praxisphase. Zusätzlich zu dem wöchentlichen Studientage an der ASFH im Rahmen des Projektmoduls werden 10 Sitzungen Ausbildungssupervision à 90 Minuten angeboten.
Arbeitsaufwand 22 Wochen mit tarifüblicher Arbeitszeit (d.h. 7,4 Stunden/Tag) inklusive ein Studientag die Woche an der ASFH.

Präsenzzeit: 15 Stunden Ausbildungssupervision und 27 Stunden im Rahmen des Projektmoduls (1 von 4 SWS)
Selbstlernzeit: 0 – 57 Stunden
Praxiszeit: 651 Stunden
Voraussetzungen für die Teilnahme - Grundlagenstudium
- Teilnahme an Projektmodul 1, von dem ein Semester bereits abgeschlossen sein muss
Benotung Praxisbericht ohne Note

Zuordnung zu Prüfungen

84  883  H  2004  5552  Praktikum und Ausbildungssupervision