Gruppe 1
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden: Geschichte und Philosophie des Rechts, Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.
Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.
Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag, jeweils neueste Ausgabe. Bitte schaffen Sie sich Gesetzestexte möglichst vor der ersten Seminarsitzung an und bringen Sie die Gesetzestexte zu jeder Stunde mit.
Teilnahmeleistung: Um eine Teilnahme bestätigt zu bekommen müssen Sie einen Test bestehen. Die Fragen müssen zu 70 % beantwortet werden. Die Fragen setzen sich aus dem Inhalt der Stunden zusammen. Jede Stunde eine Frage. Der Test findet in der zweitletzten Unterrichtswoche statt.
Prüfungen: Es können Vorträge mit Ausarbeitungen angefertigt werden (Ausarbeitung 8 bis 12 Seiten) oder Hausarbeiten (12 bis 16 Seiten). Besonderen Wert lege ich auf wissenschaftliches Arbeiten und die Arbeit mit juristischer Fachliteratur (Bibliotheksnutzung). Darüber hinaus sollte die Arbeit mit Gesetzestexten (Falllösungstechnik wie Auslegung, Subsumtion, Gutachtenstil) schon mindestens ansatzweise beherrscht werden. Die Themen können aus einem der Themenbereiche des gesamten Moduls gewählt werden, insbesondere also dem Familienrecht oder dem Kinder- und Jugendhilferecht.
Gruppe 1
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden: Geschichte und Philosophie des Rechts, Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.
Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.
Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag, jeweils neueste Ausgabe. Bitte schaffen Sie sich Gesetzestexte möglichst vor der ersten Seminarsitzung an und bringen Sie die Gesetzestexte zu jeder Stunde mit.
Teilnahmeleistung: Um eine Teilnahme bestätigt zu bekommen müssen Sie einen Test bestehen. Die Fragen müssen zu 70 % beantwortet werden. Die Fragen setzen sich aus dem Inhalt der Stunden zusammen. Jede Stunde eine Frage. Der Test findet in der zweitletzten Unterrichtswoche statt.
Prüfungen: Es können Vorträge mit Ausarbeitungen angefertigt werden (Ausarbeitung 8 bis 12 Seiten) oder Hausarbeiten (12 bis 16 Seiten). Besonderen Wert lege ich auf wissenschaftliches Arbeiten und die Arbeit mit juristischer Fachliteratur (Bibliotheksnutzung). Darüber hinaus sollte die Arbeit mit Gesetzestexten (Falllösungstechnik wie Auslegung, Subsumtion, Gutachtenstil) schon mindestens ansatzweise beherrscht werden. Die Themen können aus einem der Themenbereiche des gesamten Moduls gewählt werden, insbesondere also dem Familienrecht oder dem Kinder- und Jugendhilferecht.
Gruppe 2
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden: Geschichte und Philosophie des Rechts, Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.
Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.
Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag, jeweils neueste Ausgabe. Bitte schaffen Sie sich Gesetzestexte möglichst vor der ersten Seminarsitzung an und bringen Sie die Gesetzestexte zu jeder Stunde mit.
Teilnahmeleistung: Um eine Teilnahme bestätigt zu bekommen müssen Sie einen Test bestehen. Die Fragen müssen zu 70 % beantwortet werden. Die Fragen setzen sich aus dem Inhalt der Stunden zusammen. Jede Stunde eine Frage. Der Test findet in der zweitletzten Unterrichtswoche statt.
Prüfungen: Es können Vorträge mit Ausarbeitungen angefertigt werden (Ausarbeitung 8 bis 12 Seiten) oder Hausarbeiten (12 bis 16 Seiten). Besonderen Wert lege ich auf wissenschaftliches Arbeiten und die Arbeit mit juristischer Fachliteratur (Bibliotheksnutzung). Darüber hinaus sollte die Arbeit mit Gesetzestexten (Falllösungstechnik wie Auslegung, Subsumtion, Gutachtenstil) schon mindestens ansatzweise beherrscht werden. Die Themen können aus einem der Themenbereiche des gesamten Moduls gewählt werden, insbesondere also dem Familienrecht oder dem Kinder- und Jugendhilferecht.
Gruppe 5
In Einführung ins Recht (U1 zu M5 Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung (öffentliches und privates Recht), Funktion und Ziel des Rechts vermittelt, so dass die Studierenden die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der Sozialen Arbeit kennenlernen und wissen, dass Klient:innen nur sinnvoll beraten werden können, wenn die Rechtslage bekannt ist.
Die Studierenden bearbeiten rechtliche Themen anhand von Fallarbeit. Die Inhalte der rechtlichen Fragestellungen können - je nach Engagement der Studierenden - anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. „illustriert” werden.
Für die sinnvolle Arbeit ist das Mitbringen eines aktuellen Grundgesetzes und BGB unabdingbar, da ansonsten die Grundzüge des Verfassungsrechts und des Privatrechts nicht verstanden werden können. Möglich ist auch die Arbeit mit digitalen Gesetzestexten, wobei ein ausgedruckter Text vorhanden sein muss, wenn die Prüfungsform der Klausur gewählt wird.
Als Leistungsnachweis kommt neben einem Rollenspiel/einer Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) auch eine Klausur in Betracht.
Als Teilnahmeleistung wird (wenn gewünscht: als Gruppenarbeit) ein Arbeitspapier gelöst, das Fragen zu den behandelten Inhalten der Lehrveranstaltung enthält.
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