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Modul :  Recht - Einzelansicht




Grunddaten

Kurztext E2310-2008 Studienphase Bachelor
Drucktext Recht Umfang des Moduls 5
Langtext Recht Turnus des Angebotes jedes Semester
Art des Moduls Modul Credits 5
Zulassungsrang 1 ModulCode E2310

Untergeordnete Module

Module Unit 1: Rechtliche Grundlagen pädagogischer Arbeit
Unit 2: Rechtliche Grundlagen des Familien-, Jugenhilfe- und Sozialhilferechts

Zuordnung zu Studiengängen

Studiengang B.A. Erziehung und Bildung in der Kindheit - 2008

Veranstaltungen des aktuellen Semesters

Veranstaltungen

Inhalt

Kurzbeschreibung Unit 1: Rechtliche Grundlagen pädagogischer Arbeit
Unit 2: Rechtliche Grundlagen des Familien-, Jugendhilfe- und Sozialhilferechts

Die Studierenden kennen die Funktion rechtlicher Regulierungen und der rechtswissenschaft­lichen Methode im Verhältnis zum Verständnis und zu den Herangehensweisen der Pädago­gik. Sie erwerben einen Überblick über das Verfassungsrecht und die Bücher des BGB sowie Fachwissen über Grundzüge und für die Arbeit in frühpädagogischen Institutionen relevante Aspekte des Kinder- und Jugendhilferechts, Sozialhilferechts, Privat- und Schulrechts sowie des Familienrechts. Sie lernen Anspruchsgrundlagen, Zuständigkeiten und Handhabung von Anträgen und Rechtsbehelfen (Bedarfs-, Situations- und Realisierungseinschätzung) zu er­kennen und sind befähigt, Erzieher/innen und Eltern bei der formalen Wahrnehmung von An­trägen und Rechtsbehelfen zu unterstützen.
Lernziele und Kompetenzen Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachkompetenz - Die Studierenden besitzen Überblickswissen zum Verfassungsrecht. Sie kennen Grundbegriffe des Zivilrechts und verfügen über grundlegende Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen familiären Zusammenlebens. - Sie sind mit den wichtigsten datenschutzrechtlichen Regelungen vertraut und können sich in ihrem Handeln darauf beziehen. - Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundlinien des Kinder- und Jugendhilferechts sowie ausgewählte Aspekte des Schulrechts und können Rechtssätze unterschiedlicher Rechtssysteme in Beziehung setzen. - Die Studierenden kennen das sozialrechtliche Leistungsspektrum für Familien hinsichtlich seiner Voraussetzungen und seines Umfanges. - Sie beherrschen die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Analytische Kompetenz - Die Studierenden ordnen Tatbestände und Situationen in ihren rechtlichen Zusammenhang ein - Sie schätzen Lebens- und Krisensituationen von Familien ein und beurteilen, ob Beratung bzw. Hilfe für die Eltern oder Kinder notwendig ist. - Sie sind in der Lage, ihr Verständnis der Rechtsgrundlagen ins Verhältnis zu elementarpädagogischen Konzepten, Verfahren und Methoden zu setzen und aus ihren rechtlichen Kenntnissen Schlussfolgerungen für die pädagogische Arbeit zu ziehen. - Sie setzen sich selbstständig mit rechtlichen Vorschriften und Entscheidungen auseinander und können Fallkonstellationen aus der Praxis der Einrichtung auf der Grundlage der Rechtslage wie auch der Rechtssprechung beurteilen und einordnen. Reflexive und selbstreflexive Kompetenz - Die Studierenden können ihre eigenen Kompetenzen im Hinblick auf die Beurteilung juristischer Sachverhalte realistisch und selbstkritisch einschätzen. Interaktionelle Kompetenz - Auf der Basis des Gelernten zeigen die Studierenden sich entscheidungsfähig und begründen und vertreten ihre Ansicht. - Sie können rechtlich relevante Sachverhalte im Rahmen von Gesprächen formulieren und vermitteln. Inhalte Als Ausgangspunkt werden die Grundzüge der verfassungsrechtlichen Ordnung sowie Inhalte einzelner Grundrechte erläutert. Die Studierenden werden mit Grundbegriffen des BGB, insbesondere Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit und Schuldverhältnis vertraut gemacht. Es werden Inhalte der Aufsichtspflicht, Aufsichtspflichtverletzung und Haftungsprobleme erörtert. Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse des Familienrechts, bei denen rechtliche Aspekte des Eltern-Kind-Verhältnisses in unterschiedlichen familiären Situationen im Vordergrund stehen. Darüber hinaus werden die Student/innen mit dem Sozialrecht vertraut gemacht. Im Mittelpunkt stehen dabei Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Die Kita-Gesetze werden vorgestellt. Darüber hinaus werden ausgewählte Aspekte des Schulrechts erarbeitet. Des Weiteren erhalten die Studierenden einen Überblick über die soziale Hilfe sowie finanzielle Leistungen der sozialen Förderung für Familien mit Kindern. Es werden Kenntnisse zum Verwaltungsverfahren und zum Rechtsschutz vermittelt.
Lehr- und Lernformen Vorlesung der Dozent/innen, Seminardiskussion, Bearbeitung von Fällen
Arbeitsaufwand a) Vorlesung mit Seminar: Rechtliche Grundlagen pädagogischer Arbeit
2 SWS / 1,5 Std.
b) Vorlesung mit Seminar: Rechtliche Grundlagen des Familien-, Jugendhilfe- und
Sozialhilferechts
3 SWS / 2,25 Std.

Präsenzzeit: 67,5 Std.
Selbstlernzeit: 82,5 Std.
Workload gesamt: 150 Std.
Voraussetzungen für die Teilnahme keine
Voraussetzungen für die Vergabe von Credit Points Erfolgreiche Teilnahme und bestandene Modulprüfung

Prüfungsformen
Klausur, Hausarbeit, Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, mündliche Prüfung

Zuordnung zu Prüfungen

84  872  H  2008  5230  Recht