Kommentar |
1. Gruppe - M. Lamprecht:
2. Gruppe - Prof. Dr. I. Dernedde:
3. Gruppe - F. Schmidt:
Das Rechtssystem ist ein kulturelles und gesellschaftliches Produkt und wesentlicher Bezugsrahmen für die Soziale Arbeit, das eigenen Gesetzmäßigkeiten und besonderen (formalen) Voraussetzungen unterliegt. Auf der anderen Seite fungiert das Recht aber auch als Bedingung und Rahmen für die kulturelle Produktion. Welche allgemeinverbindlichen Regelungen gelten sollen und welchen Inhalt die Rechtsordnung aufweist, trifft der demokratisch legitimierte Gesetzgeber im Rahmen der Verfassung. In der Lehrveranstaltung wird es den Studierenden ermöglicht, sich grundlegende Rechtsanwendungskompetenzen für die Durchführung einer „erfolgreichen” Sozialen Arbeit anzueignen. Die Studierenden sind in der Lage, Sachverhalte methodisch zu erfassen und die juristische Arbeitsweise zu verstehen und anzuwenden. Das angeeignete Fachwissen und rechtliche Problembewusstsein werden als essentieller Bestandteil der sozialarbeiterischen Handlungskompetenz, z.B. im Beratungssetting, begriffen. Neben den vielfältigen Bezügen zu den wichtigen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit (z.B. Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht, Recht der Grundsicherung, Asyl- und Aufenthaltsrecht) wird es Raum für die kritische Reflexion des Rechts als „Technologie der Macht” geben, da das Recht nicht immer nur als ein neutrales Vermittlungswerkzeug der vorherrschenden Gerechtigkeitsvorstellungen angesehen werden kann. Prüfungsleistungen können als Referat, Rollenspiel oder durch das erfolgreiche Bestehen der Klausur erbracht werden.
Einzelne Lehrinhalte (Darstellung nicht abschließend): - Recht und Gerechtigkeit, Formen der Gerechtigkeit, Ziele und Funktionen des Rechts, Rechtsgebiete, Unterscheidung Öffentliches und Privatrecht, Rechtsquellen, Materielles und Prozessrecht, Stufenbau des Rechts, Norm-Normierung-Devianz, Doppelte Mandat der Sozialen Arbeit. - Verfassungsrechtliche Staatsziele und Staatsprinzipien, Gesetzesvorbehalt, Gesetzesvorrang, Anwendungs- und Geltungsvorrang, Grundrechtekatalog, Gleichheitssatz, Rechtswege, Gerichtsbarkeiten und Verfassungsbeschwerde, Gesetzgebungskompetenzen, Europarecht (Richtlinien und Verordnungen). - Rechtswissenschaftliche Methodik, Anspruch, Tatbestand und Rechtsfolge, Subsumtion und Urteilsstil, Grundzüge des verwaltungsrechtlichen Verfahrens, Verwaltungsakt und Rechtsbehelfe, Beurteilungsspielraum und Ermessensentscheidungen. - Grundzüge des BGB, insb. des allgemeinen Teils und des Vertrags- und des Deliktsrechts: Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen, Anfechtung, einseitige und beidseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte, Stellvertretung, besondere Vertragsarten, Aufsichtspflichtverletzung, Schadensersatz, prozessuale Durchsetzbarkeit (ZPO). - Überblick über ausgewählte Rechtsgebiete: Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht, Antidiskriminierungsrecht (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG)
Als Arbeitsmaterial ist eine aktuelle Textsammlung Gesetze Soziale Arbeit (Stand 2018) erforderlich und sollte möglichst zur ersten Sitzung mitgebracht werden. Die Textsammlung ist für weitere Units ebenfalls verwendbar und daher eine sinnvolle Anschaffung.
4. Gruppe - Prof. Dr. B. Thoma:
In der Praxis der Sozialen Arbeit sind Rechtskenntisse von großer Bedeutung, denn oft hilft reden nicht weiter, sondern es müssen aktiv Interessen der Betroffenen erkannt, formuliert und durchgesetzt werden: wie helfe ich Klienten also bei der Formulierung von Anträgen, wie kann ich Konflikte die diesen mit Dritten haben lösen und dabei auch ihre Rechte durchsetzen ?
Von Professionellen der Sozialen Arbeit wird daher erwartet, dass sie im Rahmen einer effektiven Interessenvertretung für KlientInnen imstande sind Rechtsfragen kompetent und umfassend zu beantworten. Dabei ist Recht nicht statisch und langweilig, im Gegenteil: es gilt für die Klienten die Ansprüche zu finden, gut zu argumentieren und diese mit ihnen gegenüber Dritten ( Privatpersonen oder Behörden) durchzusetzen. Lernziel der Veranstaltung ist daher den Studierenden diesen Blick auf das Recht als ein „ tool” zur Sozialen Anwaltschaft zu vermitteln.
Durch eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes von 2005 wurden entsprechende Beratungsmöglichkeiten durch SozialarbeiterInnen in fast allen Handlungs- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit neu eröffnet und damit die Rahmenbedingungen einer Sozialen Arbeit als einer Sozialen Anwaltschaft verbessert. Zielsetzung des Seminars ist es, die Studierenden zu befähigen:
- Soziale Sachverhalte in rechtliche Fragenstellungen zu übersetzen und Rechtsverletzungen, zu erkennen.
- Die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren und zu vertreten.
- Konkrete rechtliche Hilfsstrategien zu entwickeln.
- Sich aktiv als SozialarbeiterInen „ anwaltlich" einzumischen, d.h. Interessen der Betroffenen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen und Soziale Gerechtigkeit zu fördern.
In der Lehre werden auch aktiv Internetrecherchen zur Falllösung eingesetzt und Rechtsberatungen aus der Praxis vorgestellt. Gerichtsexkursionen werden ergänzend angeboten. Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung und Entwicklung von Lösungen. Hierzu kann auch eine Prozessaufarbeitung erfolgen.
Zur Persönliche Vorstellung von Prof.Dr. Thoma und der konkreten Lernziele der Soziale Anwaltschaft ein link anbei: https://webconf.vc.dfn.de/pcl7cog5b9oe/ |