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Modul :  Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I - Einzelansicht




Grunddaten

Kurztext S2400-2008 Studienphase Bachelor
Drucktext Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I Umfang des Moduls 8
Langtext Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I Turnus des Angebotes jedes Semester
Art des Moduls Modul Credits 10
Zulassungsrang 1 ModulCode S2400

Ansprechpartner/-in

Verantwortliche Person Benner, Susanne, Prof. Dr., Prof. Dr.

Untergeordnete Module

Module Unit 1: Einführung in das Recht
Unit 2: Familienrecht
Unit 3: Kinder- und Jugendhilferecht

Zuordnung zu Studiengängen

Studiengang B.A. Soziale Arbeit - 2008

Veranstaltungen des aktuellen Semesters

Veranstaltungen

Inhalt

Kurzbeschreibung Unit 1: Einführung in das Recht
Unit 2: Familienrecht
Unit 3: Kinder- und Jugendhilferecht


Die Absolvent_innen kennen die allgemeine Funktion des Rechts, Grundzüge des Verfassungsrechts und die wichtigsten Grundbegriffe des Zivilrechts. Sie verstehen Gesetzestexte und sonstige Normen, können einschlägige Entscheidungen recherchieren, juristische Literatur verwenden und in Bezug zu den Rechtstatsachen setzen. Insbesondere im Familienrecht sind die Absolvent_innen geübt, ihr Fachwissen in Fallübungen auf neue Probleme zu übertragen. Sie unterscheiden die rechtswissenschaftlichen Vorgehensweisen im Verhältnis zu den Herangehensweisen in der Sozialen Arbeit. Neben den rein rechtlichen Fragen sind sie in der Lage, sich in familienrechtliche Krisensituationen hineinzudenken und zu überschauen, welche weiteren Aspekte für eine Stellungnahme oder in Beratungssituationen relevant sind. Dabei werden auch Verhaltensweisen und Lebenssituationen respektiert, die dem eigenen Bild vom sozialen Miteinander zuwiderlaufen. Die Absolvent_innen kennen die Aufgaben, den rechtlichen Rahmen und die Organisation der Kinder- und Jugendhilfe, der rechtlichen Betreuung und der Verfahrenspflegschaft. Sie kennen mögliche rechtliche Ansprüche und die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung. Sie wenden ihr Fachwissen zum Kinder- und Jugendhilferecht in Fallübungen an und berücksichtigen sozialpädagogische Aspekte im konkreten Fall. Dabei setzen sie die Interessen der Kinder und Jugendlichen, der Eltern(teile) und der Gesellschaft zueinander in Bezug und richten ihr eigenes Verhalten verantwortlich danach aus.
Lernziele und Kompetenzen Learning Outcomes Die Studierenden kennen die Funktion rechtlicher Regulierungen und der rechtswissenschaftlichen Methode im Verhältnis zu der Herangehensweisen der Sozialen Arbeit. Die Studierenden haben Fachwissen über die Funktion des Rechts, das Verfassungsrecht, die Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches, die wichtigsten Grundbegriffe des Zivilrechts und insb. über das Familienrecht sowie das Kinder- und Jugendhilferecht, das sie – u.a. durch Literaturstudium - auch auf neue Probleme und Sachverhalte anwenden und übertragen können. Vor allem im Familien- als auch im Kinder- und Jugendhilferecht sind die Studierenden fähig, das Fachwissen in Fallübungen und insbesondere in Beratungssituationen anzuwenden. Die Studierenden sind in der Lage, sich in familienrechtliche Krisensituationen hineinzudenken und zu überschauen, welche rechtlichen Aspekte für die zu Beratenden oder für eine Stellungnahme relevant sind. Dabei können sie auch Verhaltensweisen respektierten und Lebenssituationen tolerieren, die dem eigenen Bild vom sozialen Miteinander zwischen den Generationen und in Partnerschaften zuwiderlaufen, sofern dies nicht ethischen Grundsätzen widerspricht. Die Studierenden können die Auskünfte dem Klientel in situations- und Sprachkompetenz angemessener Art vermitteln. Sie sind auf der Basis ihres Wissens und in Kenntnis der Wege zur Wissensermittlung und –vertiefung entscheidungsfähig und –freudig. Juristisches Denken soll zur Reduktion von Komplexität und Abstraktion von rechtlich irrelevanten Differenzen befähigen und ist somit eine gute Voraussetzung für den Bezug auf Menschenrechte und Theorien der Gerechtigkeit. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für ethisches Handeln und wird in dem Modul immer wieder thematisiert. Die Beschäftigung mit Theorien der Gerechtigkeit, den Menschen- und den Grundrechten ist eine hervorragende Möglichkeit, die Interessen von Minderheiten und Benachteiligten wahrzunehmen, zu respektieren und zu den Interessen der Mehrheit in Bezug zu setzen. Sowohl in der Beschäftigung mit den Grundrechten, als auch im Eherecht, Kindschaftsrecht und Kinder- und Jugendhilferecht gibt es zahlreiche Gelegenheiten, sowohl des internationalen Rechtsvergleichs als auch zur Thematisierung der Situation hier lebender Menschen unterschiedlicher Ethnien und Kulturen. Die Studierenden begreifen die Relevanz des Geschlechts und verstehen verfassungsmäßige Gleich- und Ungleichbehandlungen. Lehrinhalte Unit 1: Einführung in das Recht 1. Recht – normative Begriffs- und sozialarbeiterische Verhältnisbestimmung: Relevanz des Rechts als Bezugswissenschaft für die Soziale Arbeit; Rechtsgebiete, Rechtsquellen; Norm und Abweichung; 2. Die Rechtsordnung: rechts- und sozialwissenschaftliche Perspektiven 3. Recht und Gerechtigkeit: Was ist Gerechtigkeit? 4. Der Stufenbau des Rechts 5. Das Grundgesetz: Grundzüge der verfassungsrechtlichen Ordnung 6. Grundzüge des Privatrechts: rechtliche Unterscheidungen zwischen Personen, Sachen, Rechtsgeschäften, Beratung, Prozess und streitige Verfahren. Unit 2: Familienrecht 1. Verlöbnis; Ehe, Eheschließung, eheliche Lebensgemeinschaft, 2. Getrenntleben und Ehescheidung, Lebenspartnerschaften, 3. Verwandtschaft, elterliche Sorge, Kindeswohl und gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdungen des Kindeswohls, 4. Unterhaltsrecht, 5. Grundzüge des Vormundschaftsrechts , Betreuungsrecht Unit 3: Kinder- und Jugendhilferecht 1. Grundlagen: Entstehung des Kinder- und Jugendhilferechts, insbesondere des aktuellen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII); lebensweltund alltagsorientierte Theorie Sozialer Arbeit als Grundlage des KJHG/SGB VIII; 2. Grundbegriffe und Ziele des Kinder- und Jugendhilferechts. 3. Institutionen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe: Träger der öffentlichen und der so genannten freien Kinder- und Jugendhilfe. 4. Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe: Jugendarbeit; Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz; Familien unterstützende, ergänzende und ersetzende Hilfen zur Erziehung; Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdung des Kindeswohls; Pflegekinderwesen; Jugendgerichtsverfahren; Jugendgerichts- und Jugendbewährungshilfe. 5. Planung und Management der Kinder- und Jugendhilfe: Case Management in der Kinder- und Jugendhilfe; Jugendhilfeplanung; Sozialdatenschutz, Kosten und Kostenbeteiligung; Vermittlung, Koordination und Zusammenarbeit öffentlicher und so genannter freier Träger der Jugendhilfe. 6. Recht der Verfahrenspflegschaften (Schwerpunktsetzung möglich)
Lehr- und Lernformen Seminare mit Übungen, Selbststudium, Lektüre von Fachliteratur
Arbeitsaufwand 1. Modulsemester: Unit 1: Seminar à 3 SWS 2. Modulsemester: Unit 2: Seminar à 3 SWS Unit 3: Seminar à 2 SWS Präsenzzeit: 108 Stunden Selbstlernzeit: 192 Stunden Workload insgesamt: 300 Stunden
Lehr- und Prüfungssprache Deutsch
Voraussetzungen für die Teilnahme keine
Voraussetzungen für die Vergabe von Credit Points - erfolgreiche Teilnahme der Veranstaltungen im 1. und 2. Semester und
- bestandene Prüfungsleistung

Die Prüfungsleistung wird i.d.R. am Ende des 2. Modulsemesters absolviert.
Die Prüfungsleistung besteht entweder in einer Klausur, einer Studienarbeit oder sonstigen Prüfungsform und wird wahlweise in Unit 1, 2 oder 3 abgelegt.

Zuordnung zu Prüfungen

84  883  H  2008  5240  Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I