1. Gruppe - Hinze Das Familienrecht I. Eherecht 1. Verlöbnis 2. Eheschließung 3. Rechte und Pflichten aus der Ehe 4. Auflösung der Ehe
II. Kindschaftsrecht 1. Allgemeines 2. Die elterliche Sorge a) Erwerb, Inhalt und Befugnisse b) Staatliche Unterstützung der Elternsorge c) Das staatliche Wächteramt d) Veränderungen der elterlichen Sorge e) Einzelfragen 3. Die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung a) Gemeinsame Sorge b) Alleiniges Sorgerecht auf Antrag c) § 1666 BGB d) Sonderregelungen bei Alleinsorge der Mutter eines nichtehelichen Kindes 4. Abänderung von Sorgerechtsentscheidungen 5. Das Umgangsrecht a) Umgang zwischen Kind und Eltern b) Umgangsrechte weiterer Personen c) Einschränkungen/Ausschluss d) Durchsetzung von gerichtlichen Anordnungen e) Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG 6. Der Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG III. Abstammung 1. Mutterschaft a) künstliche Befruchtung b) Anfechtung 2. Vaterschaft a) Anerkennung b) Feststellung c) Anfechtung IV. Unterhalt 1. Familienunterhalt 2. Trennungsunterhalt 3. Geschiedenenunterhalt 4. Verwandtenunterhalt (Kindesunterhalt) V. Beistandschaft VI. Adoption VII. Vormundschaft VIII. Pflegschaft IX. Betreuung X. Nichteheliche Lebensgemeinschaft 1. Definition, Grundfragen 2. Rechtswirkungen a) Wohnung b) Hausrat c) allgemeine Vermögensverhältnisse d) Erbrecht e) Kindschaftsrecht XI. Eingetragene Lebenspartnerschaft 1. Definition 2. Begründung der Lebenspartnerschaft 3. Rechtswirkungen 4. Aufhebung der Lebenspartnerschaft XII. Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz 3. und 4. Gruppe - Benner Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht (Unit 2 und 3 - Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit) Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der 3. und 4. Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als je eine 5-stündige Gesamtveranstaltung angeboten. Wer sich für diese Blockveranstaltung entscheidet kann zwischen Donnerstag: 9-14 Uhr oder Freitag: 14-19 Uhr wählen. Nur Familienrecht oder nur Kinder-und Jugendhilferecht zu besuchen, ist wegen des Lehr-/Lernkonzeptes N I C H T möglich, da ein fächerübergreifender Unterricht stattfindet. Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts- und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt. Vertieft und anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. durch die Studierenden „illustriert" werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht. Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden Als Leistungsnachweis kommt neben einer Klausur auch ein Rollenspiel/eine Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht. |