Gruppe 1
<p><p>Wir bearbeiten das Arbeitsrecht aus unterschiedlichen Perspektiven:</p> <p>1. Wie kann ich Klienten helfen / beraten, wenn sie Schwierigkeiten am Arbeitsplatz haben oder Schwierigkeiten bei der Suche oder Einstellung vorliegen.</p> <p>2. Was muss ich beachten, wenn ich selbst Personalverantwortung habe, z.B. als TeamleiterIn, ProjektleiterIn, andere Leitungs- und Führungsaufgaben.</p> <p>3. ein besodnerer Focus liegt auf der Integration von Menschen mit Behinderungen / Beeinträchtigungen.</p> <p>4. und zuletzt: es ist auch für Sie selbst nützlich, wenn Sie wissen, welche Rechte Sie im Arbeitsleben haben.</p></p>
Gruppe 3
Gegenstand ist das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht mit dem Fokus auf (Teilhabe-) Rechte für Menschen mit Behinderung (Teil 1).
Hierzu gehören im Bereich der Sozialen Arbeit das Sozialrecht der gesundheitlichen Leistungen und das Recht der Rehabilitation mit dem Schwerpunkt der Teilhabe am Arbeitsleben. Im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben beschäftigen wir uns außerdem mit den Möglichkeiten und Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wenn ein Mensch wegen einer Behinderung benachteiligt wird. Die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Teilhabeleistungen am Arbeitsleben wie das Budget für Ausbildung sowie das Budget für Arbeit als Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden ebenfalls näher beleuchtet. Eine kritische Auseinandersetzung mit aktuellen behindertenpolitischen Themen runden das Seminar ab.
Lernziel des Seminars ist es, die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung in- und außerhalb des sozialen Versorgungssystems? Welche Rechte nach dem AGG gibt es bei Diskriminierung? Welche Teilhabeleistungen bieten die sozialen Sicherungssysteme? Was ist eine Arbeitsassistenz? Welche Leistungen und Chancen bietet das Bundesteilhabegesetz für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Leistungen verwehrt werden?
Es sollen Anträge und Widersprüche formuliert und konkret in der Auseinandersetzung mit Behörden entsprechende argumentative Strategien entwickelt werden.
Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen und eine Exkursion mit einer EUTB-Beraterin (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) angeboten.
Sofern nach Infektionslage möglich, soll auch eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an Verhandlungen durchgeführt werden.
Das Seminar findet nach aktuellem Stand (16.03.2022) in Präsenz an der ASH und mit einem asynchronen Anteil von 25% statt.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Eine Fortsetzung des Seminars (Teil 2 mit den Schwerpunkten Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und rechtliche Betreuung) in der Unit Ausgewählte Aspekte des Rechts ist für das Wintersemestern vorgesehen.
Gruppe 4
<p><p><p>Wir bearbeiten das Arbeitsrecht aus unterschiedlichen Perspektiven:</p> <p>1. Wie kann ich Klienten helfen / beraten, wenn sie Schwierigkeiten am Arbeitsplatz haben oder Schwierigkeiten bei der Suche oder Einstellung vorliegen.</p> <p>2. Was muss ich beachten, wenn ich selbst Personalverantwortung habe, z.B. als TeamleiterIn, ProjektleiterIn, andere Leitungs- und Führungsaufgaben.</p> <p>3. ein besodnerer Focus liegt auf der Integration von Menschen mit Behinderungen / Beeinträchtigungen.</p> <p>4. und zuletzt: es ist auch für Sie selbst nützlich, wenn Sie wissen, welche Rechte Sie im Arbeitsleben haben.</p></p></p> |