Gruppe 1 (Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht als Gesamtveranstaltung)
Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als Gesamtveranstaltung angeboten. Es ist daher nicht möglich, lediglich Familienrecht oder Kinder- und Jugendhilferecht zu wählen.
Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt.
Vertieft werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht.
Wir gehen so vor, dass die Lehre asynchron möglich ist. D.h., dass Sie sich relativ frei mit den Inhalten beschäftigen können. Ich werde in der Regel zu Beginn der Woche Ihre Arbeitspapiere, Aufgaben und Videoclips bzw. Links einstellen; Sie bearbeiten sie, wann Sie möchten, spätestens aber bis zu unseren jeweiligen „Präsenzterminen” am Freitag.
Ich richte Ihnen dann auch den Themen zugehörig Foren bei moodle ein, so dass Sie sich untereinander austauschen können.
Wenn Sie innerhalb der Woche nicht dazu gekommen sind, können Sie sich auch freitags von 9-10:30 Uhr mit den Aufgaben beschäftigen. Ab 10:30 Uhr „klinke” ich mich in die Foren ein und wir können uns dann über eine Video-Plattform „treffen”, damit wir uns auch in Echtzeit erleben können, ggf. sind ja z.T. Präsenzformen möglich.
Letztlich findet diese LV also hauptsächlich online statt und hat asynchrone und synchrone Anteile, die ca. alle 1-2 Wochen stattfinden.
Als Leistungsnachweis kommt, je nach Pandemie-Situation eine Klausur vor Ort oder eine schriftliche Prüfungsleistung, die mit einer Klausur vergleichbar ist, aber zu Hause geschrieben wird, in Betracht oder ein Vortrag bzw. ein Videopräsentation in Betracht.
Gruppe 2 + 5
Die Lehrveranstaltung behandelt die rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts. Nach einer allgemeinen Einführung und Wiederholung der Grundlagen des öffentlichen Rechts bildet das Achte Buch des Sozialgesetzbuches den Schwerpunkt der Veranstaltung.
Neben den Grundbegriffen und Zielen des Kinder- und Jugendhilferechts, wird unter anderem auf die verschiedenen Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe eingegangen. Ferner werden weitere Organisations-, Verwaltungs- und Verfahrensaspekte in der Kinder- und Jugendhilfe behandelt. Diese Kursinhalte werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen erarbeitet.
Neben dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches werden einzelne ergänzende Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Adoptionsvermittlungsgesetz, die UN Kinderrechtskonvention, und Sozialdatenschutz angesprochen.
Grundwissen aus dem Bereich Familienrecht ist für das Verständnis der Kursinhalte sehr hilfreich.
Das Seminar findet in einer Mischung aus synchronen und asynchronen Lehrinhalten statt, welche rechtzeitig auf der moodle Plattform angekündigt werden.
Als Leistungsnachweis kommt eine (elektronische) Präsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) oder eine Hausarbeit in Betracht. Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit ist ein aktueller Gesetzestext des BGB und des SGB VIII.
Gruppe 3 + 4
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Familienrecht vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Familienrechts fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars
- Grundbegriffe, Strukturprinzipien und Zielsetzungen des Kinder- und Jugendhilferechts
- Leistungen und andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe: Jugendarbeit
- Zuständigkeiten, Verfahren, Kosten und Datenschutz
Die Lehrangebote finden überwiegend asynchron statt über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Ergänzend finden synchrone Sprechstunden statt. |