Kommentar |
1. Gruppe - Cornel Ziele Die Studierenden sollen einerseits sich Grundkenntnisse des Familienrechts auf der Basis der Strukturen des Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes und des BGB aneignen und darüber hinaus durch exemplarische Beschäftigung mit diesen Rechtsgebieten grundlegende Einsichten in gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und Funktionen des Rechts erwerben. Anzustrebende Ziele sind: - die Bedeutung juristischer Fragestellungen für die Bewältigung sozialer Problemlagen einschätzen können
- mit Rechtsvorschriften umgehen und sie anwenden können
- rechtlich relevante Aspekte sozialer Problemlagen erkennen können
- juristische Terminologie und Argumentationsweisen verstehen und einschätzen können
- sich in neue Rechtsgebiete einarbeiten können.
Die Vermittlung der Rechtskenntnisse soll jeweils in engem Bezug zu den Rechtstatsachen erfolgen und auch Veränderungen, Reformen damals und heute einbeziehen. Die Studierenden sollen die Unterschiede der sozialarbeiterischen/ sozialpädagogischen und juristischen Handlungskompetenzen verstehen und befähigt werden, im späteren beruflichen Alltag selbstbewußt sozialarbeiterisches Wissen in juristischen Verfahren einzubringen und rechtliche Kenntnisse in ihrem fachlichen Handeln zu berücksichtigen. Die Studierenden sind am Ende des Semesters in der Lage, sich in familienrechtliche Krisensituationen hineinzudenken und zu überschauen, welche rechtlichen Aspekte für die zu Beratenden oder für eine Stellungnahme relevant sind. Dabei können sie auch Verhaltensweisen respektierten und Lebenssituationen tolerieren, die dem eigenen Bild vom sozialen Miteinander zwischen den Generationen und in Partnerschaften zuwiderlaufen, sofern dies nicht ethischen Grundsätzen widerspricht. Die Studierenden werden die Auskünfte dem Klientel in situations- und Sprachkompetenz angemessener Art vermitteln können. Auch im Familienrecht kann juristisches Denken zur Reduktion von Komplexität und Abstraktion von rechtlich irrelevanten Differenzen befähigen und ist somit eine gute Voraussetzung für den Bezug auf Menschenrechte und Theorien der Gerechtigkeit. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für ethisches Handeln und wird in diesem Seminar immer wieder thematisiert. In der Beschäftigung mit dem Eherecht, Kindschaftsrecht und Kinder- und Jugendhilferecht gibt es zahlreiche Gelegenheiten, sowohl des internationalen Rechtsvergleichs als auch zur Thematisierung der Situation hier lebender Menschen unterschiedlicher Ethnien und Kulturen. Die Studierenden haben zahlreiche Gelegenheiten, die Relevanz des Geschlechts und verfassungsmäßige Gleich- und Ungleichbehandlungen zu diskutieren und zu verstehen. Thematische Schwerpunkte - Einführung in das Familienrecht (Begriff der Familie, Familie und Grundgesetz, Was ist Familienrecht?, Familiengerichtsbarkeit)
- Eherecht (Verlobung, Eheschließung, Güterrecht, Scheidung)
- Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht
- Verwandtschaft, Schwägerschaft, Abstammung, Vaterschaftsfeststellung
- Elterliche Sorge (Struktur der elterlichen Sorge, Gesetzliche Vertretung, Tatsächliche Personensorge, Vermögenssorge, Gefährdung des Kindeswohls)
- Unterhaltspflicht unter Verwandten
- Adoption
- Vormundschaftsrecht (Pflegschaft, Vormundschaft, Betreuung)
- Unterbringung und Unterbringungsverfahren
Methodik - Vermittlung der allgemeinen Grundzüge mit engem Bezug zu den Rechtstatsachen
- Diskussion von Problemsituationen und Lösung anhand kleiner Fallkonstellationen
- Lösung familienrechtlicher Übungsfälle
Ausgewählte Literatur An Gesetzestexten werden gebraucht: BGB, SGB VIII. Über die Gesetzestexte hinaus wird hier keine allgemeine Literatur zur Einführung genannt, weil Empfehlungen insb. bei jur. Lehrbüchern sehr eng mit der jeweiligen Aktualität zusammenhängen. |