Lernziele und Kompetenzen
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LERNZIELE UND KOMPETENZEN
Fachbezogene Kompetenzen
Orientierungswissen: Kennenlernen der Aufgaben, des rechtlichen Rahmens und der Organisation der Kinder- und Jugendhilfe sowie der rechtlichen Betreuung und der Verfahrenspflegschaft, in Abgrenzung zu anderen Vormundschaften und Pflegschaften.
Erklärungswissen:
Die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe soll mit den vorliegenden Gesetzen, insbesondere dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. dem achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), dem Betreuungsrecht und dem Freiwillige Gerichtsbarkeit Gesetz (FGG) begründet und belegt werden.
Handlungswissen: Die Studierenden sollen befähigt werden, das Fachwissen in Fallübungen und insb. in Beratungssituationen anzuwenden. Dazu müssen sie vor allem mögliche Ansprüche und deren rechtliche Grundlagen erkennen und die Zuständigkeiten und Wege der Rechtsdurchsetzung kennen.
Fachübergreifende Kompetenzen
Soziale Kompetenz: Die Studierenden sollen lernen, Verhaltensweisen und Lebenssituationen zu respektieren und tolerieren, die dem eigenen Bild vom sozialen Miteinander zuwiderlaufen, sofern dies nicht ethischen Grundsätzen widerspricht.
Selbstkompetenz: Die Studierenden sollen lernen, entscheidungsfähig und -freudig zu sein und dies fundiert begründen zu können.
Ethische Kompetenz: Die Studierenden sollen die Interessen der Kinder und Jugendlichen, der Eltern(teile) und der Gesellschaft zueinander in Bezug setzen können und ihr Verhalten in Verantwortlichkeit danach ausrichten.
Interkulturelle Kompetenz: Die Studierenden sollen befähigt werden, die Auswirkungen unterschiedlicher Herkünfte und Traditionen auf die Rechtsverhältnisse, aber auch die Konsequenzen der rechtlichen Regelungen auf Menschen verschiedenen Ursprungs zu überblicken.
Gender-Kompetenz: Das Jugendhilferecht bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte zur Erweiterung der Gender-Kompetenz, die anhand konkreter Fälle erarbeitet werden kann.
Methodenkompetenz: Die Studierenden sollen lernen, Gesetzestexte, sonstige Normen, Entscheidungen und juristische Literatur zu verstehen und zu verwenden.
INHALTE DES MODULS
Die Studierenden sollen Fachwissen über die Voraussetzungen der Jugendhilfe und deren historische Genese erhalten, deren Organisationsformen, Leistungen und Aufgaben differenziert kennen lernen und die einzelnen Erziehungshilfen in ihrem rechtlichen Rahmen und ihrer sozialpädagogischen Relevanz beherrschen. In einem weiteren Schwerpunkt wird das Betreuungsrecht erörtert. Die Bedeutung der Verfahrenspflegschaft im Zusammenhang mit der Grundrechtsfähigkeit der Kinder soll durch die internationale Debatte um die Anwaltschaft des Kindes diskutiert und die Voraussetzungen der Verfahrenspflegschaften gem. FGG sollen vermittelt werden.
Die Studierenden sollen auch in die Lage versetzt werden, das Kinder- und Jugendhilferecht auf konkrete Fälle zu beziehen und anzuwenden.
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