Kommentar |
Gruppe 1
Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht als Gesamtveranstaltung von Freitag ca. 8:30-13:30 Uhr (genaue Zeiten und Räume stehen noch nicht fest; hier bitte flexibel sein - wir klären das zusammen)
Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit werden in der Gruppe (Benner) die Veranstaltungen Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als Gesamtveranstaltung angeboten. Es ist daher nicht möglich, lediglich Familienrecht oder Kinder- und Jugendhilferecht zu wählen.
Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt.
Vertieft werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht.
Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden (auch digital möglich). Blended-learning-Elemente in der Lehre sind ebenso selbstverständlich wie Mitwirkungsmöglichkeiten der Studierenden an themenspezifischen Fachtagen außerhalb der Hochschule.
Als Leistungsnachweis kommt ein Vortrag bzw. eine Videopräsentation oder eine Klausur vor Ort (oder - je nach Pandemie-Situation - eine schriftliche Prüfungsleistung, die mit einer Klausur vergleichbar ist, aber zu Hause geschrieben wird) in Betracht.
Der Teilnahmenachweis besteht aus 2 Teilen (erfolgreiche Bearbeitung von Arbeitspapieren - auch als Gruppe bis zu 4 Personen möglich), wobei Teil 2 nicht zu erbringen ist, sofern ein Leistungsnachweis in dieser Veranstaltung erbracht wird.
Gruppe 2
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Familienrecht vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Familienrechts fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Eherecht, Ehefähigkeit, Voraussetzungen der Ehe, Rechte während der Ehe, Scheidung und ihre Folgen, Unterhalt und elterliche Sorge
- Verwandtschaftsverhältnisse, Abstammungsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebensparnterschaften
- Recht der Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft
- Familiengerichtliche Verfahren, Zuständigkeiten, Kosten und Datenschutz
- Betreuungsrecht, Selbstbestimmungsrechte, Aufgabenkreise, Wohl des Betreuten
Die Lehrangebote finden mit Präsenz und online Anteilen statt. Auf moodle sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Ergänzend finden Präsenztermine und auch synchrone ZOOM Angebote und Sprechstunden statt.
Gruppe 3
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Familienrecht vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Familienrechts fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Eherecht, Ehefähigkeit, Voraussetzungen der Ehe, Rechte während der Ehe, Scheidung und ihre Folgen, Unterhalt und elterliche Sorge
- Verwandtschaftsverhältnisse, Abstammungsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebensparnterschaften
- Recht der Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft
- Familiengerichtliche Verfahren, Zuständigkeiten, Kosten und Datenschutz
- Betreuungsrecht, Selbstbestimmungsrechte, Aufgabenkreise, Wohl des Betreuten
Die Lehrangebote finden mit Präsenz und online Anteilen statt. Auf moodle sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Ergänzend finden Präsenztermine und auch synchrone ZOOM Angebote und Sprechstunden statt.
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