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Einführung in das Recht (U1 zu M5 Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I) - Einzelansicht

S1410
Einführung in das Recht (U1 zu M5 Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I)

Sprache: deutsch   
Seminar
SoSe 2023
2 SWS
jedes Semester

Erwartete Teilnehmer_innen 200
Max. Teilnehmer_innen 225
Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - ab Sem2 - Dir-Bel - VL,1züg+weiterf LV 13.03.2024 12:00:00 - 30.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - abSem2-Dir-Bel-LVmitGrup-Frist 2+Sem1-VL 19.03.2024 16:00:00 - 30.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - Sem 1 - Prio-Bel - LV mit Grup - Frist 1 05.04.2024 12:00:00 - 08.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - Sem 3 - Projektabstimmung 06.06.2024 - 10.06.2024
Gruppe: 1. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Do. 18:00 bis 20:00 woch 13.04.2023 bis 11.05.2023  124 Prof. Dr. I. Dernedde       45
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Do. 18:00 bis 20:00 woch 25.05.2023 bis 06.07.2023  124 Prof. Dr. I. Dernedde       45
Gruppe 1. Gruppe:
Gruppe: 2. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Do. 14:00 bis 16:00 woch 13.04.2023 bis 11.05.2023  225 Prof. Dr. I. Dernedde     11.05.2023: Ausfall! 45
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Di. 14:00 bis 16:00 Einzel am 16.05.2023 ausserhalb- ausserhalb Prof. Dr. I. Dernedde  

Exkursion: zum Landgericht

  45
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Do. 14:00 bis 16:00 woch 25.05.2023 bis 06.07.2023  225 Prof. Dr. I. Dernedde       45
Gruppe 2. Gruppe:
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Di. 10:00 bis 12:00 woch 18.04.2023 bis 09.05.2023  230A Z. Ercan-Eichholtz ,
Prof. Dr. B. Thoma
      45
Einzeltermine:
  • 18.04.2023
  • 25.04.2023
  • 02.05.2023
  • 09.05.2023
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Di. 10:00 bis 12:00 Einzel am 16.05.2023 018 Z. Ercan-Eichholtz ,
Prof. Dr. B. Thoma
      45
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Di. 10:00 bis 12:00 woch 23.05.2023 bis 04.07.2023  230A Z. Ercan-Eichholtz ,
Prof. Dr. B. Thoma
    27.06.2023: Kein Ausfall, Raumänderung! 45
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Di. 10:00 bis 12:00 Einzel am 27.06.2023 Helle Mitte I- H 2 Z. Ercan-Eichholtz ,
Prof. Dr. B. Thoma
      45
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Di. 10:00 bis 12:00 Einzel am 18.07.2023 Helle Mitte I- H 2 Z. Ercan-Eichholtz ,
Prof. Dr. B. Thoma
      45
Gruppe 3. Gruppe:
Gruppe: 4. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Mi. 16:00 bis 18:00 woch 19.04.2023 bis 10.05.2023  333 F. Gommel ,
Prof. Dr. B. Thoma
    02.05.2023: Ausfall! 45
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Mi. 16:00 bis 18:00 woch 24.05.2023 bis 05.07.2023  333 F. Gommel ,
Prof. Dr. B. Thoma
    06.06.2023: Ausfall! 45
Gruppe 4. Gruppe:
Gruppe: 5. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Fr. 08:00 bis 10:00 woch 14.04.2023 bis 12.05.2023  018 Prof. Dr. S. Benner     14.04.2023: Ausfall! 45
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Fr. 08:00 bis 10:00 Einzel am 26.05.2023 ausserhalb- Online Prof. Dr. S. Benner       45
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Fr. 08:00 bis 10:00 woch 02.06.2023 bis 23.06.2023  018 Prof. Dr. S. Benner     09.06.2023: kein Ausfall, Online! 45
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Fr. 08:00 bis 10:00 Einzel am 09.06.2023 ausserhalb- Online Prof. Dr. S. Benner       45
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Fr. 08:00 bis 10:00 Einzel am 30.06.2023 230A Prof. Dr. S. Benner       45
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Fr. 08:00 bis 10:00 Einzel am 07.07.2023 ausserhalb- Online Prof. Dr. S. Benner       45
Gruppe 5. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 1 - 2004
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 1 - 2021
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 1 - 2008
Zuordnung zu Einrichtungen
B.A. Soziale Arbeit
Inhalt
Kommentar Gruppe 1

Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden: Geschichte und Philosophie des Rechts, Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.

Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.

Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag, jeweils neueste Ausgabe. Bitte schaffen Sie sich Gesetzestexte möglichst vor der ersten Seminarsitzung an und bringen Sie die Gesetzestexte zu jeder Stunde mit.

Teilnahmeleistung: Um eine Teilnahme bestätigt zu bekommen müssen Sie einen Test bestehen. Die Fragen müssen zu 70 % beantwortet werden. Die Fragen setzen sich aus dem Inhalt der Stunden zusammen. Jede Stunde eine Frage. Der Test findet in der zweitletzten Unterrichtswoche statt.

Prüfungen: Es können Vorträge mit Ausarbeitungen angefertigt werden (Ausarbeitung 8 bis 12 Seiten) oder Hausarbeiten (12 bis 16 Seiten). Besonderen Wert lege ich auf wissenschaftliches Arbeiten und die Arbeit mit juristischer Fachliteratur (Bibliotheksnutzung). Darüber hinaus sollte die Arbeit mit Gesetzestexten (Falllösungstechnik wie Auslegung, Subsumtion, Gutachtenstil) schon mindestens ansatzweise beherrscht werden. Die Themen können aus einem der Themenbereiche des gesamten Moduls gewählt werden, insbesondere also dem Familienrecht oder dem Kinder- und Jugendhilferecht.


Gruppe 1

Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden: Geschichte und Philosophie des Rechts, Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.

Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.

Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag, jeweils neueste Ausgabe. Bitte schaffen Sie sich Gesetzestexte möglichst vor der ersten Seminarsitzung an und bringen Sie die Gesetzestexte zu jeder Stunde mit.

Teilnahmeleistung: Um eine Teilnahme bestätigt zu bekommen müssen Sie einen Test bestehen. Die Fragen müssen zu 70 % beantwortet werden. Die Fragen setzen sich aus dem Inhalt der Stunden zusammen. Jede Stunde eine Frage. Der Test findet in der zweitletzten Unterrichtswoche statt.

Prüfungen: Es können Vorträge mit Ausarbeitungen angefertigt werden (Ausarbeitung 8 bis 12 Seiten) oder Hausarbeiten (12 bis 16 Seiten). Besonderen Wert lege ich auf wissenschaftliches Arbeiten und die Arbeit mit juristischer Fachliteratur (Bibliotheksnutzung). Darüber hinaus sollte die Arbeit mit Gesetzestexten (Falllösungstechnik wie Auslegung, Subsumtion, Gutachtenstil) schon mindestens ansatzweise beherrscht werden. Die Themen können aus einem der Themenbereiche des gesamten Moduls gewählt werden, insbesondere also dem Familienrecht oder dem Kinder- und Jugendhilferecht.


Gruppe 2

Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden: Geschichte und Philosophie des Rechts, Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.

Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.

Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag, jeweils neueste Ausgabe. Bitte schaffen Sie sich Gesetzestexte möglichst vor der ersten Seminarsitzung an und bringen Sie die Gesetzestexte zu jeder Stunde mit.

Teilnahmeleistung: Um eine Teilnahme bestätigt zu bekommen müssen Sie einen Test bestehen. Die Fragen müssen zu 70 % beantwortet werden. Die Fragen setzen sich aus dem Inhalt der Stunden zusammen. Jede Stunde eine Frage. Der Test findet in der zweitletzten Unterrichtswoche statt.

Prüfungen: Es können Vorträge mit Ausarbeitungen angefertigt werden (Ausarbeitung 8 bis 12 Seiten) oder Hausarbeiten (12 bis 16 Seiten). Besonderen Wert lege ich auf wissenschaftliches Arbeiten und die Arbeit mit juristischer Fachliteratur (Bibliotheksnutzung). Darüber hinaus sollte die Arbeit mit Gesetzestexten (Falllösungstechnik wie Auslegung, Subsumtion, Gutachtenstil) schon mindestens ansatzweise beherrscht werden. Die Themen können aus einem der Themenbereiche des gesamten Moduls gewählt werden, insbesondere also dem Familienrecht oder dem Kinder- und Jugendhilferecht.


Gruppe 5

In Einführung ins Recht (U1 zu M5 Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung (öffentliches und privates Recht), Funktion und Ziel des Rechts vermittelt, so dass die Studierenden die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der Sozialen Arbeit kennenlernen und wissen, dass Klient:innen nur sinnvoll beraten werden können, wenn die Rechtslage bekannt ist.

Die Studierenden bearbeiten rechtliche Themen anhand von Fallarbeit. Die Inhalte der rechtlichen Fragestellungen können - je nach Engagement der Studierenden - anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. „illustriert” werden.

Für die sinnvolle Arbeit ist das Mitbringen eines aktuellen Grundgesetzes und BGB unabdingbar, da ansonsten die Grundzüge des Verfassungsrechts und des Privatrechts nicht verstanden werden können. Möglich ist auch die Arbeit mit digitalen Gesetzestexten, wobei ein ausgedruckter Text vorhanden sein muss, wenn die Prüfungsform der Klausur gewählt wird. 

Als Leistungsnachweis kommt neben einem Rollenspiel/einer Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) auch eine Klausur in Betracht. 

Als Teilnahmeleistung wird (wenn gewünscht: als Gruppenarbeit) ein Arbeitspapier gelöst, das Fragen zu den behandelten Inhalten der Lehrveranstaltung enthält. 

 


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2023 , Aktuelles Semester: SoSe 2024