1. Gruppe - Lehmann-Franßen Die Lehrveranstaltungen "Recht der Grundsicherung und Sozialhilfe" (Unit 1) und "Sozialverwaltungsrecht" (Unit 2) werden mit Bedacht in Kombination und Zusammenhang von den Lehrkräften angeboten, um die Verzahnung der Rechtsgebiete für die Praxis der Sozialen Arbeit deutlich werden zu lassen. In diesen Lehrveranstaltungen werden praktische Kompetenzen im Umgang mit einem dynamisch sich verändernden Gebiet des Sozialrechts unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit vermittelt. Beispielhaft für das Soziale Leistungsrecht geht es hierbei in der Diskussion von Fallkonstellationen um die Grundstruktur des Grundsicherungs- und des Sozialhilferechts (SGB II und XII). Verbunden wird die Erarbeitung sozialrechtlicher Denkweisen und struktureller Bausteine mit kritischen Einblicken in die Rechtswirklichkeit. Hinzu kommt inhaltlich ein Überblick in das für die Praktikerinnen und Praktiker überaus bedeutsame Verfahrensrecht (SGB I und X, VwGO und SGG) sowie in Aufbau und Struktur der Sozialverwaltung. - Für beide Units kann bei Herrn Lehmann-Franßen wahlweise eine benotete Leistung als Klausur oder als ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung erbracht werden. Genaueres und Literatur (auch die Vergabe der Referatsthemen) werden zu Beginn in der Lehrveranstaltung besprochen und sind dem ausgeteilten Seminarplan zu entnehmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zuvor erfolgreich das Modul "RECHT 1" vollständig absolviert haben. 3. und 4. Guppe - Prodan Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen Systeme der Existenzsicherung in der Bundesrepublik. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem SGB II - der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Teilnehmer werden befähigt, Bedürftige dem für sie anwendbaren Hilfesystem zuzuordnen. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die gesetzlichen Grundlagen detailliert vorgestellt und an Hand von Beispielen aus der alltäglichen Praxis der Dozentin verdeutlicht. Das Ziel des Seminars liegt hier in der selbständigen Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, der Antragstellung, der Berechnung von zustehenden Leistungen und - in Ansätzen - der Bescheidprüfung durch die Teilnehmer. Gern können eigene Fallbeispiele von den Teilnehmern eingebracht werden. Der Leistungsnachweis erfolgt im Regelfall durch eine Klausur, nach Absprache und zeitlicher Kapazität ist ein Referat möglich. |