Kommentar |
1. Gruppe - Gommel Die Lehrveranstaltungen "Recht der Grundsicherung und Sozialhilfe" (Unit 1) und "Sozialverwaltungsrecht" (Unit 2) biete ich mit Bedacht in Kombination und Zusammenhang an, um die Verzahnung der Rechtsgebiete für die Praxis der Sozialen Arbeit deutlich werden zu lassen. Ich rate daher dringend an, beide Veranstaltungen bei einem Dozenten zu belegen, da sonst der Lernerfolg erschwert sein kann. Als Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich bestellter Betreuer gehört Grundsicherungsrecht und Sozialhilfe zu meiner täglichen Arbeit. Ich möchte Ihnen in diesem Seminar die theoretischen Kenntnisse in diesem Bereichen vermitteln, Ihnen also nahe bringen worauf die Klienten einen Anspruch haben und die Gesetze durch Mitteilung meiner praktischen Erfahrung für Sie plastisch werden lassen.Hoffentlich erleben wir auch einige kontroverse Diskussionen.
Um meine täglich Arbeit gut durchführen zu können beötige ich nicht nur die Kenntnis darüber, worauf die Klienten einen Anspruch haben, sondern auch, wie dieser durchgesetzt wrden kann. Das ist im Verfahresnrecht geregelt also in den Gesetzen (SGB I und X, VwGO und SGG) geregelt. Um diese Gesetze geht es im Kurs Sozialverwaltungsrecht. Außerdem werden die Grundlagen des Sozialrechts, die Verbindugne zum Verfassungsrecht und Europarecht sowie der Aufbau und die Struktur der Sozialverwaltung beleuchtet. Als Prüfungsleistung können Sie bei mir eine Klausur oder eine Hausarbeit schreiben. 2. und 3. Gruppe - Lehmann-Franßen Die Lehrveranstaltungen "Recht der Grundsicherung und Sozialhilfe" (Unit 1) und "Sozialverwaltungsrecht" (Unit 2) werden mit Bedacht in Kombination und Zusammenhang von den Lehrkräften angeboten, um die Verzahnung der Rechtsgebiete für die Praxis der Sozialen Arbeit deutlich werden zu lassen. In diesen Lehrveranstaltungen werden praktische Kompetenzen im Umgang mit einem dynamisch sich verändernden Gebiet des Sozialrechts unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit vermittelt. Beispielhaft für das Soziale Leistungsrecht geht es hierbei in der Diskussion von Fallkonstellationen um die Grundstruktur des Grundsicherungs- und des Sozialhilferechts (SGB II und XII). Verbunden wird die Erarbeitung sozialrechtlicher Denkweisen und struktureller Bausteine mit kritischen Einblicken in die Rechtswirklichkeit. Hinzu kommt inhaltlich ein Überblick in das für die Praktikerinnen und Praktiker überaus bedeutsame Verfahrensrecht (SGB I und X, VwGO und SGG) sowie in Aufbau und Struktur der Sozialverwaltung. - Für beide Units kann bei Herrn Lehmann-Franßen wahlweise eine benotete Leistung als Klausur oder als ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung erbracht werden. Genaueres und Literatur (auch die Vergabe der Referatsthemen) werden zu Beginn in der Lehrveranstaltung besprochen und sind dem ausgeteilten Seminarplan zu entnehmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zuvor erfolgreich das Modul "RECHT 1" vollständig absolviert haben. |