Gruppe 1
Gegenstand des Seminars sind die (Teilhabe-) Rechte von Menschen mit Behinderung (Teil 2) mit dem Fokus auf Leistungen der Eingliederungshilfe und rechtliche Betreuung.
Das Seminar richtet sich besonders an Teilnehmer*innen, die im Wintersemester 2022/2023 mein Seminar im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht besucht haben, kann aber auch von Studierenden ohne weitere Vorkenntnisse besucht werden.
Ein Schwerpunkt des Seminars sind die Änderungen und Auswirkungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderung und psychischen Beeinträchtigungen mit dem Fokus auf die soziale Teilhabe. Wir beschäftigen uns dazu intensiv mit den Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB IX. Genau betrachtet werden soll in dem Zusammenhang das Gesamtplanverfahren zur personenzentrierten Bedarfsermittlung. Aktuelle behindertenpolitische Themen werden aufgegriffen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars ist das Betreuungsrecht im Kontext von Selbstbestimmung und Teilhabe (inklusive Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) für Menschen mit Behinderung, psychischen Beeinträchtigungen sowie ältere Menschen. Näher beleuchtet werden hierbei die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Zusammenhang mit den Änderungen im BGB sowie im FamFG durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 01.01.2023. Berücksichtigt wird daneben auch das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG).
Lernziel des Seminars ist es, Ihnen Grundlagen einer Interessenvertretung („Soziale Anwaltschaft”) von Menschen mit Behinderung und ggf. rechtlicher Betreuung zu vermitteln. Dazu befassen wir uns u.a. mit folgenden Fragestellungen: Welche Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe? Wie wird der Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Gesamtplanverfahrens ermittelt? Was bedeutet ICF? Was ist ein Bedarfsermittlungsinstrument? Welche Besonderheiten gibt es bei der Grundsicherung nach SGB XII für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen? Was ist rechtliche Betreuung? Welche Rechte haben Menschen mit rechtlicher Betreuung? Wie kann die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung sichergestellt werden? Was ist eine unterstütze Entscheidungsfindung? Welche Aufgaben haben rechtliche Betreuer*innen? Wer kann rechtliche Berufsbetreuer*in werden? Was hat sich durch die Reform geändert? Was regelt das PsychKG? Wie gestaltet sich die Schnittstelle Eingliederungshilfe – rechtliche Betreuung?
Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen und eine Exkursion zu einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) angeboten. Sofern möglich, soll auch eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an Verhandlungen durchgeführt werden.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 2
Gegenstand des Seminars sind die Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Das Seminar dient sowohl zur Wiederholung sowie zur Vertiefung der Leistungen zur Existenzsicherung. Einen Schwerpunkt bilden dabei die Leistungen nach dem SGB II (seit dem 01.01.2023 Bürgergeld) sowie die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Wir befassen uns kritisch mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Bürgergeld und den noch zum 01.07.2023 anstehenden Änderungen im SGB II (z.B. Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung). In diesem Kontext widmen wird uns außerdem im speziellen den Leistungen für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Hierbei wird bereits ein Ausblick auf die von der Bundesregierung geplante Kindergrundsicherung geworfen.
Ein weiteres Thema sind die Leistungen zur Existenzsicherung aus dem AsylbLG unter Berücksichtigung aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
Lernziel des Seminars ist es, dass Sie befähigt werden, Menschen und ihren Angehörigen, die sich in wirtschaftlichen Notlagen befinden und/oder mit den Schreiben vom Amt nicht mehr zurechtkommen, zu unterstützen („Soziale Anwaltschaft”). Dabei wird u.a. auf Fragestellungen eingegangenen wie: Was hat sich im SGB II durch die Einführung des Bürgergeld geändert? Wie viel Geld kann ich vom Jobcenter beanspruchen und wie wird das berechnet? Wie hoch dürfen die Kosten der Unterkunft sein und was ist eine Karenzzeit? Wie viel Vermögen darf ich behalten? Wann darf das Jobcenter mir wegen einer Pflichtverletzung die Leistung kürzen und was kann man dagegen tun? Wie sehen die ersten Pläne für die Kindergrundsicherung aus? Was kann ich machen, wenn mein Antrag nicht oder nur schleppend bearbeitet wird? Wer zahlt die Grundsicherung für Rentner*innen, die nur eine geringe Rente bekommen? Wer ist zuständig und wer bezahlt, wenn Obdachlose in einer Wohnung „untergebracht“ werden müssen? Was macht eine Schuldnerberatung? Was ist eine Verbraucherinsolvenz?
Wer sich schon mal einen Eindruck verschaffen will, wie das ganze in der Praxis aussieht kann den Artikel „Folgen der Inflation: Eine Plastiktüte voll Rechnungen“ aus der taz vom 04.03.2023 https://taz.de/Folgen-der-Inflation/!5917273/
Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen und eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin durchgeführt.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 3
Soziale Arbeit und Rechte im Strafvollzug: Schwerpunkt Resozialisierung
Soziale Arbeit im Strafvollzug ist stark geprägt durch die Besonderheiten der totalen Institution Gefängnis und wird erheblich durch politische und gesellschaftliche Erwartungen beeinflusst. Die konkrete Praxis innerhalb des Strafvollzugs wird dabei durch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Strafvollzugsgesetzes beeinflusst. Dieses formuliert als Vollzugsziel die Resozialisierung der Inhaftierten. Sie sollen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Ferner soll innerhalb des Vollzugs das Leben den „allgemeinen Lebensverhältnisse, soweit als möglich angeglichen werden und schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken”. Entscheidend ist auch, dass der Vollzug darauf auszurichten ist, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern. Innerhalb des Seminars werden verschiedene Fragen, wie dies unter den (rechtlichen) Rahmenbedingungen funktionieren kann, diskutiert und vorgestellt. Ein Themenschwerpunkt ist hierbei u.a. die Arbeit mit Vätern im Strafvollzug. Wie kann hier die Beziehung zu Kindern, erhalten bzw. neu gestaltet werden. Wie ist dies innerhalb des Systems Strafvollzug möglich. Die Veranstaltung findet 14 tägig statt 10-14 Uhr. In den Blockwochen werden auch mehrere Tages Veranstaltungen angeboten und ergänzende Exkursionen ( Justizvollzugsanstalten) sind geplant.
Beginn der Veranstaltung ist der 14.4.
Weitere Termine: 28.4. 12.5. 16.5. ( Exkursion ), 26.5. 2.6., 30.6. Blockwoche 10.-15.7. ( Gerichtsexkursionen Strafgericht)
Gruppe 4
Gegenstand des Seminars sind die (Teilhabe-) Rechte von Menschen mit Behinderung (Teil 2) mit dem Fokus auf Leistungen der Eingliederungshilfe und rechtliche Betreuung.
Das Seminar richtet sich besonders an Teilnehmer*innen, die im Wintersemester 2022/2023 mein Seminar im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht besucht haben, kann aber auch von Studierenden ohne weitere Vorkenntnisse besucht werden.
Ein Schwerpunkt des Seminars sind die Änderungen und Auswirkungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderung und psychischen Beeinträchtigungen mit dem Fokus auf die soziale Teilhabe. Wir beschäftigen uns dazu intensiv mit den Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB IX. Genau betrachtet werden soll in dem Zusammenhang das Gesamtplanverfahren zur personenzentrierten Bedarfsermittlung. Aktuelle behindertenpolitische Themen werden aufgegriffen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars ist das Betreuungsrecht im Kontext von Selbstbestimmung und Teilhabe (inklusive Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) für Menschen mit Behinderung, psychischen Beeinträchtigungen sowie ältere Menschen. Näher beleuchtet werden hierbei die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Zusammenhang mit den Änderungen im BGB sowie im FamFG durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 01.01.2023. Berücksichtigt wird daneben auch das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG).
Lernziel des Seminars ist es, Ihnen Grundlagen einer Interessenvertretung („Soziale Anwaltschaft”) von Menschen mit Behinderung und ggf. rechtlicher Betreuung zu vermitteln. Dazu befassen wir uns u.a. mit folgenden Fragestellungen: Welche Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe? Wie wird der Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Gesamtplanverfahrens ermittelt? Was bedeutet ICF? Was ist ein Bedarfsermittlungsinstrument? Welche Besonderheiten gibt es bei der Grundsicherung nach SGB XII für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen? Was ist rechtliche Betreuung? Welche Rechte haben Menschen mit rechtlicher Betreuung? Wie kann die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung sichergestellt werden? Was ist eine unterstütze Entscheidungsfindung? Welche Aufgaben haben rechtliche Betreuer*innen? Wer kann rechtliche Berufsbetreuer*in werden? Was hat sich durch die Reform geändert? Was regelt das PsychKG? Wie gestaltet sich die Schnittstelle Eingliederungshilfe – rechtliche Betreuung?
Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen und eine Exkursion zu einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) angeboten. Sofern möglich, soll auch eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an Verhandlungen durchgeführt werden.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 5
In diesem Kurs werden wir die Transformation von Hartz 4 zum Bürgergeld untersuchen, die am 1.1.2023 statt gefunden und am 1.7.2023 stttfinden wird.
Wir lernen den Leistungsbrechtigten Hilfestellungen zu geben, damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Außerdem lernen Sie Grundzüge des Eingliederungshilferechts kennen, damit Sie Menschen mit Behinderungen darin begleiten können Leistungen zu erhalten, die die Teilhabe an der Gesellschaft fördern.
Ich freue mich darauf einige von Ihnen aus dem 3. Semester wiederzusehen.
Florian Gommel
Gruppe 6
In diesem Kurs werden wir das neue Betreuungsrecht, das zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist untersuchen. Wann werden Menschen unter Betreuung gestellt? Was hilft Betreuten, was engt sie ein?
Wie können Wünsche der Betreuten ermittelt werden?
Außerdem lernen Sie Grundzüge des Eingliederungshilferechts kennen, damit Sie Menschen mit Behinderungen darin begleiten können Leistungen zu erhalten, die die Teilhabe an der Gesellschaft fördern.
Ich freue mich darauf einige von Ihnen aus dem 3. Semester wiederzusehen.
Florian Gommel
Gruppe 7
Straffälligkeit von Jugendlichen- was tun ? Jugendhilfe im Strafverfahren- Die Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist ein wichtiges Handlungs- und Arbeitsfeld in der Sozialen Arbeit. Rechtkenntnisse aus dem Kinder- und Jugendhilferecht sowie aus dem Strafrecht sind hierbei fachlich erforderlich.
Die Jugendgerichtshilfe berät die jungen Straftäter und ihre Familien und nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil. Sie prüft insbesondere, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen geeignete erzieherische Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen, die ein Absehen von der Strafverfolgung möglich machen (z. B. Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses, Besuch in der Justizvollzugsanstalt, Durchführung eines Sozialen Trainingskurses, Täter-Opfer-Ausgleich usw.) und beteiligt sich so weit als möglich an der Nachbetreuung. Sie macht außerdem einen Vorschlag für ein mögliches strafrechtliches Urteil.
Heute wird der Begriff Jugendgerichtshilfe vielfach durch Jugendhilfe im Strafverfahren ersetzt
Innerhalb des Seminars werden Fälle aus der Praxis vorgestellt und diskutiert. Prüfungsleistung kann u.a. eine Fallbearbeitung aus der Praxis sein.
Das Séminar findet Mittwochs von 17-20 Uhr im Raum 124 statt. |