Kurzbeschreibung
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Die Studierenden nutzen Grundkenntnisse des Rechts, die für die Leitungs- und Organisationstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens unerlässlich sind. Sie wenden die im Gesundheitsbereich wirkenden Rechtsprinzipien, besonders bei der Vertragsgestaltung sowie beim Vermeiden und Regulieren von Schäden sinnvoll an. Sie verstehen die Rechtsnormen unterschiedlicher Rechtsbereiche und können mit Rechtsbegriffen umgehen. Sie erkennen potenzielle rechtliche Konflikte und entwickeln grundsätzliche Lösungsstrategien. Sie identifizieren rechtliche Fragestellungen aus angrenzenden Fachgebieten, vor allem der Gesundheitsökonomie und -politik, und sie erkennen Zusammenhänge mit dem Management von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
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Lernziele und Kompetenzen
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LERNZIELE UND KOMPETENZEN
1. Fachbezogene Kompetenzen
Die Studierenden nutzen Grundkenntnisse des Rechts, die für die Leitungs- und
Organisationstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens unerlässlich sind. Sie wenden die im Gesundheitsbereich wirkenden Rechtsprinzipien, besonders bei der Vertragsgestaltung sowie beim Vermeiden und Regulieren von Schäden, sinnvoll an. Sie verstehen die Rechtsnormen unterschiedlicher Rechtsbereiche und können mit Rechtsbegriffen umgehen. Sie erkennen potenzielle
rechtliche Konflikte und entwickeln grundsätzliche Lösungsstrategien. Sie identifizieren rechtliche Fragestellungen aus angrenzenden Fachgebieten (vor allem Management in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Gesundheitsökonomie und –politik) und erkennen Zusammenhänge.
2. Fachübergreifende Kompetenzen
- Kenntnis und Fähigkeit zur Anwendung rechtlicher Regelungen fördert soziale
Kompetenz insgesamt.
- Da Recht auf konfliktarme Anwendung gerichtet ist und ein Instrumentarium
zur Konfliktregulierung und -lösung zur Verfügung hat, wird Konfliktfähigkeit
erzielt.
- Die im Basisstudium vermittelten und erarbeiteten Rechtskenntnisse führen
zur Fähigkeit, selbständig Verantwortung in den Entscheidungsbereichen
und -prozessen zu tragen.
- Recht unterliegt einer permanenten Veränderung, daher wird die Fähigkeit
erzeugt, sich selbständig neue Materien zu erschließen und auf Rechtsänderungen
zu reagieren.
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Lehr- und Lernformen
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Vorlesung mit integrierten Übungen, Fallbeispiele, Gruppendiskussion
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Arbeitsaufwand
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1. Modulsemester: 1 Vorlesung à 4 SWS
2. Modulsemester: 1 Vorlesung à 3 SWS
Präsenzzeit: 95 Stunden
Selbstlernzeit: 175 Stunden
Workload gesamt: 270 Stunden
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Voraussetzungen für die Teilnahme
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keine
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