Gruppe 1 (Fokus: Menschenrechte)
Soziale Leistungsrechte im Kontext internationaler Menschenrechte und ihre Übertragung auf die Praxis der Sozialen Arbeit
Wie können im nationalen Kontext Leistungsrechte durchgesetzt werden? Welche tatsächlichen Barrieren müssen überwunden werden? Welche Hilfen bieten hier die rechtlichen Argumente aus dem Menschenrechtsdiskurs und wie lassen sie sich gewinnbringend für die konkrete Durchsetzung von Leistungsansprüchen einsetzen?
Schwerpunkt der Veranstaltung sind Fragen aus dem Bereich der sozialen Sicherung (SGB II und SGB XII), wir werden uns aber auch mit dem Aufbau des Menschenrechtsschutzsystems, den Umsetzungsverpflichtungen Deutschlands beispielsweise am Recht auf Wohnen auseindandersetzen.
Gruppe 2 (Fokus: Ausländerrecht)
Lernziel der Veranstaltung ist es, Fälle aus der Praxis rechtlich zu lösen. Sie sollen in der späteren beruflichen Praxis der Sozialen Arbeit rechtliche Fragen und Problemstellungen erkennen, daraus rechtliche Lösungsstrategien und Hilfskonzepten entwickeln und diese formulieren und verschriftlichen können. Im Seminar werden konkrete Fälle auf der Lehrplattform eingestellt. Es sollen dazu rechtliche Lösungsstrategien und Hilfskonzepte gegenüber Dritten und/oder Behörden, sowie in der Beratung gefunden werden (Soziale Anwaltschaft). Sie sollen für die Praxis eine juristische Arbeitsweise und Logik kennenlernen: wo und wie finde ich die Ansprüche, wie prüfe ich ob sie für den Fall passen und wenn ja, wie kann ich sie begründen und durchsetzen so dass eine Lösung für die Praxis gefunden ist? Dazu sollten sie auch Vorlagen, Stellungnahmen, Schriftsätze, Anträge, Widersprüche sowie Beratungskonzepte verstehen und eigene anwenden können. Dies bedeutet auch mit der Auslegung von Regelungen, der konkreten Anwendung, d.h. den Beurteilungs- und Ermessensspielräume umzugehen und sie bestmöglichst für die Interessen Ihrer KlientInnen zu nutzen.
Inhalte des Seminars: das Ausländer- und Asylrecht
Welche Rechte haben Migrant*innen ? Das Besondere: alle Rechte hängen vom Aufenthaltsstatus ab. Daher sind Kenntnisse des Ausländer - und Asylrechts in der Praxis der Sozialen Arbeit mit Migrant*innen entscheidend. Sie werden im Seminar praxisnah durch konkrete Fallbearbeitungen vermittelt. Entscheidend sind hier die Rechte der Klient_innen in ausländerrechtlichen Verfahren und hier vor allem m Asylverfahren sowie die Frage wie Hilfen bei drohender Beendigung des Aufenthaltes ( Abschiebeverbote, Abschiebehindernisse) aussehen können. Konkret wird auch die rechtliche Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, sowie Möglichkeiten des neuen Integrationsgesetzes sowie der Ausbildungsduldung skizziert.
Die Lehrangebote finden überwiegend asynchron statt über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitun. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Ergänzend finden synchrone Sprechstunden statt.
Gruppe 3 (Fokus: Menschenrechte)
Lernziel der Veranstaltung ist es, Fälle aus der Praxis rechtlich zu lösen. Sie sollen in der späteren beruflichen Praxis der Sozialen Arbeit rechtliche Fragen und Problemstellungen erkennen, daraus rechtliche Lösungsstrategien und Hilfskonzepten entwickeln und diese formulieren und verschriftlichen können. Im Seminar werden konkrete Fälle auf der Lehrplattform eingestellt. Es sollen dazu rechtliche Lösungsstrategien und Hilfskonzepte gegenüber Dritten und/oder Behörden, sowie in der Beratung gefunden werden (Soziale Anwaltschaft). Sie sollen für die Praxis eine juristische Arbeitsweise und Logik kennenlernen: wo und wie finde ich die Ansprüche, wie prüfe ich, ob sie für den Fall passen und wenn ja, wie kann ich sie begründen und durchsetzen, so dass eine Lösung für die Praxis gefunden ist? Dazu sollten Sie auch Vorlagen, Stellungnahmen, Schriftsätze, Anträge, Widersprüche sowie Beratungskonzepte verstehen und eigene anwenden können. Dies bedeutet auch mit der Auslegung von Regelungen, der konkreten Anwendung, d.h. den Beurteilungs- und Ermessensspielräumen umzugehen und sie bestmöglich für die Interessen Ihrer KlientInnen zu nutzen.
Inhalte des Seminars:
Soziale Anwaltschaft in Ausgewählten Rechtsgebieten (jetzt noch Ausgewählte Aspekte des Rechts)
- Kriminalität und Strafrecht
- Intersektionalität/Anti-Diskriminierungsrecht
- Migration, Aufenthalts- und Asylrecht
- Internationale Rechte/Menschenrechte
- Betreuungsrecht/Selbstbestimmung
- Besondere Lebenslagen.
- Ausgewählte Rechtsbereiche/Aktuelle Rechtsentwicklungen
Die Lehrangebote finden überwiegend asynchron statt über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform Moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Auf der Lehrplattform sind Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Alternativ kann auch eine Themenarbeit zu einem konkreten Rechtsproblem als Prüfungsleistung geschrieben werden. Ergänzend finden synchrone Sprechstunden statt.
Gruppe 4 (Fokus: Ausländerrecht)
Lernziel der Veranstaltung ist es, Fälle aus der Praxis rechtlich zu lösen. Sie sollen in der späteren beruflichen Praxis der Sozialen Arbeit rechtliche Fragen und Problemstellungen erkennen, daraus rechtliche Lösungsstrategien und Hilfskonzepten entwickeln und diese formulieren und verschriftlichen können. Im Seminar werden konkrete Fälle auf der Lehrplattform eingestellt. Es sollen dazu rechtliche Lösungsstrategien und Hilfskonzepte gegenüber Dritten und/oder Behörden, sowie in der Beratung gefunden werden (Soziale Anwaltschaft). Sie sollen für die Praxis eine juristische Arbeitsweise und Logik kennenlernen: wo und wie finde ich die Ansprüche, wie prüfe ich ob sie für den Fall passen und wenn ja, wie kann ich sie begründen und durchsetzen so dass eine Lösung für die Praxis gefunden ist? Dazu sollten sie auch Vorlagen, Stellungnahmen, Schriftsätze, Anträge, Widersprüche sowie Beratungskonzepte verstehen und eigene anwenden können. Dies bedeutet auch mit der Auslegung von Regelungen, der konkreten Anwendung, d.h. den Beurteilungs- und Ermessensspielräume umzugehen und sie bestmöglichst für die Interessen Ihrer KlientInnen zu nutzen.
Inhalte des Seminars: das Ausländer- und Asylrecht
Welche Rechte haben Migrant*innen ? Das Besondere: alle Rechte hängen vom Aufenthaltsstatus ab. Daher sind Kenntnisse des Ausländer - und Asylrechts in der Praxis der Sozialen Arbeit mit Migrant*innen entscheidend. Sie werden im Seminar praxisnah durch konkrete Fallbearbeitungen vermittelt. Entscheidend sind hier die Rechte der Klient_innen in ausländerrechtlichen Verfahren und hier vor allem m Asylverfahren sowie die Frage wie Hilfen bei drohender Beendigung des Aufenthaltes ( Abschiebeverbote, Abschiebehindernisse) aussehen können. Konkret wird auch die rechtliche Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, sowie Möglichkeiten des neuen Integrationsgesetzes sowie der Ausbildungsduldung skizziert.
Die Lehrangebote finden überwiegend asynchron statt über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitun. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Ergänzend finden synchrone Sprechstunden statt.
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