Kommentar |
Gruppe 1 - Prof. Dr. Cornel
Die Studierenden können sich einerseits Grundkenntnisse des Rechts auf der Basis von dessen Strukturen unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes und des BGB aneignen und darüber hinaus durch exemplarische Beschäftigung mit diesen Rechtsgebieten grundlegende Einsichten in gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und Funktionen des Rechts erwerben.
Die Vermittlung der Rechtskenntnisse wird jeweils in engem Bezug zu den Rechtstatsachen erfolgen und auch Veränderungen, Reformen damals und heute einbeziehen. Die Studierenden sollen die Unterschiede der sozialarbeiterischen/ sozialpädagogischen und juristischen Handlungskompetenzen verstehen und befähigt werden, im späteren beruflichen Alltag selbstbewusst sozialarbeiterisches Wissen in juristischen Verfahren einzubringen und rechtliche Kenntnisse in ihrem fachlichen Handeln zu berücksichtigen.
Thematische Schwerpunkte im ersten Semester
- Relevanz des Rechts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik,
- Entstehung und Funktion des Rechts,
- Werte und Normen, Normen und Abweichung,
- Rechtsgebiete und Rechtsquellen
- Verfassungsrecht, Grundrechte als Abwehrrechte und soziale Teilhaberechte
- Grundbegriffe der Rechtsordnung
Gruppe 2 - Judis
Gruppe 3 und 4 - Pagiela
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