Gruppe 1: Benner, S.
Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht als Gesamtveranstaltung
Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als Gesamtveranstaltung angeboten. Es ist daher nicht möglich, lediglich Familienrecht oder Kinder- und Jugendhilferecht zu wählen.
Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt.
Vertieft werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht.
Wir gehen so vor, dass die Lehre asynchron möglich ist. D.h., dass Sie sich relativ frei mit den Inhalten beschäftigen können. Ich werde in der Regel zu Beginn der Woche Ihre Arbeitspapiere, Aufgaben und Videoclips bzw. Links einstellen; Sie bearbeiten sie, wann Sie möchten, spätestens aber bis zu unseren jeweiligen „Präsenzterminen” am Freitag.
Ich richte Ihnen dann auch den Themen zugehörig Foren bei moodle ein, so dass Sie sich untereinander austauschen können.
Wenn Sie innerhalb der Woche nicht dazu gekommen sind, können Sie sich auch freitags von 9-10:30 Uhr mit den Aufgaben beschäftigen. Ab 10:30 Uhr „klinke” ich mich in die Foren ein und wir können uns dann über zoom „treffen”, damit wir uns auch in Echtzeit erleben können. Was wir darüber hinaus noch probieren, müssen wir sehen.
Letztlich findet diese LV also online statt und hat asynchrone und synchrone Anteile, die ca. alle 1-2 Wochen stattfinden.
Als Leistungsnachweis kommt eine schriftliche Prüfungsleistung, die mit einer Klausur vergleichbar ist, aber zu Hause geschrieben wird in Betracht oder ein Hausarbeit mit Online-Referatsteil bzw. Videopräsentation in Betracht.
Gruppe 2:
Gruppe 3:
Gruppe 4:
Die Lehrveranstaltung behandelt die rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts. Nach einer allgemeinen Einführung und Wiederholung der Grundlagen des öffentlichen Rechts bildet das Achte Buch des Sozialgesetzbuches den Schwerpunkt der Veranstaltung.
Neben den Grundbegriffen und Zielen des Kinder- und Jugendhilferechts, wird unter anderem auf die verschiedenen Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe eingegangen. Ferner werden weitere Organisations-, Verwaltungs- und Verfahrensaspekte in der Kinder- und Jugendhilfe behandelt. Diese Kursinhalte werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen erarbeitet.
Neben dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches werden einzelne ergänzende Rechtsgebiete wie zum Beispiel des Adoptionsvermittlungsgesetzes, der UN Kinderrechtskonvention, und des Sozialdatenschutzes angesprochen.
Grundwissen aus dem Bereich Familienrecht ist für das Verständnis der Kursinhalte sehr hilfreich.
Als Leistungsnachweis kommt eine (elektronische) Präsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) oder eine Hausarbeit in Betracht. Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit ist ein aktueller Gesetzestext des BGB und des SGB VIII. Andere Gesetzestexte werden zur
Verfügung gestellt.
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