1. Gruppe - Prof. Dr. S. Benner:
Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht als Blockveranstaltung
Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als je eine 5-stündige Gesamtveranstaltung angeboten. Es ist daher nicht möglich, lediglich Familienrecht oder Kinder- und Jugendhilferecht zu wählen.
Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts- und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt.
Vertieft und anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. durch die Studierenden „illustriert" werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht.
Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden.
Als Leistungsnachweis kommt eine Klausur oder ein Rollenspiel/Referat oder eine Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht.
2. Gruppe - B. Tammen:
3. und 4. Gruppe - A. Gosemärker:
Inhalte: Wiederholung Einführung Recht; Rechtsinstitute Verlöbnis, Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, eheähnliche Lebensgemeinschaft; Patchworkfamilie; Statusrecht Abstammung mit Verfahrensrecht, Kindesannahme mit Verfahrensrecht, Personenstandsrecht; Verwandtschaft: biologisch, rechtlich, sozial; Trennung und Rechtsfolgen: Ehescheidung, eingetragene Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft; Unterhaltsansprüche; Steuerrecht Unterhaltsvorschuss; elterliche Sorge; Kindeswohl und gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdungen des Kindeswohls; Herausgabe des Kindes; Umgangsrecht; Grundzüge des Vormundschafts- und Betreuungsrechts; Absicherung Minderjähriger; Gewaltschutz und Ehewohnung; Grundlagen des Güterrechts; Internationales Familienrecht; Verfahrenskostenhilfe und Vorschuss. Rechtliche Grundlagen von Beratung. Gerichtliche Entscheidungen einordnen, verstehen, anwenden. Verfassen von Stellungnahmen. Insbesondere in den Blocksitzungen Fallübungen.
Durch Rollenspiele und aktuelle Fallstudien aus der anwaltlichen Praxis wird das Erarbeitete vertieft und gesichert. Schwerpunkte sind hier das Kindschaftsrecht (Abstammung, elterliche Sorge und Umgangsrecht), das Recht der Annahme als Kind (Adoptionsrecht), das Unterhaltsrecht sowie die Folgen von Trennung und Scheidung. Die aktuellen Gesetzestexte sind bitte mitzubringen. Der Leistungsnachweis kann durch Klausur oder ein Rollenspiel/Referat oder eine Päsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) erbracht werden. |