Kurzbeschreibung
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Die erste Phase der Berufspraktischen Studien (BPS I) besteht in der Regel aus der fortgeführten Berufstätigkeit in der Sozialen Arbeit über den gesamten Verlauf des Studiums. Zusätzlich nehmen Studierende an speziellen praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 2 SWS zwischen dem 5. und 8. Semester teil.
Studierende kennen ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit aus praktischer Erfahrung. Sie überschauen die Organisationsstruktur in der jeweiligen Praxisstelle, sie kennen handlungsorientierte und administrative Aufgaben, kennen Entscheidungsabläufe und administrative Techniken wie z. B. Aktenführung, Ablage, Bearbeitung von Anträgen. Weiterhin sind sie befähigt fachliche Schriftstücke (Berichte, Protokolle, Stellungnahmen, Vermerke) anzufertigen und eine Rechtswirkung nach außen zu vertreten (Bescheide, Verfügungen). Sie verfügen über Basiskompetenzen des Selbst- und Fremdverstehens und der Problemanalyse. Sie sind in der Lage, professionelle Ansätze theoretisch-methodisch zu begründen und Hilfeprozesse an den Sinnhorizonten, lebensweltlichen Bezügen, Ressourcen und Bedarfslagen der Klient_innen Sozialer Arbeit zu orientieren und auszurichten. Sie sind in der Lage, ihre berufliche Identität und eigene ethische Standards, Wertehaltungen und berufsethische Prinzipien in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit und interdisziplinären Arbeitszusammenhängen zu reflektieren, eigene Stärken und Schwächen in sozialen Interaktionen zu erkennen.
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