Gruppe 1:
Der Kurs wird online durchgeführt. Es gibt synchrone und asynchrone Lehrelemente.
Neben Inputs durch Einführungen, Gespräche und Diskussionen mit Konferenzsoftware gibt es
Lesestoff, Fälle und Aufgaben. Der Stoff, der in den Konferenzen besprochen wird, muss daheim
vertieft werden. Daher sollten Sie sich selbst organisieren können. Grundlage des Kurses und der
Prüfungen ist das Buch „Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit” von Reinhard Wabnitz, UTB-Verlag.
Geplant ist viel Gruppenarbeit, damit Sie sich trotz des Online-Semesters austauschen und kennen
lernen können. Die Gruppenarbeit kann auch mit Konferenzsoftware durchgeführt werden.
Gruppe 2:
Gruppe 3:
Gruppe 4 & 5:
In der Praxis der Sozialen Arbeit sind Rechtskenntisse von großer Bedeutung, denn oft hilft reden nicht weiter, sondern es müssen aktiv Interessen der Betroffenen erkannt, formuliert und durchgesetzt werden: wie helfe ich Klienten also bei der Formulierung von Anträgen, wie kann ich Konflikte die diesen mit Dritten haben lösen und dabei auch ihre Rechte durchsetzen?
Von Professionellen der Sozialen Arbeit wird daher erwartet, dass sie im Rahmen einer effektiven Interessenvertretung für KlientInnen imstande sind Rechtsfragen kompetent und umfassend zu beantworten. Dabei ist Recht nicht statisch und langweilig, im Gegenteil: es gilt für die Klienten die Ansprüche zu finden, gut zu argumentieren und diese mit ihnen gegenüber Dritten ( Privatpersonen oder Behörden) durchzusetzen. Lernziel der Veranstaltung ist daher den Studierenden diesen Blick auf das Recht als ein „ tool” zur Sozialen Anwaltschaft zu vermitteln.
Durch eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes von 2005 wurden entsprechende Beratungsmöglichkeiten durch SozialarbeiterInnen in fast allen Handlungs- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit neu eröffnet und damit die Rahmenbedingungen einer Sozialen Arbeit als einer Sozialen Anwaltschaft verbessert. Zielsetzung des Seminars ist es, die Studierenden zu befähigen:
- Soziale Sachverhalte in rechtliche Fragenstellungen zu übersetzen und Rechtsverletzungen, zu erkennen.
- Die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren und zu vertreten.
- Konkrete rechtliche Hilfsstrategien zu entwickeln.
- Sich aktiv als SozialarbeiterInen „ anwaltlich" einzumischen, d.h. Interessen der Betroffenen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen und Soziale Gerechtigkeit zu fördern.
In der Lehre werden auch aktiv Internetrecherchen zur Falllösung eingesetzt und Rechtsberatungen aus der Praxis vorgestellt. Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung und Entwicklung von Lösungen. Hierzu kann auch eine Prozessaufarbeitung oder die Erstellung eines Rechtsberatungsvideos erfolgen. Gruppenarbeit bis maximal 3 Studierende ist möglich. Alle weiteren Informationen auf der Lehrplattform moodle.
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