Gruppe 1
Kinder- und Jugendhilferecht (U3 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I)
Dozentin: Dr. Maren Burkhardt
Die Lehrveranstaltung behandelt die rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts. Nach einer allgemeinen Einführung und Wiederholung der Grundlagen des öffentlichen Rechts bildet das Achte Buch des Sozialgesetzbuches den Schwerpunkt der Veranstaltung.
Neben den Grundbegriffen und Zielen des Kinder- und Jugendhilferechts, wird unter anderem auf die verschiedenen Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe eingegangen. Ferner werden weitere Organisations-, Verwaltungs- und Verfahrensaspekte in der Kinder- und Jugendhilfe behandelt. Diese Kursinhalte werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen erarbeitet.
Neben dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches werden einzelne ergänzende Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Adoptionsvermittlungsgesetz, die UN Kinderrechtskonvention, und Sozialdatenschutz angesprochen.
Grundwissen aus dem Bereich Familienrecht ist für das Verständnis der Kursinhalte sehr hilfreich.
Das Seminar findet in einer Mischung aus Präsenzterminen, sowie aus synchronen und asynchronen Lehrinhalten statt, welche rechtzeitig auf der moodle Plattform angekündigt werden. Schauen Sie bitte deshalb immer rechtzeitig auf die Plattform, um an den Kursen teilnehmen zu können und den richtigen Ort/Zugang zu erfahren!
Als Leistungsnachweis kommt eine (elektronische) Präsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) oder eine Hausarbeit in Betracht. Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit ist ein aktueller Gesetzestext des BGB und des SGB VIII.
Gruppe 2
<div dir="auto">Durch die Arbeit mit sogenannten "Systemsprenger*innen" sind wir immer wieder mit den Hürden des Kinder- und Jugendhilferechts konfrontiert.</div><div dir="auto">Wie wichtig die rechtlichen Grundlagen sind, wollen wir in dieser Vorlesung anhand von praxisnahen aktuellen Fallbeispielen aus unserer Arbeit mit "Systemsprenger*innen" erläutern.</div><div dir="auto"> </div><div dir="auto">Durch die Arbeit mit Fällen, die sowohl Fachkräfte als auch das System herausfordern, wollen wir uns dem Kinder- und Jugendhilferecht nähern.</div><div dir="auto"> </div><p>Prüfungsleistung wird/kann eine Hausarbeit/Fallarbeit oder ein Referat sein.</p>
Gruppe 3
Durch die Arbeit mit Systemsprenger:innen sind wir immer wieder mit den Hürden des Kinder- und Jugendhilferecht’s konfrontiert.
Wie wichtig die rechtlichen Grundlagen sind, wollen wir in dieser Vorlesung anhand von praxisnahen aktuellen Fallbeispielen aus unserer Arbeit mit Systemsprenger:innen erläutern.
Durch die Arbeit mit Fällen, die sowohl Fachkräfte als auch das System herausfordern, wollen wir uns dem Kinder- und Jugendhilferecht nähern.
Prüfungsleistung kann eine Hausarbeit/Fallarbeit oder ein Referat sein.
Gruppe 4
Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht als Gesamtveranstaltung von Freitag ca. 8:30-13:30 Uhr (genaue Zeiten und Räume stehen noch nicht fest; hier bitte flexibel sein - wir klären das zusammen)
Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit werden in der Gruppe (Benner) die Veranstaltungen Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als Gesamtveranstaltung angeboten. Es ist daher nicht möglich, lediglich Familienrecht oder Kinder- und Jugendhilferecht zu wählen.
Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt.
Vertieft werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht.
Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden (auch digital möglich). Blended-learning-Elemente in der Lehre sind ebenso selbstverständlich wie Mitwirkungsmöglichkeiten der Studierenden an themenspezifischen Fachtagen außerhalb der Hochschule.
Als Leistungsnachweis kommt ein Vortrag bzw. eine Videopräsentation oder eine Klausur vor Ort (oder - je nach Pandemie-Situation - eine schriftliche Prüfungsleistung, die mit einer Klausur vergleichbar ist, aber zu Hause geschrieben wird) in Betracht.
Der Teilnahmenachweis besteht aus 2 Teilen (erfolgreiche Bearbeitung von Arbeitspapieren - auch als Gruppe bis zu 4 Personen möglich), wobei Teil 2 nicht zu erbringen ist, sofern ein Leistungsnachweis in dieser Veranstaltung erbracht wird. |