Kommentar |
1. und 2. Gruppe - Benner
Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der 1. und 2. Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als je eine 5-stündige Gesamtveranstaltung angeboten. Wer sich für diese Blockveranstaltung entscheidet kann zwischen Donnerstag: 14-19 Uhr oder Freitag: 13-18 Uhr wählen. Nur Familienrecht oder nur Kinder-und Jugendhilferecht zu besuchen ist wegen des Lehr-/Lernkonzeptes N I C H T möglich, da ein fächerübergreifender Unterricht stattfindet. Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts- und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt. Vertieft und anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. durch die Studierenden „illustriert" werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht. Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden.
Als Leistungsnachweis kommt neben einer Klausur auch ein Rollenspiel/eine Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht. 3. Gruppe - Cornel „ In dieser zweiten unit der Einführung in das Recht für die Soziale Arbeit soll in Anknüpfung an die erste unit im Sommersemester das Kennenlernen der Funktion familienrechtlicher Regulierungen und der rechtswissenschaftlichen Methode im Verhältnis zum Verständnis und der Herangehensweisen der Sozialen Arbeit im Mittelpunkt stehen. Die Studierenden sollen Fachwissen über die die Grundbegriffe des Familienrechts erwerben, das sie - u.a. durch Literaturstudium - auch auf neue Probleme und Sachverhalte anwenden und übertragen können. Die Studierenden sollen befähigt werden, das Fachwissen in Fallübungen und insb. in Beratungssituationen anzuwenden. Die Studierenden sollten in der Lage sein, sich in familienrechtlichen Krisensituationen hineinzudenken und zu überschauen, welche rechtlichen Aspekte für den zu beratenden oder für eine Stellungnahme relevant sind. Dabei sollen auch Verhaltensweisen und Lebenssituationen respektiert und toleriert werden, die dem eigenen Bild vom sozialen Miteinander zwischen den Generationen und in Partnerschaften zuwiderlaufen, sofern dies nicht ethischen Grundsätzen widerspricht. Die Vermittlung juristischer Kenntnisse erfolgt in engem Bezug zu den Rechtstatsachen. In der Beschäftigung mit dem Eherecht und Kindschaftsrecht gibt es zahlreiche Gelegenheiten, sowohl des internationalen Rechtsvergleichs als auch zur Thematisierung der Situation hier lebender Menschen unterschiedlicher Ethnien und Kulturen. Die Studierenden sollen die Relevanz des Geschlechts begreifen und befähigt werden, verfassungsmäßige Gleich- und Ungleichbehandlungen zu verstehen und nachzuvollziehen. Die Inhalte der Lehrveranstaltung lassen sich in folgenden Punkten differenzieren: Stellung des Familienrechts im BGB, Verlöbnis; Ehe, Eheschließung, eheliche Lebensgemeinschaft, Getrenntleben und Ehescheidung, Verwandtschaft, elterliche Sorge, Unterhaltsrecht, Grundzüge des Vormundschaftsrechts." 4. Gruppe - Pieda
Das familienrechtliche Seminar knüpft an die Inhalte des Seminars „Einführung in das Recht" an, setzt jedoch nicht zwingend die Teilnahme am erstsemestrigen Seminar voraus. Zunächst wird ein kurzer Überblick über die familienrechtlichen Regelungen undihre Bedeutung für die Arbeit des Sozialarbeiters gegeben.Sodann erfolgt die vertiefende Darstellung und Erörterung der einzelnen Punkte,die sich wie folgt gliedern: 1. Familienrechtliche Begriffe 2. Ehe und Familie Verlöbnis, Eheschließung, Rechte und Pflichten aus der Ehe, Auflösung der Ehe 3. Eltern / Kind - Verhältnis, Rechtsstellung des Kindes, Die elterliche Sorge, Inhalt, Träger, Sorgerechtsentscheidungen, Einzelfragen zum Sorgerecht, Gesetzliche Vertretung, Unterbringung, Ruhen der elterlichen Sorge / Folgen des Ruhens, Gerichtliche Beschränkungen des Sorgerechts, Wächteramt des Staates, Versagen der Eltern / Kindeswohlgefährdung, Maßnahmen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen gegenüber Eltern gegenüber Dritten, Das Umgangsrecht, InhaltTräger ( Kind/Eltern/andere Personen)Umgangsrechtsentscheidungen, Einschränkungen / Ausschluß, Durchsetzung von gerichtlichen Anordnungen, Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG, Der Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG / Anwalt des Kindes 4. Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz 5. Abstammung Mutterschaftkünstliche, Befruchtung, Anfechtung, Vaterschaft, Anerkennung, Feststellung, Anfechtung 6. Unterhalt, Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Verwandtenunterhalt ( Kindesunterhalt ) 7. Beistandschaft ( §§ 1712 ff BGB ) 8. Adoption 9. Vormundschaft 10. Pflegschaft 11. Betreuung 12. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Definition, Verfassungsrechtliche Vorgaben, Begründung der glg Lebenspartnerschaft, Rechte und Pflichten der glg Lebenspartnerschaft, AußenverhältnisInnenverhältnis, kleines Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption, Aufhebung der glg Lebenspartnerschaft, nachwirkende Rechte und Pflichten 13. Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Definition, Grundfragenrechtliche Wirkung im Außenverhältnisrechtliche, Wirkung im Innenverhältnis, Wohnung, Hausrat, allg.Vermögensverhältnisse, Erbrecht, Kindschaftsrecht 14. Grundbegriffe des Verfahrensrechts anhand von Beispielen ausdem Familien -und Jugendrecht Zwischen dem Themenblöcken bzw.im Anschluß an oben Ziff.14: Übungen anhand von "Miniklausuren" Diskussion und Bearbeitung von Aktenauszügen Literaturverzeichnis: Einführung in das Familienrecht Verlag: Jan Niederle Media ( neueste Auflage ) Familienrecht ( aus der Reihe Grundrisse des Rechts) von Prof. Dieter Schwab Verlag: C.H.Beck ( neueste Auflage ) Gesetzessammlung Familienrecht Verlag. Beck-Text im dtv ( neueste Auflage ) mit freundlichen Grüßen R.Pieda |