Kurzbeschreibung
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Die Studierenden sind mit den Grundlagen des Verwaltungsrechts und -handelns sowie mit dem Aufbau und der Organisation der Sozialverwaltungen vertraut. Sie kennen die wesentlichen Staats- und Verwaltungstheorien und können die Funktionen der öffentlichen Verwaltung benennen. Sie verstehen, wie Verwaltungsakte und Verwaltungsverfahren in Gang kommen und sind in der Lage, Grundsätze des Verwaltungshandelns vor dem Hintergrund der Anspruchsgrundlagen des Sozialrechts anzuwenden. Als zukünftige Sozialarbeiter/innen analysieren sie die Struktur und Organisation der öffentlichen Verwaltungen als Träger Sozialer Arbeit, in dem sie sich mit der Verwaltungsgliederung, der aktuellen Verwaltungsreform und der Stellung so genannter "Freier Träger" Sozialer Arbeit vertraut gemacht haben. Sie durchschauen Verfahrensabläufe, können sie Klientinnen/Klienten situationsgerecht erklären und diese bei der formalen Wahrnehmung von Anträgen und Rechtsbehelfen beraten.
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Lernziele und Kompetenzen
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LERNZIELE UND KOMPETENZEN
Fachbezogene und fachübergreifende Kompetenzen
Orientierungswissen: Die Studierenden sollen sowohl mit den Grundlagen des Verwaltungsrechts und Verwaltungshandelns als auch mit dem Aufbau und der Organisation der Sozialverwaltungen vertraut gemacht werden. Sie sollen die Begriffe und Funktionen der öffentlichen Verwaltung, aber auch Staats- und Verwaltungstheorien benennen, unterscheiden und in ihren wesentlichen Elementen und Inhalten kennen lernen. Dabei sollen sie befähigt werden, Grundsätze des Verwaltungshandelns vor dem Hintergrund der Anspruchsgrundlagen des Sozialrechts anzuwenden, verstehen wie Verwaltungsakte und Verwaltungsverfahren in Gang kommen. Schließlich sollen die zukünftigen Sozialarbeiter/innen die Struktur und Organisation der öffentlichen Verwaltungen als Träger Sozialer Arbeit analysieren lernen, in dem sie mit der Verwaltungsgliederung, der aktuellen Verwaltungsreform und der Stellung so genannter freier Träger Sozialer Arbeit vertraut gemacht werden. Dazu gehört dann letztlich auch, dass sie befähigt werden, die Bedeutung der Verwaltungsaufsicht, des Rechtsschutzes und der Gerichtsordnung sowie des öffentlichen Dienstrechts verstehen zu lernen.
Erklärungswissen: Die Studierenden sollen transferfähiges Wissen über die Organisation der öffentlichen Verwaltung, Rechtsgrundlagen, Formen des Handelns und über Kontrollmechanismen sowie über Verfahrensregelungen erwerben. Sie sollen die Fähigkeit zur Vertiefung und Verbreitung des speziellen Fachwissens erlernen.
Handlungswissen: Die Studierenden können Anspruchsgrundlagen und Zuständigkeiten erkennen und Anträge sowie Rechtsbehelfe handhaben. Sie können Klient/innen bei der formalen Wahrnehmung von Anträgen und Rechtsbehelfen beraten, sowie Wirkungszusammenhänge erkennen und erklären.
Erlernen von Verantwortlichkeit zum Handeln und für Handlungen gegenüber Menschen in leistungsabhängigen Konfliktsituationen. Auf der Basis des Erlernten sollen die Studierenden entscheidungsfähig und -freudig sein; sie sollen die Fähigkeit zur Selbstevaluation erlernen und ihre Konfliktfähigkeit verbessern. Die Studierenden erlernen die Fähigkeit, in abstrakten Kategorien zu Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung zu denken und dementsprechend zu handeln sowie die wechselseitigen Beziehungen von Rechten und Pflichten erkennen. Die Studierenden sollen das Beziehungssystem Verwaltung - Bürger/Bürgerin und die Bedeutung rechtlicher Differenzierungen beispielsweise auch hinsichtlich Geschlecht, Herkunft und Kultur erkennen lernen. Die Studierenden lernen, Verfahrensabläufe zu durchschauen und situationsgerecht zu handeln. Sie lernen, Tatbestände und Situationen in rechtliche Zusammenhänge einordnen zu können.
INHALTE DES MODULS
1. Staats- und Verwaltungstheorien: Begriff Staat, klassische und moderne Staatsformen; Staatsgewalt mit Gewaltentrennungslehre; Sozialstaatsklausel des Grundgesetzes.
2. Öffentliche Verwaltung und Recht: Begriff öffentliche Verwaltung; Rechtsgebiete im deutschen Recht; Funktionen der öffentlichen Verwaltung: Hoheitsverwaltung (Eingriffs- und Leistungsverwaltung).
3. Rechtsanwendung durch die öffentliche Verwaltung (hier Sozialverwaltung): Rechtsvorschriften als allgemeinverbindliche Normen; Arten von Rechtsvorschriften; Rechtsanwendung: u.a. Kann-, Soll- und Mussvorschriften; Rechtsansprüche, Rechtsverpflichtungen; Arten und Verbindlichkeit von Verwaltungsvorschriften; Grundsätze für das Verwaltungshandeln: Gesetzmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Grundsatz von Treu und Glauben.
4. Anspruchsgrundlagen im Sozialrecht: Einführung in das Sozialrecht, aktueller Stand der Kodifikation des Sozialgesetzbuches (SGB).
5. Verwaltungstechniken und Verwaltungsverfahren: Lehre vom Verwaltungsakt (VA)/Geschäftsverfahren der öffentlichen Verwaltung; Begriff des Verwaltungsaktes, Arten sowie Inhalt und Form; Aktenordnung; Verwaltungszustellungsverfahren; Verwaltungszwangsverfahren; Verwaltungsaufsicht, Rechtsschutz und Gerichtsordnung.
6. Verwaltungsaufbau in Berlin und Brandenburg, Visionen über ein gemeinsames Land Berlin-Brandenburg.
7. Die so genannten freien Träger der Jugend- und Sozialhilfe: LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege; Aufgabentrennung/Selbstständigkeit; Subsidiarität; Vielfalt der Angebote; Zuwendungsrecht etc.
8. Sozialmanagement: Strukturumbau der öffentlichen Verwaltung - Verbindungen zum Fach betriebswirtschaftliche und sozialökonomische Grundlagen Sozialer Arbeit.
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