Gruppe 1 - Herr Dr. Carstensen
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe. Anhand praktischer Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen dieser öffentlichen Fürsorgeleistungen behandelt. Das Erkennen von Leistungsansprüchen und die praktische Anwendung der – schwerpunktmäßig – Regelungen des SGB II und des SGB XII (sowie das Verwaltungsverfahren gegenüber den Leistungsträgern) stehen dabei im Mittelpunkt. Vorgesehen ist auch ein Besuch einer mündlichen Verhandlung am Sozialgericht Berlin. Der Leistungsnachweis erfolgt durch Klausur oder Hausarbeit.
Gruppe 2 - Prof. Dr. Lehmann-Franßen
In dieser Lehrveranstaltung werden Kompetenzen im Umgang mit einem dynamisch sich verändernden Gebiet des Sozialrechts unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit vermittelt. Beispielhaft für das Soziale Leistungsrecht geht es hierbei in der Diskussion von Fallkonstellationen um die Grundstruktur des Grundsicherungs- und des Sozialhilferechts (SGB II und XII). Verbunden wird die Erarbeitung sozialrechtlicher Denkweisen und struktureller Bausteine mit kritischen Einblicken in die Rechtswirklichkeit. - Eine benotete Leistung für das Modul "RECHT 2" kann wahlweise in diesem „Unit 1“ erbracht werden mit einer Klausur oder einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung; stattdessen kann die Prüfungsleistung für dieses Modul auch in „Unit 2" (Sozialverwaltungsrecht) erbracht werden. Genaueres und Literatur (auch die Vergabe der Referatsthemen) werden zu Beginn in der Lehrveranstaltung besprochen und sind dem ausgeteilten Seminarplan zu entnehmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zuvor erfolgreich das Modul "RECHT 1" vollständig absolviert haben.
Gruppe 3 & 4 - Frau Dipl. Prodan
Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen Systeme der Existenzsicherung in der Bundesrepublik. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem SGB II – der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die Teilnehmer werden befähigt, Bedürftige dem für sie anwendbaren Hilfesystem zuzuordnen. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die gesetzlichen Grundlagen detailliert vorgestellt und an Hand von Beispielen aus der Praxis der Dozentin verdeutlicht. Das Ziel des Seminars liegt hier in der selbständigen Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, der Antragstellung, der Berechnung von zustehenden Leistungen und – in Ansätzen – der Bescheidprüfung durch die Teilnehmer. Gern können eigene Fallbeispiele von den Teilnehmern eingebracht werden. Durch die gegenwärtige Beschäftigung der Dozentin in einem Erstaufnahmewohnheim für Asylbewerber wird eine Veranstaltung zum AsylbLG dort vor Ort stattfinden.
Der Leistungsnachweis erfolgt im Regelfall durch eine Klausur, nach Absprache und zeitlicher Kapazität ist ein Referat möglich, keine Hausarbeit. |