Kommentar |
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts im Gesundheitswesen kennen. Zunächst gibt es eine allgemeine Einführung in das Recht und den Umgang mit Gesetzen. Es folgt ein Überblick über die drei großen Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Vor dem Hintergrund, dass die Studierenden auf Managementberufe vorbereitet werden, liegt ein Schwerpunkt auf dem BGB mit dem Vertrags- und Haftungsrecht. Nach Absprache mit den Studierenden werden spezielle Rechtsgebiete behandelt: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, die Soziale Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Schutz von Patientendaten, Krankenkassenrecht, Kinderschutz, Betreuungsrecht, Unterbringung, Heim- und Krankenhausrecht, Medizinprodukte, Arzneimittelrecht u.v.m. Die Themen werden auf beide Semester (Recht im Gesundheitswesen II) verteilt.
Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.
Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag. |