Gruppe 1 - Judis
Gruppe 2+3 - Tammen
Im Rahmen des Seminars erfolgt ein Überblick über das Leistungsspektrum des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und die anderen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Es sollen insbesondere Unterstützungsmöglichkeiten der Jugendhilfe für junge Menschen und ihre Familien thematisiert werden. Zudem werden die Rahmenbedingungen – insbesondere Träger und Finanzierung – betrachtet. Ein Schwerpunkt wird auf den gesetzlichen Regelungen über die Hilfe zur Erziehung und ein weiterer Schwerpunkt auf dem Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe liegen.
Zu den einzelnen Themen werden jeweils Fallbeispiele bearbeitet. Die sinnvolle Teilnahme an dem Seminar setzt die Nutzung von Gesetzestexten voraus. Empfehlungen dazu, sowie zur heranzuziehenden Literatur erfolgen im ersten Termin.
Gruppe 4 - Benner
Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht als Blockveranstaltung
Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als je eine 5-stündige Gesamtveranstaltung angeboten. Es ist daher nicht möglich, lediglich Familienrecht oder Kinder- und Jugendhilferecht zu wählen.
Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts- und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt.
Vertieft und anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. durch die Studierenden „illustriert" werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht.
Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden.
Als Leistungsnachweis kommt eine Klausur oder ein Rollenspiel/Referat oder eine Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht. |