Kurzbeschreibung
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Die Studierenden kennen die Geschichte, Inhalte und Aufgaben des Arbeits(losen)- und Sozialversicherungsrechts sowie deren Grundprinzipien. Sie sind in der Lage, neue Problemlagen zu begreifen, zu analysieren und im Umgang mit fachspezifischer Literatur und Rechtsprechung sachgerechte Lösungen zu entwickeln und kennen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Sie kennen Grenzen ihrer Beratungskompetenz und wissen, bei wem und wie Rechtsrat einzuholen ist. Die Studierenden können arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Problemlagen im sozialen Kontext begreifen. Sie sind befähigt, verschiedene Handlungsweisen unterschiedlicher Ethnien zu verstehen und einzuordnen.
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Lernziele und Kompetenzen
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LERNZIELE UND KOMPETENZEN
Fachbezogene Kompetenzen (subject-related competences)
Kennenlernen des Arbeitsrechts und des überwiegend beitragsfinanzierten Teils des Systems der sozialen Sicherheit als staatlicher Eingriff in die formal postulierte Handlungsfreiheit zum Zwecke der annähernden Verwirklichung der Chancengleichheit und zum sozialen Schutz.
Die Studierenden sollen Fachwissen über Geschichte, Inhalt und Aufgaben des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, die Grundbegriffe und Grundprinzipien erwerben, so dass sie insbesondere in der Lage sind, neue Problemlagen zu begreifen, zu analysieren und im Umgang mit fachspezifischer Literatur und Rechtsprechung sachgerechte Lösungen zu entwickeln.
Dabei sollen sie auch die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung beherrschen. Sie sollten auch die Grenzen ihrer Beratungskompetenz kennen und wissen, wo ggfls. darüber hinaus Rechtsrat einzuholen ist.
Fachübergreifende Kompetenzen (generic competences)
Die Studierenden sollen befähigt werden, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Problemlagen im sozialen Kontext zu begreifen, insbesondere die unterschiedlichen Sichtweisen der Akteure solcher Konfliktlagen zu erkennen und in ihre Beratungsarbeit einzubeziehen.
Eines der wesentlichen Ziele hierbei soll sein, die Studierenden dazu zu bringen, zu entscheiden und das von ihnen als richtig Befundene auch nachhaltig zu vertreten. Durch Vermittlung fundierten Wissens und exakter Methoden soll der vielfachen Selbstunterschätzung entgegengewirkt werden.
Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Hier sollen die Studierenden auch befähigt werden, unterschiedliche Handlungsweisen unterschiedlicher Ethnien im Betrieb zu verstehen und einzuordnen, um interkulturell bedingte Konfliktfelder im Betrieb rechtlich richtig einordnen zu können.
Die Studierenden sollen lernen, geschlechtsspezifische Sozialversicherungsverläufe, Arbeitsverhältnisse und Situationen am Arbeitsplatz (über den Mutterschutz hinaus) mit ihren Auswirkungen zu erkennen und arbeitsrechtliche Möglichkeiten kennen lernen, Diskriminierungen entgegenzuwirken.
INHALTE DES MODULS
In dieser Lehrveranstaltung sollen die Studierenden einerseits die Geschichte und andererseits das aktuelle Arbeits- und Sozialversicherungsrecht kennen lernen. Sie sollen darüber hinaus zur Rechtsanwendung befähigt werden sowie Kenntnis über die Wege der Rechtsdurchsetzung erlangen. Die Lehrveranstaltung hat zwei große Schwerpunkte, und zwar einmal das Arbeitsrecht und daran anschließend wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs das Arbeitslosenversicherungsrecht, zum anderen das sonstige Sozialversicherungsrecht.
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