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Modul :  Rechtliche Grundlagen - Einzelansicht




Grunddaten

Kurztext G3200-2005 Studienphase Basisstudium
Drucktext Rechtliche Grundlagen Umfang des Moduls 7
Langtext Rechtliche Grundlagen Turnus des Angebotes jedes Semester
Art des Moduls Modul Credits 9
Zulassungsrang 1 ModulCode G3200

Zuordnung zu Studiengängen

Studiengang B.Sc. Gesundheits- und Pflegemanagement - 2005

Veranstaltungen des aktuellen Semesters

Veranstaltungen

Inhalt

Kurzbeschreibung Die Studierenden kennen die für ihren Beruf erforderlichen rechtlichen Zusammenhänge, sind mit der Rechtssprache vertraut und können mit Gesetzen umgehen. Sie kennen die rechtlichen Voraussetzungen der Vertragsgestaltung in den unterschiedlichen Erscheinungsformen im Gesundheitswesen, und sie übersehen das Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Die Studierenden haben sich in die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts eingearbeitet und überblicken die rechtlichen Rahmenbedingungen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.
Lernziele und Kompetenzen LERNZIELE UND KOMPETENZEN Fachbezogene Kompetenzen • Vermittlung von Grundkenntnissen des Rechts, die für die Leitungs- und Organisationstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens unerlässlich sind • Kenntnis der Struktur und der Gliederung des Rechts sowie Überblick über die im Gesundheitsbereich wirkenden Rechtsdisziplinen • Erlernen der Fähigkeit, Rechtsnormen zu lesen, ihren Inhalt zu erkennen und mit unterschiedlichen Rechtsbegriffen umzugehen • Erkennen von Konfliktpotezialen und Erwerb von Voraussetzungen mit rechtlich relevanten Konflikte umzugehen, und sie mit rechtlichem Instrumentarium zu lösen Eigenständiges Erkennen von rechtlichen Aspekten, die an andere Module anknüpfen (vor allem Management in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsökonomie und- politik) Fachübergreifende Kompetenzen • Kenntnis und Fähigkeit zur Anwendung rechtlicher Regelungen fördert soziale Kompetenz insgesamt • Da Recht auf konfliktarme Anwendung gerichtet ist und ein Instrumentarium zur Konfliktregulierung und -lösung zur Verfügung hat, wird Konfliktfähigkeit bewirkt • Die im Basisstudium vermittelten und erarbeiteten Rechtskenntnisse führen zur Fähigkeit, selbständig Verantwortung in den Entscheidungsbereichen und -prozessen zu tragen • Recht unterliegt einer permanenten Veränderung, daher wird die Fähigkeit erzeugt, sich selbständig neue Materien zu erschließen und auf Rechtsänderungen zu reagieren INHALTE DES MODULS 1. Modulsemester: • Einführung in die Rechtsordnung, Entstehung und Erscheinungsformen des Rechts, Rechtsquellen und Gliederung des Rechts • Gundlagen des Bürgerlichen Rechts, Vertragsrecht und Haftungsrecht • Grundzüge des Verwaltungs- und Sozialrechts, für die Pflege unverzichtbare Sozialgesetzbücher • Leistungsrecht und Leistungserbringung der Krankenversicherung 2. Modulsemester: • Entwicklung und Grundzüge des Betreuungsrechts • Betreuungsverfahrensrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit • Pflichten und Haftung des Betreuers und Unterbringungsrecht • Grundzüge des Heimrechts, Heimgesetz, HeimpersonalVO, HeimmindestbauVO, HeimmitwirkungsVO, Heimvertrag und Aufgaben der Heimaufsicht • Pflegeversicherung und Leistungsrecht • Verbindung zu SGB XI und BSHG im Pflegesatzverfahren • Rehabilitationsrecht, Recht der Schwerbehinderten • Grundzüge des Krankenhausrechtes
Lehr- und Lernformen Vorlesung mit integrierten Übungen, Fallbeispiele, Gruppendiskussion
Arbeitsaufwand 1. Modulsemester: 1 Vorlesung à 4 SWS 2. Modulsemester: 1 Vorlesung à 3 SWS Präsenzzeit: 95 Stunden Selbstlernzeit: 130 - 175 Stunden

Zuordnung zu Prüfungen

85  884  H  2005  5320  Rechtliche Grundlagen