Kurzbeschreibung
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Absolvent_innen kennen die Grundlagen des Rechtssystems, den Aufbau, die wesentlichen Funktionen sowie die strukturelle/sozial - und gesellschaftspolitische Bedeutung des Rechts im Kontext der Sozialen Arbeit. Sie sind vertraut mit der juristischen Arbeitsweise und Logik, und können so das Studium von Gesetzestexten und sonstiger Rechtsliteratur selbständig betreiben und praktisch für die Lösung von Rechtsfragen aus der Praxis der Sozialen Arbeit einsetzen: Wer will was von wem woraus warum? Dabei erlernen sie die Methode der Sozialen Anwaltschaft durch die Anwendung der juristischen Arbeitsweise, entwickeln konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien und können die Methode der Sozialen Anwaltschaft in der Praxis der Sozialen Arbeit anwenden. Sie erwerben konkrete inhaltliche Rechtskenntnisse im Bereich des Familienrechts, sowie des Kinder- und Jugendhilferechts.
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