Kurzbeschreibung
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Unit 1: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Unit 2: Ausgewählte Aspekte des Rechts Sozialer Arbeit
Die Absolvent_innen lernen spezifischen rechtliche Fragestellungen aus den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit kennen und werden befähigt aktuelle Rechtsentwicklungen, Rechtsprechung und Literatur spezifisch und kritisch für die Arbeit mit Klient_innen zu erschließen. Fragen der Sozialen Sicherung, des Sozialversicherungs- und Sozialleistungsrechts sowie des Arbeitsrechts werden konkret anhand von Fällen und Möglichkeiten der Beratung in der Praxis erarbeitet. Ferner wählten die Absolvent_innen eine Vertiefung aus einem Angebot ausgewählter Aspekte des Rechts Sozialer Arbeit (bspw. Antidiskriminierungsrecht, Betreuungsrecht, Straf- und Strafvollzugsrechts, etc.).
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Lernziele und Kompetenzen
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Learning Outcomes
Die Studierenden
- können soziale Sachverhalte im Rahmen der Beratungspraxis rechtlich analysieren, strukturieren und lösen.
- erkennen Recht als Reduktion von Komplexität
- haben ein kritisches Verständnis für die Integration des Rechts in die Soziale Arbeit und für das sich daraus ergebende Zusammenspiel
- erkennen aktuelle Rechtsentwicklungen-und fortbildungen ( Gesetzesvorlagen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Beschlüsse) und können sie in die soziale Praxis übertragen
- hinterfragen kritisch Rechtsurteile und rechtliche Entscheidungen
- beherrschen verschiedener Auslegungs-und Anwendungsoptionen des Rechts
- "vertreten" die rechtlichen Interessen von KlientInnen, indem sie aktiv intervenieren und rechtlich betreuen und setzen die Rechte von KlientInnen durch.
Lehrinhalte
- Fallbearbeitungen und Fall Übung
- Übertragung von sozialen Sachverhalten in die rechtliche Praxis aus
den Bereichen des:
-- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
-- Soziale Sicherungsmöglichkeiten des Rechts
-- Gesundheit/Pflege und Recht
-- Kriminalität, Strafrecht, Strafvollzug
-- MigrantInnen und Recht
-- Europarecht
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Lehr- und Lernformen
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Systematische Darstellung der Rechtsgebiete durch die DozentIn.
Fallanalysen, Übung konkreter rechtlicher Beratungsarbeit, ExpertInnenrunden, Internetrecherchen, Besuch von Gerichtsverhandlungen, Aktenarbeit
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Arbeitsaufwand
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1. Modulsemester:
Seminar à 3 SWS
2. Modulsemester:
Seminar à 3 SWS
Präsenzzeit: 80 Stunden
Selbstlernzeit: 120 - 160 Stunden
Workload insgesamt: 300 Stunden
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Voraussetzungen für die Teilnahme
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- 60 Credits aus dem Grundlagenstudium
- Rechtsmodul I
- Rechtsmodul II
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Voraussetzungen für die Vergabe von Credit Points
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- erfolgreiche Teilnahme der Veranstaltungen im 1. und 2. Modulsemester und
- bestandene Prüfungsleistung
Art der Prüfungsleistung: Klausur, Studienarbeit (Hausarbeit oder Essay), Fallpräsentation oder erweitertes Protokoll , ExpertInnenrunden, Protokollierte und bearbeitete Gerichtsbeobachtung
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