1. und 2. Gruppe -Lehmann-Franßen Die Lehrveranstaltungen "Recht der Grundsicherung und Sozialhilfe" (Unit 1) und "Sozialverwaltungsrecht" (Unit 2) werden mit Bedacht in Kombination und Zusammenhang von den Lehrkräften angeboten, um die Verzahnung der Rechtsgebiete für die Praxis der Sozialen Arbeit deutlich werden zu lassen. In diesen Lehrveranstaltungen werden praktische Kompetenzen im Umgang mit einem dynamisch sich verändernden Gebiet des Sozialrechts unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit vermittelt. Beispielhaft für das Soziale Leistungsrecht geht es hierbei in der Diskussion von Fallkonstellationen um die Grundstruktur des Grundsicherungs- und des Sozialhilferechts (SGB II und XII). Verbunden wird die Erarbeitung sozialrechtlicher Denkweisen und struktureller Bausteine mit kritischen Einblicken in die Rechtswirklichkeit. Hinzu kommt inhaltlich ein Überblick in das für die Praktikerinnen und Praktiker überaus bedeutsame Verfahrensrecht (SGB I und X, VwGO und SGG) sowie in Aufbau und Struktur der Sozialverwaltung. - Für beide Units kann bei Herrn Lehmann-Franßen wahlweise eine benotete Leistung als Klausur oder als ein Referat mit 3. und 4. Gruppe - Gommel Als Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich bestellter Betreuer gehört das Grundsicherungsrecht und die Sozialhilfe zu meiner täglichen Arbeit. Ich möchte Ihnen in diesem Seminar die theoretischen Kenntnisse in diesem Bereichen vermitteln, Ihnen also nahe bringen worauf die Klienten einen Anspruch haben und die Gesetze durch Mitteilung meiner praktischen Erfahrung für Sie plastisch werden lassen. Hoffentlich erleben wir auch einige kontroverse Diskussionen. Als Lehrbuch werde ich das Buch „Existenzsicherungsrecht" von den Professoren Klinger,Kunkel, Pattar und der Berliner Richterin Peters verwenden. Als Prüfungsleistung können Sie bei mir eine Klausur oder eine Hausarbeit schreiben. |