Kurzbeschreibung
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Absolvent_innen können das Konzept Sozialer Anwaltschaft in der Praxis der Sozialen Arbeit (fallbezogen) anwenden. Sie entwickeln rechtliche Hilfs- und Lösungsstrategien für die Sozialen Rechte aus verschieden Rechtsbereichen (Existenzsicherung, Gesundheit/Rehabilitation, Kinder- und Jugendhilfe, Alter/Pflege, Migration). Sie können die Soziale Anwaltschaft in folgenden Bereichen anwenden: Kriminalität und Strafrecht, Intersektionalität und Anti-Diskriminierungsrecht, Internationale Rechte und Menschenrechte, Betreuungsrecht und Selbstbestimmungsrechte, besondere Lebenslagen und Sozialhilferecht, Wohnungslosigkeit.
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