Gruppe 1 - Thoma, B
In der Praxis der Sozialen Arbeit sind Rechtskenntisse von großer Bedeutung, denn oft hilft reden nicht weiter, sondern es müssen aktiv Interessen der Betroffenen erkannt, formuliert und durchgesetzt werden: wie helfe ich Klienten also bei der Formulierung von Anträgen, wie kann ich Konflikte die diesen mit Dritten haben lösen und dabei auch ihre Rechte durchsetzen?
Von Professionellen der Sozialen Arbeit wird daher erwartet, dass sie im Rahmen einer effektiven Interessenvertretung für KlientInnen imstande sind Rechtsfragen kompetent und umfassend zu beantworten. Dabei ist Recht nicht statisch und langweilig, im Gegenteil: es gilt für die Klienten die Ansprüche zu finden, gut zu argumentieren und diese mit ihnen gegenüber Dritten ( Privatpersonen oder Behörden) durchzusetzen. Lernziel der Veranstaltung ist daher den Studierenden diesen Blick auf das Recht als ein „ tool” zur Sozialen Anwaltschaft zu vermitteln.
Durch eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes von 2005 wurden entsprechende Beratungsmöglichkeiten durch SozialarbeiterInnen in fast allen Handlungs- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit neu eröffnet und damit die Rahmenbedingungen einer Sozialen Arbeit als einer Sozialen Anwaltschaft verbessert. Zielsetzung des Seminars ist es, die Studierenden zu befähigen:
- Soziale Sachverhalte in rechtliche Fragenstellungen zu übersetzen und Rechtsverletzungen, zu erkennen.
- Die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren und zu vertreten.
- Konkrete rechtliche Hilfsstrategien zu entwickeln.
- Sich aktiv als SozialarbeiterInen „ anwaltlich" einzumischen, d.h. Interessen der Betroffenen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen und Soziale Gerechtigkeit zu fördern.
In der Lehre werden auch aktiv Internetrecherchen zur Falllösung eingesetzt und Rechtsberatungen aus der Praxis vorgestellt. Gerichtsexkursionen werden ergänzend angeboten. Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung und Entwicklung von Lösungen. Hierzu kann auch eine Prozessaufarbeitung erfolgen.
Gruppe 2 - Dernedde, I.
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zudem werden erste Einblicke in das Recht der Sozialgesetzbücher und des Sozialdatenschutzes gegeben. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.
Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.
Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag.
Gruppe 3 - Lamprecht, M.
Gruppe 4 - Burkhardt, M.
In der Praxis der Sozialen Arbeit sind rechtliche Grundlagenkenntnisse unerlässlich, da die Interessen von Klient_innen benannt und umgesetzt werden müssen und diese entsprechend beraten werden müssen.
Da die Unterscheidung der verschiedenen Rechtsgebiete, die Kenntnis deren Struktur und Zielsetzung für das weitere Verständnis grundlegend sind, werden in der Veranstaltung zunächst diese Grundlagen vermittelt. Die Rechtsordnung wird dabei aus rechts- wie aus sozialwissenschaftlicher Perspektive zu betrachten sein.
Im Kurs werden weiter die Grundlagen der in der sozialen Arbeit besonders relevanten Rechtsgebiete wie dem Bürgerlichen Recht, dem Betreuungsrecht, dem Sozialrecht, dem Familienrecht, dem Strafrecht, dem Kinder- und Jugendhilferecht sowie dem Migrationsrecht behandelt.
Gegenstand der Lehre sind praxisbezogene Fallbeispiele und Rechtsberatungen aus der Praxis. Gerichtsexkursionen werden ergänzend angeboten.
Als Prüfungsleistung wird es die Möglichkeit einer Klausur, einer Hausarbeit oder einer Prozessbeobachtung geben.
Gruppe 5 - Schmidt, E.
Sie werden die soziale Aufgabe, die Sie sich in Ihrem Berufsleben stellen, in einem System ausüben, das auf rechtlichen Bestimmungen beruht und deswegen unweigerlich Einfluss auf Ihre Arbeit haben wird. Ich möchte Ihnen diese rechtlichen Bestimmungen, soweit sie die Grundlagen des Rechts und das Familienrecht betreffen, vermitteln, damit Sie sie – im besten Falle – für sich nutzbar machen und – im schlimmsten Falle – gelassen ertragen können. |