1. und 2. Gruppe - Benner Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der 1. und 2. Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als je eine 5-stündige Gesamtveranstaltung angeboten. Es ist daher nicht möglich, sich für die 1. oder 2. Gruppe zu entscheiden und dann lediglich Familienrecht oder Kinder- und Jugendhilferecht zu wählen. Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts- und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt. Vertieft und anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. durch die Studierenden „illustriert" werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht. Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden. Als Leistungsnachweis kommt neben einer Klausur auch ein Rollenspiel/eine Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht. 3. Gruppe - Rätz-Heinisch
Inhalt und Ziel des Seminars: Im Seminar werden Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, deren historische Genese sowie aktuelle Arbeitsfelder vermittelt. Schwerpunkt bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Allgemeine Vorschriften, Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie Organisations- und Finanzierungsformen werden differenziert erläutert, subjektive Rechtsansprüche und öffentliche Gewährleistungsverantwortung diskutiert. Vertieft werden die einzelnen Erziehungshilfen (HzE) in ihrem rechtlichen Rahmen und ihrer sozialpädagogischen Relevanz sowie Fragen des Kinderschutzes. Das gesamte Kinder- und Jugendhilfegesetz wird auf konkrete Fälle bezogen und angewendet. Neben Vorlesungen durch die Dozentin und Übungen an konkreten Fällen erhalten die Studierenden Gelegenheit für vertiefende Forschungen und Seminarpräsentationen zu relevanten Themen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht. Basisliteratur: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696) geändert worden ist Rätz-Heinisch, Regina/Schröer, Wolfgang/Wolff, Mechthild (2009): Lehrbuch Kinder- und Jugendhilfe. Grundlagen, Handlungsfelder, Strukturen und Perspektiven. Weinheim und München: Juventa. Weitere Literatur wird zu Beginn des Seminars bekannt gegeben. Prüfungsformen 1.) Klausur zum Kinder- und Jugendhilferecht oder 2.) Präsentation zu relevanten Themen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht (nach Absprache mit der Dozentin) oder 3.) Mündliche Prüfung zum Kinder- und Jugendhilferecht Der Eintrag in das Studienbuch über die erfolgreich absolvierte Prüfungsleistung (Unterschrift der Dozentin) erfolgt in der letzten Seminarsitzung des Semesters! |