Kurzbeschreibung
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Die Studierenden verknüpfen ihre Kenntnisse der Rechtsgrundlagen, des Familienrechts, des Jugendhilferechts, des Verwaltungsverfahrens- und des Gerichtsverfahrensrechts bei der Beurteilung unterschiedlicher relevanter Fälle der Grundsicherung, der Sozialhilfe und sonstiger staatlicher Leistungen. Sie können sozialhilferechtliche Leistungen für Menschen in leistungsabhängigen Situationen erschließen und initiieren. Im Umgang mit Klienteninnen/Klienten, Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, Leistungsträgern und öffentlichen Stellen können sie verständlich und verantwortlich handeln, Verfahrensabläufe richtig einschätzen, transparent machen und in angemessener Art und Weise beraten.
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Lernziele und Kompetenzen
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LERNZIELE UND KOMPETENZEN
Fachbezogene und fachübergreifende Kompetenzen
Orientierungswissen: Fürsorgerecht im System der sozialen Sicherung des Sozialgesetzbuches (SGB) als ausgestaltetes, verfassungsimmanentes soziales Recht (Anspruch) erkennen.
Erklärungswissen: Kenntnis der Strukturprinzipien des SGB II und XII, der Arten und Formen der Grundsicherung und Sozialhilfe, der einzelnen Hilfearten, der zuständigen Träger und der Berechnungsgrundsätze. Kenntnis des relevanten Leistungsspektrums der SGB V und SGB XI (u.U. auch SGB III) sowie relevanter Regelungen anderer Bücher des SGB, insbesondere des SGB I und SGB IX.
Handlungswissen: Verbindung der Kenntnisse der Rechtsgrundlagen, des Familienrechts, des Jugendhilferechts, des Verwaltungsverfahrens- und des Gerichtsverfahrensrechts bei der Beurteilung unterschiedlicher relevanter Fälle der Grundsicherung, der Sozialhilfe und sonstiger staatlicher Leistungen. Fähigkeit zur Erschließung und Initiierung sozialhilferechtlicher Leistungen.
Verantwortlichkeit zum Handeln gegenüber Menschen in leistungsabhängigen Situationen. Fähigkeit zu spezifischer und effektiver Beratung in angemessener Art und Weise. Anzustreben ist eine Vermittlungskompetenz im Sinne der Mediation. Auswirkungen unterschiedlicher Herkünfte und Traditionen auf die Sozialstaatswirklichkeit sollen überblickt werden. Dazu gehören auch Kenntnisse des Asylbewerberleistungsgesetzes und dessen Relevanz. Gleich- und Ungleichbehandlungen in Bezug auf die Vorgaben des Art. 3 GG für die Differenzierungen nach dem Geschlecht und für die Nichtdiskriminierung bei Behinderung sollen nachvollzogen werden und das Bewusstsein darüber zur Grundlage der Handlungen dienen. Rechtlich relevante Sachverhalte sollen formuliert werden können. Fähigkeit zum verständlichen Umgang mit Klient/innen, Mitarbeiter/innen, Leistungsträger/innen und öffentlichen Stellen. Fähigkeit zu situationsgerechten Handlungen und zur Einschätzung von Verfahrensabläufen.
INHALTE DES MODULS
In einem ersten Bereich werden allgemein neben der geschichtlichen Entwicklung und der verfassungsmäßigen Grundlage von Fürsorgeleistungen für Deutsche und Ausländer/innen, die Struktur der Fürsorgeleistungen im System der sozialen Sicherung in Deutschland und in der Europäischen Gemeinschaft thematisiert. Gegenstand ist zweitens die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), die einen Großteil der bisherigen Sozialhilfeleistungen zum Lebensunterhalt ersetzt. Drittens wird demgegenüber das klassische, differenzierte Sozialhilferecht (SGB XII) behandelt mit Leistungsgrundsätzen und Anspruchsberechtigung - unter Berücksichtigung der Sozialhilfe für Ausländer/innen. Viertens geht es um sonstige staatliche Leistungen, wie z.B. das Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld und gegebenenfalls zukünftig das Elterngeld. In einem fünften Bereich wird auf die Leistungskonkurrenzen, auf die Subsidiarität der Fürsorgeleistungen und auf weitere Probleme der Leistungsgewährung eingegangen.
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Lehr- und Lernformen
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fundierte und strukturierende Beiträge der DozentInnen und Studierenden, Falldiskussionen, Literaturstudium, Referat (schriftlich ausformuliert), besondere Beiträge, Recherchen sowie Vorbereitung auf Abschlussklausur
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Arbeitsaufwand
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1 Seminar à 4 SWS
Präsenzzeit: 54 Stunden
Selbstlernzeit: 71 - 96 Stunden
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Voraussetzungen für die Teilnahme
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- 55 Credits aus dem Grundlagenstudium
- erfolgreicher Abschluss des Moduls Einführung in die Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit
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