Kommentar |
1. und 3. Gruppe
Dieses Seminar führt in das Sozialrecht ein, das im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen steht, also in das Arbeitsrecht selbst und das häufig damit eng verzahnte Recht der sozialen Vorsorge. Dabei werden Belange des Rechtes behinderter Menschen (Rehabilitation und Teilhabe) nach dem SGB IX berücksichtigt. Die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer sollen befähigt werden, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Situationen für Klienten oder eigene Mitarbeiter sachgerecht zu beurteilen.
Thematisiert wird somit zunächst individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Dabei geht es u.a. um den Abschluss von Arbeitsverträgen, um den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben, um Urlaub, Befristung, Haftung, Mitbestimmung und Kündigungsschutz.
Gegenstand des Seminars sind aber auch die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen, die in den SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII und SGB XI geregelt sind. Der Gesetzgeber verpflichtet nämlich insbesondere die Arbeitsvertragsparteien für den Fall der Leistungsunfähigkeit von Arbeitnehmern, Arbeitnehmerinnen und von deren Angehörigen im Rahmen der Sozialversicherung für bestimmte Risiken selbst vorzusorgen. Abgesichert sind damit beispielsweise die Versicherungsfälle Krankheit und Pflegebedürftigkeit, aber auch Arbeitslosigkeit, Alter und Erwerbsunfähigkeit. Entwicklungen durch die aktuelle Gesundheitsreformgesetzgebung werden hier diskutiert. |