Gruppe 2
Liebe Studierende,
herzlich Willkommen zum Modul „Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe“.
Sie sollen befähigt werden den Klient_innen konkrete Hilfestellungen in Form von rechtlichen Lösungsstrategien anbieten zu können, d.h. für Ihre Klient_innen Ansprüche zu formulieren und gegenüber Behörden durchzusetzen.
Lernziel ist es, die Grundlagen der Sozialen Sicherung aus den Sozialen Leistungsgesetzen SGB II (das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende, "Hartz IV") sowie aus dem SGB XII (Sozialhilfe mit verschiedenen sozialen Leistungen) und dem Asylbewerberleistungsgesetz kennenzulernen und praxisnah auf einen Fall anzuwenden.
Wie wird das Seminar ablaufen?
Es gibt von meiner Seite für die inhaltliche Erarbeitung des Seminars wöchentliche Präsenzangebote.
Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Teilnahmeleistung muss nicht erbracht werden.
Ergänzend finden sie Materialien/Grundlagen auf moodle.
Ferner benötigen sie eine Gesetzessammlung zum Sozialrecht. Hier können Sie die Gesetzessammlung von „Stascheit (Hrsg.) - Gesetze für Sozialberufe 2021/22“ verwenden.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung, als Hausarbeit oder Klausur.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Gommel
Gruppe 2
Liebe Studierende,
herzlich Willkommen zum Modul „Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe“.
Sie sollen befähigt werden den Klient_innen konkrete Hilfestellungen in Form von rechtlichen Lösungsstrategien anbieten zu können, d.h. für Ihre Klient_innen Ansprüche zu formulieren und gegenüber Behörden durchzusetzen.
Lernziel ist es, die Grundlagen der Sozialen Sicherung aus den Sozialen Leistungsgesetzen SGB II (das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende, "Hartz IV") sowie aus dem SGB XII (Sozialhilfe mit verschiedenen sozialen Leistungen) und dem Asylbewerberleistungsgesetz kennenzulernen und praxisnah auf einen Fall anzuwenden.
Wie wird das Seminar ablaufen?
Es gibt von meiner Seite für die inhaltliche Erarbeitung des Seminars wöchentliche Präsenzangebote.
Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Teilnahmeleistung muss nicht erbracht werden.
Ergänzend finden sie Materialien/Grundlagen auf moodle.
Ferner benötigen sie eine Gesetzessammlung zum Sozialrecht. Hier können Sie die Gesetzessammlung von „Stascheit (Hrsg.) - Gesetze für Sozialberufe 2021/22“ verwenden.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung, als Hausarbeit oder Klausur.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Gommel
Gruppe 3
Inhalt des Seminars sind die rechtlichen Möglichkeiten, wie für Klient*innen soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können, um das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu sichern. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier das Recht auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II, zukünftig Bürgergeld) sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe (SGB XII). Daneben sind auch Kenntnisse ihrer Durchsetzung entscheidend. Hier spielt das Sozialverwaltungsrecht (SGB X,) sowie das Widerspruchsverfahren (SGG) eine große Rolle. Die aktuellen sozialpolitischen Entwicklungen u.a. zum Sanktionsmoratorium im SGB II sowie zum geplanten Bürgergeld und zur Kindergrundsicherung werden ebenfalls näher beleuchtet.
Lernziel des Seminars ist es, die Grundprinzipien der Grundsicherung und Sozialhilfe mit den Möglichkeiten und Strategien einer Interessenvertretung für Klient*innen zu vermitteln. Es wird fallbezogen gearbeitet und die erworbenen Rechtskenntnisse sollen in die Praxis der sozialen Arbeit umgesetzt werden: Wie kann ich Interessen der Klient*innen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich um- und durchzusetzen?
Es sollen die für einen Fall konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen formulieren und mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren gelöst werde. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich? Wer will was von wem woraus? Was ist zu regeln? Mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können, wie z.B.: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus? Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen der Behörde? Wie kann dagegen argumentiert werden?
Sofern möglich, soll eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an Verhandlungen durchgeführt werden.
Das Seminar findet in Präsenz an der ASH und mit einem asynchronen Anteil von 25% statt. Im Rahmen der Präsenztermine wird eine hybride Teilnahme ermöglicht, wenn die Räumlichkeiten dies zulassen.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Das Seminar startet in Präsenz am 13.10.2022.
Gruppe 4
Inhalt des Seminars sind die rechtlichen Möglichkeiten, wie für Klient*innen soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können, um das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu sichern. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier das Recht auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II, zukünftig Bürgergeld) sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe (SGB XII). Daneben sind auch Kenntnisse ihrer Durchsetzung entscheidend. Hier spielt das Sozialverwaltungsrecht (SGB X,) sowie das Widerspruchsverfahren (SGG) eine große Rolle. Die aktuellen sozialpolitischen Entwicklungen u.a. zum Sanktionsmoratorium im SGB II sowie zum geplanten Bürgergeld und zur Kindergrundsicherung werden ebenfalls näher beleuchtet. Lernziel des Seminars ist es, die Grundprinzipien der Grundsicherung und Sozialhilfe mit den Möglichkeiten und Strategien einer Interessenvertretung für Klient*innen zu vermitteln. Es wird fallbezogen gearbeitet und die erworbenen Rechtskenntnisse sollen in die Praxis der sozialen Arbeit umgesetzt werden: Wie kann ich Interessen der Klient*innen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich um- und durchzusetzen? Es sollen die für einen Fall konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen formulieren und mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren gelöst werde. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich? Wer will was von wem woraus? Was ist zu regeln? Mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können, wie z.B.: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus? Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen der Behörde? Wie kann dagegen argumentiert werden? Sofern möglich, soll eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an Verhandlungen durchgeführt werden. Das Seminar findet online statt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 5
Liebe Studierende,
Inhalt des Seminars ist die Frage, auf welche sozialen soziale Leistungen Klient*innen einen Anspruch haben und wie dieser Anspruch geltend gemacht werden kann, um das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. In dem Seminar werden Grundzüge der Grundsicherung aus der Perspektive der Klient*innen behandelt. Das heißt, dass anhand von Einzelfällen zusammen erarbeitet wird: Welche Interessen haben Klient*innen? Welche rechtlichen Ansprüche lassen sich für diese Interessen finden? Wie setze ich diese durch? Wie gehe ich gegenüber Behörden vor? Wie sieht ein Verfahren vor dem Sozialgericht aus?
Dabei werden insbesondere behandelt:
- Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Recht der Sozialhilfe (SGB XII)
- Asylberwerberleistungsgesetz (AsyblG) sowie
- Sozialverwaltungsverfahren (SGB I undX)
- Verfahren vor dem Sozialgericht (SGG)
Aktuelle Entwicklungen um das Bürgergeld, der Umgang mit Sanktionen und die Diskussion um eine Kindergrundsicherung werden eine Rolle spielen.
Das Seminar findet in Präsenz an der ASH und mit einem asynchronen Anteil von max. 25% statt. Im Rahmen der Präsenztermine wird eine hybride Teilnahme ermöglicht, wenn die Räumlichkeiten dies zulassen.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 6
Liebe Studierende,
Inhalt des Seminars ist die Frage, auf welche sozialen soziale Leistungen Klient*innen einen Anspruch haben und wie dieser Anspruch geltend gemacht werden kann, um das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. In dem Seminar werden Grundzüge der Grundsicherung aus der Perspektive der Klient*innen behandelt. Das heißt, dass anhand von Einzelfällen zusammen erarbeitet wird: Welche Interessen haben Klient*innen? Welche rechtlichen Ansprüche lassen sich für diese Interessen finden? Wie setze ich diese durch? Wie gehe ich gegenüber Behörden vor? Wie sieht ein Verfahren vor dem Sozialgericht aus?
Dabei werden insbesondere behandelt:
- Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Recht der Sozialhilfe (SGB XII)
- Asylberwerberleistungsgesetz (AsyblG) sowie
- Sozialverwaltungsverfahren (SGB I undX)
- Verfahren vor dem Sozialgericht (SGG)
Aktuelle Entwicklungen um das Bürgergeld, der Umgang mit Sanktionen und die Diskussion um eine Kindergrundsicherung werden eine Rolle spielen.
Das Seminar findet in Präsenz an der ASH und mit einem asynchronen Anteil von max. 25% statt. Im Rahmen der Präsenztermine wird eine hybride Teilnahme ermöglicht, wenn die Räumlichkeiten dies zulassen.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 7
Lernziel ist es, die Grundlagen der Sozialen Sicherung aus den Sozialen Leistungsgesetzen SGB II (das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, "Hartz IV") sowie aus dem SGB XII (Sozialhilfe mit verschiedenen sozialen Leistungen) und dem Asylbewerberleistungsgesetz kennenzulernen und praxisnah anzuwenden. Dabei beziehen wir auch jeweils das dazugehörige Verwaltungsverfahren ein. Sie sollen befähigt werden, Klient_innen konkrete Hilfestellungen in Form von rechtlichen Lösungsstrategien anzubieten, also Ansprüche zu prüfen und gegenüber Behörden durchzusetzen. Das Seminar findet in Präsenz und wöchentlich statt. Ergänzend erhalten Sie auf der Lehrplattform Materialien mit den nötigen Informationen, um die Fälle in der Praxis lösen zu können.
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