1. und 2. Gruppe - Benner Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der 1. und 2. Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als je eine 5-stündige Gesamtveranstaltung angeboten. Wer sich für diese Blockveranstaltung entscheidet kann zwischen Donnerstag: 14-19 Uhr oder Freitag: 13-18 Uhr wählen. Nur Familienrecht oder nur Kinder-und Jugendhilferecht zu besuchen ist wegen des Lehr-/Lernkonzeptes N I C H T möglich, da ein fächerübergreifender Unterricht stattfindet. Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts- und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt. Vertieft und anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. durch die Studierenden „illustriert" werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht. Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden.
Als Leistungsnachweis kommt neben einer Klausur auch ein Rollenspiel/eine Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht. 3. Gruppe - Rätz Inhalt und Ziel des Seminars: Die Studierenden sollen Fachwissen über die Allgemeinen Voraussetzungen der Kinder- und Jugendhilfe und deren historische Genese erhalten, deren Leistungen und Aufgaben sowie Organisationsformen differenziert kennen lernen und die einzelnen Erziehungshilfen in ihrem rechtlichen Rahmen und ihrer sozialpädagogischen Relevanz beherrschen. Sie sollen auch in die Lage versetzt werden, das gesamte Kinder- und Jugendhilfegesetz auf konkrete Fälle zu beziehen und anzuwenden. Semesterprogramm: (Änderungen vorbehalten) 13.10. - Vorstellung Seminarprogramm, Organisatorisches, Anforderungen Prüfungsleistungen - Allgemeine Einführung in das Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG / SGB VIII 20.10. - Systematik und Grundbegriffe des SGB VIII - Paradigma der Lebensweltorientierung (Hans Thiersch) 27.10. - Leistungen und Andere Aufgaben im SGB VIII - Subjektive Rechtsansprüche und objektive Leistungsverpflichtungen - Die Leistungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz: ] Subjektiver Rechtsanspruch: Die Hilfen zur Erziehung §§ 28 - 35 SGB VIII, Flexible Erziehungshilfen ] Objektive Leistungsverpflichtung, Beispiele: Jugendarbeit § 11 SGB VIII, Familienbildung § 16 SGB VIII; besondere Rechtssituation: Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII, Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder § 19 SGB VIII 03.11. - Exkursion ins Jugendamt 10.11. - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGBVIII - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII (Präsentation von Studierenden) 17.11. - Juristische Fallbearbeitung im SGB VIII - Vorstellung Berliner Rechsthilfefonds Jugendhilfe (BRJ e.V. 24.11. Beteiligung und Verfahren - Mitwirkung und Mitbestimmung in individuellen Entscheidungsprozessen (Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII) - Mitwirkung und Mitbestimmung in kommunalen Entscheidungsprozessen (Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII) (Präsentation von Studierenden) 1.12. Blockwoche: kein Seminar 8.12. - Andere Aufgaben der Jugendhilfe: Beispiel: Inobhutnahme § 42 SGB VIII; § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung; § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten; § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz 15.12. - Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis, Zuständigkeit - Demokratische Aushandlungsprozesse, Planung und Management (evtl. Planspiel Jugendhilfeausschuss) - Evaluation des Seminars 05.01. Kein Seminar 12.01. Ausfall 19.01. Kein Seminar wegen einer Studienfahrt (Selbstlernzeit) 26.01. - Vorbereitung der Klausur 02.02. - Vergabe der Themen für die Studienarbeiten in Zimmer 505 09.02. - Klausur (Dauer 180 Minuten) 16.02. Mündliche Prüfungen Rückgabe der Klausuren ab Semesterende während der Sprechzeit. Prüfungsformen 1.) Klausur zum Kinder- und Jugendhilferecht oder 2.) Präsentation zu relevanten Themen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht (nach Absprache mit der Dozentin) (als Sonstige Prüfungsform) oder 3.) Studienarbeit zum Kinder- und Jugendhilferecht (Wahl zwischen zwei Themen, die durch die Dozentin am Ende des Semesters angeboten werden) oder 4.) Mündliche Prüfung zum Kinder- und Jugendhilferecht (als Sonstige Prüfungsform) Der Eintrag in das Belegsystem über die erfolgreich absolvierte Teilnahme erfolgt am Ende des Semesters! 4. Gruppe - Peschke Kernbereich der Lehrveranstaltung zum Kinder- und Jugendhilferecht ist das SGB VIII, das die „Leistungen"( z.B. Jugendarbeit, Hilfe zur Erziehung ... ) und „anderen Aufgaben" ( Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Mitwirkung in bestimmten gerichtlichen Verfahren ... ) der Kinder- und Jugendhilfe regelt. Die sich hieraus ergebende Doppelfunktion des Jugendamtes wir problematisiert und die Bedeutung der freien Träger thematisiert. Mit Blick auf die Parallelveranstaltung im Familienrecht im 2. Semester wird den zahlreichen Verknüpfungen beider Rechtsgebiete besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Kernvorschriften des SGB VIII, die wichtigsten Grundlagen des Verwaltungsrechts und mögliche Haftungsfragen werden systematisch vorgestellt und anhand von Fällen jeweils vertieft. Seminarbegleitend wird ein Reader zur Verfügung gestellt, der die wesentlichen Inhalte und Falllösungen sowie Links zu weiterführenden Materialien enthält. Als Prüfungsleistungen werden eine Klausur oder ein Referat angeboten. |