Kurzbeschreibung
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Die Studierenden kennen die allgemeine Funktion des Rechts, Grundzüge des Verfassungsrechts und die wichtigsten Grundbegriffe des Zivilrechts. Sie verstehen Gesetzestexte und sonstige Normen, können einschlägige Entscheidungen recherchieren, juristische Literatur verwenden und in Bezug zu den Rechtstaatsachen setzen. Insbesondere im Familienrecht sind die Studierenden geübt, ihr Fachwissen in Fallübungen auf neue Probleme zu übertragen. Sie unterscheiden die rechtswissenschaftlichen Vorgehensweisen im Verhältnis zu den Herangehensweisen in der Sozialen Arbeit. Neben den rein rechtlichen Fragen sind sie in der Lage, sich in familienrechtliche Krisensituationen hineinzudenken und zu überschauen, welche weiteren Aspekte für eine Stellungnahme oder in Beratungssituationen relevant sind. Dabei werden auch Verhaltensweisen und Lebenssituationen respektiert, die dem eigenen Bild vom sozialen Miteinander zuwiderlaufen.
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Lernziele und Kompetenzen
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LERNZIELE UND KOMPETENZEN
Fachbezogene und fachübergreifende Kompetenzen
Kennenlernen der Funktion rechtlicher Regulierungen und der rechtswissenschaftlichen Methode im Verhältnis zum Verständnis und der Herangehensweisen der Sozialen Arbeit sowie sozialwissenschaftliche und (sozial- und rechts-)philosophische Einordnung juristischer Vorgehensweisen. Die Studierenden sollen Fachwissen über die Funktion des Rechts, das Verfassungsrecht, die Bücher des BGB, die wichtigsten Grundbegriffe des Zivilrechts und insb. über das Familienrecht erwerben, das sie u.a. durch Literaturstudium - auch auf neue Probleme und Sachverhalte anwenden und übertragen können. Vor allem im Familienrecht sollen die Studierenden befähigt werden, das Fachwissen in Fallübungen und insbesondere in Beratungssituationen anzuwenden.
Die Studierenden sollten in der Lage sein, sich in familienrechtlichen Krisensituationen hineinzudenken und zu überschauen, welche rechtlichen Aspekte für den zu beratenden oder für eine Stellungnahme relevant sind. Dabei sollen auch Verhaltensweisen und Lebenssituationen respektiert und toleriert werden, die dem eigenen Bild vom sozialen Miteinander zwischen den Generationen und in Partnerschaften zuwiderlaufen, sofern dies nicht ethischen Grundsätzen widerspricht. Die Auskünfte sollen dem Klientel in situations- und Sprachkompetenz angemessener Art vermittelt werden. Sie sollten auf der Basis ihres Wissens und in Kenntnis der Wege zur Wissensermittlung und -vertiefung entscheidungsfähig und -freudig sein. Sie sollten ihre eigenen Kompetenzen realistisch und selbstkritisch einschätzen können.
Juristisches Denken soll zur Reduktion von Komplexität und Abstraktion von rechtlich irrelevanten Differenzen befähigen und ist somit eine gute Voraussetzung für den Bezug auf Menschenrechte und Theorien der Gerechtigkeit. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für ethisches Handeln und dies soll in dem Modul immer wieder thematisiert werden. Die Beschäftigung mit Theorien der Gerechtigkeit, den Menschen- und den Grundrechten ist eine hervorragende Möglichkeit, die Interessen von Minderheiten und Benachteiligten wahrzunehmen, zu respektieren und zu den Interessen der Mehrheit in Bezug zu setzen. Sowohl in der Beschäftigung mit den Grundrechten, als auch im Eherecht und Kindschaftsrecht gibt es zahlreiche Gelegenheiten, sowohl des internationalen Rechtsvergleichs als auch zur Thematisierung der Situation hier lebender Menschen unterschiedlicher Ethnien und Kulturen. Die Studierenden sollen vor allem in Bezug auf die Grundrechte (insbesondere Art. 3 GG und das Familienrecht) die Relevanz des Geschlechts begreifen und befähigt werden, verfassungsmäßige Gleich- und Ungleichbehandlungen zu verstehen und nachzuvollziehen.
INHALTE DES MODULS
Die Inhalte der Lehrveranstaltung lassen sich in sieben Punkten differenzieren:
1. Recht - normative Begriffs- und sozialarbeiterische Verhältnisbestimmung: Relevanz des Rechts als Bezugswissenschaft für die Soziale Arbeit; Rechtsgebiete, Rechtsquellen; Norm und Abweichung;
2. Die Rechtsordnung: rechts- und sozialwissenschaftliche Perspektiven.
3. Recht und Gerechtigkeit: Was ist Gerechtigkeit?
4. Der Stufenbau des Rechts
5. Das Grundgesetz: Grundzüge der verfassungsrechtlichen Ordnung
6. Grundzüge des Privatrechts: rechtliche Unterscheidungen zwischen Personen, Sachen, Rechtsgeschäften; Beratung, Prozess, streitige Verfahren.
7. Das Familienrecht als Teil des Privatrechts: Verlöbnis; Ehe, Eheschließung, eheliche Lebensgemeinschaft, Getrenntleben und Ehescheidung, Verwandtschaft, elterliche Sorge, Unterhaltsrecht, Grundzüge des Vormundschaftsrechts
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