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Modul :  Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit II - Einzelansicht




Grunddaten

Kurztext S3300-2008 Studienphase Bachelor
Drucktext Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit II Umfang des Moduls 5
Langtext Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit II Turnus des Angebotes jedes Semester
Art des Moduls Modul Credits 5
Zulassungsrang 1 ModulCode S3300

Ansprechpartner/-in

Verantwortliche Person Lehmann-Franßen, Nils, Prof. Dr., Prof. Dr.

Untergeordnete Module

Module Unit 1: Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe
Unit 2: Sozialverwaltungsrecht

Zuordnung zu Studiengängen

Studiengang B.A. Soziale Arbeit - 2008

Veranstaltungen des aktuellen Semesters

Veranstaltungen

Inhalt

Kurzbeschreibung Unit 1: Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe
Unit 2: Sozialverwaltungsrecht


Die Absolvent_innen verknüpfen ihre Kenntnisse der Rechtsgrundlagen, des Familienrechts, des Jugendhilferechts, des Verwaltungsverfahrens- und des Gerichtsverfahrensrechts bei der Beurteilung unterschiedlicher Fälle der Grundsicherung, der Sozialhilfe und sonstiger staatlicher Leistungen. Sie können sozialhilferechtliche Leistungen für Menschen in leistungsabhängigen Situationen erschließen und initiieren. Im Umgang mit Klient_innen, Mitarbeiter_innen, Leistungsträger_innen und öffentlichen Stellen können sie verständlich und verantwortlich handeln, Verfahrensabläufe richtig einschätzen, transparent machen und in angemessener Art und Weise beraten. Die Absolvent_innen sind mit den Grundlagen des Verwaltungsrechts und -handelns sowie mit dem Aufbau und der Organisation der Sozialverwaltungen vertraut. Sie kennen die wesentlichen Staats- und Verwaltungstheorien und können die Funktionen der öffentlichen Verwaltung benennen. Sie verstehen, wie Verwaltungsakte und Verwaltungsverfahren in Gang kommen und sind in der Lage, Grundsätze des Verwaltungshandelns vor dem Hintergrund der Anspruchsgrundlagen des Sozialrechts anzuwenden. Sie verstehen das Verhältnis von öffentlichen und freien Trägerstrukturen, inklusive aktueller Verwaltungsgliederung und -reformen.
Lernziele und Kompetenzen Learning Outcomes Fachkompetenzen Unit 1: Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe - Erkennen öffentlicher Fürsorgeleistung als menschenrechtsverstärktes, verfassungsakzessorisches Recht. - Verstehen der historischen und gesellschaftlichen Funktion des Fürsorgerechts, dessen Träger, Strukturprinzipien, Hilfearten, Leistungs- und Berechnungsgrundsätze. - Kenntnis der Besonderheiten von Grundsicherung und Sozialhilfe sowie peripheren sozialen Leistungsrechts in dem System der sozialen Sicherung. - Befähigung zur verantwortlichen Klärung von fürsorgerechtlichem Bedarf in der Berufspraxis. Unit 2: Sozialverwaltungsrecht - Erkennen des Systems des Sozialverwaltungsrechts als Ordnungsidee und Grundrechtsgewährleistung. - Kenntnis von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verwaltungsstrukturen. - Kenntnis insbesondere des Verwaltungsverfahrensrechts mit den sozialrechtlichen Besonderheiten, sowie individueller Kontrollmöglichkeiten. - Befähigung zur praktischen Verbindung von Verfahrens- und Leistungsrecht in der verantwortlichen Begleitung konkreter Verwaltungsverfahren. Fachunabhängige Kompetenzen - Auslegung und Anwendung geschriebenen Rechts. - Moderation unterschiedlicher bzw. sich verändernder Positionen. - Verantwortliche Erarbeitung abstrakter Kontexte für die Berufspraxis. - Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit. - Beobachtung Gender-, Diversity- und ethischer Aspekte in der beruflichen Praxis. Lehrinhalte Unit 1: SGB II, SGB XII sowie peripheres Recht, insbesondere des SGB Unit 2: SGB I, SGB X, SGG sowie peripheres Recht
Lehr- und Lernformen fundierte Leitbeiträge der Dozentinnen und Dozenten, mündliche / schriftliche
Beiträge der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer, fallorientiertes
Lernen, Exkursion, Recherche, Textstudium
Arbeitsaufwand Unit 1: Seminar à 3 SWS
Unit 2: Seminar à 2 SWS

Präsenzzeit: 67,5 Stunden
Selbstlernzeit: 82,5 Stunden
Workload insgesamt: 150 Stunden
Voraussetzungen für die Teilnahme - Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I
Voraussetzungen für die Vergabe von Credit Points - erfolgreiche Teilnahme der Veranstaltungen in beiden Units
- bestandene Prüfungsleistung

Die Prüfungsleistung besteht entweder in einer Fallklausur von 135 Minuten, einer fallbezogenen Hausarbeit oder einem Referat mit Ausarbeitung. Die Prüfungsleistung wird wahlweise im 1. oder 2. Unit erbracht.

Zuordnung zu Prüfungen

84  883  H  2008  5330  Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit II