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Erasmus+ Programm für Studienaufenthalte in Europa

Unter dem Motto „Enriching lives, opening minds“ stärkt Erasmus+ die europaweite Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen. Studierende erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit, unkompliziert in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Nach Abschluss des ersten Studienjahres kann ein Studienaufenthalt zwischen mindestens zwei bis maximal zwölf Monate an einer Erasmus+ Partnerhochschule gefördert werden.

Studierende erhalten ggf. ein Erasmus-Teilstipendium und Studiengebührenerlass an der Partnereinrichtung. Dies dient dazu, die erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland auszugleichen.

Bereits seit 1988 nimmt die ASH Berlin am Erasmus+ Programm teil. Mit Beginn des Wintersemesters 2022/23 startete die neue Erasmus-Programmgeneration Erasmus+ (2021-27). Im Frühjahr 2021 wurde der ASH Berlin die European Charter for Higher Education (ECHE) verliehen, die zur Teilnahme an der aktuellen Generation berechtigt. Im Erasmus Policy Statement sind Strategie, Ziele und Prioritäten der ASH Berlin für ihre Erasmus-Aktivitäten im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027 beschrieben.

 

Erasmus+ Leistungen

  • Befreiung von Studiengebühren an der Partnereinrichtung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS-Credits)
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von monatlich bis zu 600 Euro
  • zusätzliche finanzielle Unterstützung für  Studierende mit sog. geringeren Chancen ("Fewer Opportunities", z.B. Studierende mit Kind(ern), chronischen Krankheiten oder Behinderungen, erwerbstätige Studierende oder Studierende, die Erstakademiker_innen sind)
  • zusätzliche finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige An- und Rückreise an den Studienort ("Green Travel")
  • Die Erasmus Student Charta informiert über Rechte und Pflichten von Studierenden sowie darüber, was in den jeweiligen Programmphasen von der Heimathochschule und der aufnehmenden Gasthochschule erwartet werden kann.

Erasmus+ Mobilitätszuschüsse

Der Mobilitätszuschuss soll die erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland ausgleichen. Die Höhe des Erasmus+ Mobilitätszuschusses erfolgt nach durch den DAAD festgelegten Ländergruppen. Grundlage der Berechnung bilden die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten des Aufenthaltslandes. Die monatlichen Raten werden in jedem Jahr auf Grundlage der aktuellen Fördersumme neu berechnet und können daher vom Vorjahr abweichen.

  • 600€ / Monat für Länder mit gleichen Lebenshaltungskosten: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
  • 540€ / Monat für Länder mit niedrigeren LebenshaltungskostenBulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern

Studierende können für eine nachhaltige An- und Rückreise an den Studienort ("Green Travel") eine Zusatzförderung beantragen. Nachhaltiges Reisen beinhaltet Reisen mit dem Zug, dem Bus, als Fahrgemeinschaft, dem Fahrrad oder zu Fuß und es muss der überwiegende Teil der Reisestrecke (d.h. von mehr als 50%) auf diese Art und Weise zurückgelegt werden. 

Für "Green Travel" können im akademischen Jahr 2023/24 einmalig 50 EUR beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Förderung von bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen, sofern sich Ihre Reisezeit aufgrund des nachhaltigen Verkehrsmittels verlängert. Pro Fahrt können Sie ab 4 Stunden Reisezeit 1 zusätzlichen Tag und ab 8 Stunden Reisezeit 2 zusätzliche Tage beantragen. Die Anzahl der zusätzlich benötigten Reisetage tragen Sie direkt bei der Beantragung in das dazugehörige Formular ein.  

Wie beantrage ich den Zuschuss? Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf einen Studienplatz an einer Erasmus+ Partnerhochschule ist die Beantragung eines "Green Travel" Zuschusses Teil des regulären Prozesses der Stipendienvergabe. Ca. 2-3 Monate vor Beginn Ihres Erasmus+ Semesters veranstaltet das International Office eine Info-Veranstaltung zum Erasmus+ Stipendium - und Sie erhalten dabei automatisch alle Informationen und das Formular zur Beantragung des "Green Travel" Zuschusses.  Wichtig: mit der Beantragung dieses Zuschusses verpflichten Sie sich, die Original-Nachweise der nachhaltigen An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und diese auf Anfrage im International Office der ASH Berlin zur Prüfung einzureichen!

Für Studierende mit sog. geringeren Chancen ("Fewer Opportunities") ist es möglich, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ("Social Top Up") von 250 EUR monatlich zu beantragen. Teilnehmende mit geringeren Chancen sind:

  • Studierende mit Behinderung
    • ab GdB 20 
    • Sollten Sie eine nachgewiesene Behinderung haben, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht, aber über keinen Behindertenausweis verfügen, kontaktieren Sie uns bitte unter studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu.
  • Studierende mit chronischer Erkrankung 
    • Chronische Erkrankung, die zu einem finanziellem Mehrbedarf im Ausland führt
  • Studierende mit Kind(ern)
    • Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Die Zuschusshöhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder.
  • Erstakademiker_innen
    • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademischen Abschluss (d.h. beide Elternteile dürfen keinen Abschluss einer FH/TH oder Universität oder einer Berufsakademie haben. Auch ausländische Studienabschlüsse zählen dazu, unabhängig davon, ob diese in Deutschland anerkannt werden oder nicht). Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt oder aufgewachsen ist.
  • Erwerbstätige Studierende
    • Die Erwerbstätigkeit muss in einem Zeitraum von 9 Monaten vor Ausreise mind. 6 Monate fortlaufend ausgeübt worden sein.
    • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
    • Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
    • Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt. 

Wie beantrage ich den Zuschuss? Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf einen Studienplatz an einer Erasmus+ Partnerhochschule ist die Beantragung eines "Social Top Ups" Teil des regulären Prozesses der Stipendienvergabe. Ca. 2-3 Monate vor Beginn Ihres Erasmus+ Semesters veranstaltet das International Office eine Info-Veranstaltung zum Erasmus+ Stipendium - und Sie erhalten dabei automatisch alle Informationen und das Formular zur Beantragung des "Fewer Opportunity" Zuschusses. Wichtig: Mit der Beantragung dieses Zuschusses verpflichten Sie sich  - je nach Art des Zuschusses - entweder direkt beim Einreichen des Antrags oder bis zu 5 Jahre lang auf Anfrage entsprechende Nachweise im International Office der ASH Berlin zur Prüfung einzureichen. 

Studierende mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder Kind(ern) können einen Antrag auf Realkosten-Übernahmen (Langantrag) stellen. Hier werden die realen Mehrkosten durch die Behinderung, chronische Erkrankung oder Kind(ern) errechnet und können mit bis maximal 15.000 EUR pro Semester finanziert werden. 

Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine vorbereitenden Reise zu beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen. Mehr Informationen finden Sie hier. Interessierte setzen sich bitte frühzeitig unter studyabroad@ ash-berlin.eu mit dem International Office in Verbindung.

Die finanzielle Förderung beträgt:

  • mindestens 2 Monate bei einem Aufenthalt von einem Semester
  • bei einem Aufenthalt von zwei Semestern können i.d.R. mehr Monatsraten ausgezahlt werden, sofern ausreichend Mittel vorhanden sind.

Aufenthalts- und Förderdauer können von einander abweichen. Im Rahmen eines Erasmus+ Studienaufenthaltes für ein Semester können Sie max. für 6 Monate gefördert werden. Ausschlaggebend ist die erforderliche physische Präsenzzeit vor Ort. In der Regel liegt der von der Gasthochschule bestätigte Zeitraum des akademischen Aufenthalts bei ca. 4 - 5 Monaten.

Für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs an der Gastinstitution vor Aufnahme des Studiums ist unter bestimmten Bedingungen eine zusätzliche Förderung möglich. 

Bitte beachten Sie: Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren Erasmus+ Studienaufenthalt für mindestens 2 und maximal 12 Monate absolviert haben. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits ausgezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen.

Die 1. Rate Ihres Erasmus+ Stipendiums sind 80% der geplanten Gesamtsumme und werden vor Ihrem Aufenthalt ausgezahlt, sobald das unterschriebene Grant Agreement vorliegt. 

Nach Ihrer Rückkehr und der Einreichung aller geforderten Unterlagen erhalten Sie die 2. Rate.

Eine Erasmus+ Förderung können Sie nur dann erhalten, wenn Sie Ihr Studium an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen in Europa absolvieren.  Austauschsemester an bestimmten Hochschulen im Vereinigten Königreich (UK) und Kuba können ggf. ebenfalls mit einem Erasmus+ Stipendium finanziert werden, auch wenn das Land nicht regulär am Erasmus+ Programm teilnimmt (weitere Informationen dazu: s. unten).

Erasmus+ Partnerhochschulen

Auch wenn das Vereinigte Königreich (UK) seit dem Brexit kein direktes Erasmus+ Programmland mehr ist, kann für Austauschsemester an bestimmten Partnerhochschulen dort dennoch eine begrenzte Anzahl an Erasmus+ Stipendien vergeben werden ("Internationale Dimension"). Es werden die Fördersätze der Ländergruppe 1 bezahlt (mehr Informationen zu den Fördersätzen und Ländergruppen: siehe oben). Achtung: wahrscheinlich wird dies im akademischen Jahr 2023/24 nur für Austauschaufenthalte an der Sheffield Hallam University möglich sein. 

Sofern Studierende kein Erasmus+ Stipendium erhalten, ist es wiederum möglich, sich für ein PROMOS-Teilstipendium bewerben. 

Für Studienaufenthalte an unseren Partnerhochschulen - Universidad de Holguín und Universidad de Santci Spíritus José Martí Pérez (Uniss) - gibt es pro akademischen Jahr je 1 Erasmus+ International Stipendium. Dies umfasst eine Förderung von 700€ pro Monat (exklusive Social Top Ups) für maximal 3 Monate.  Für mehr Informationen wenden Sie sich an da International Office (studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu).

Sie möchten sich für einen Erasmus+ Platz an einer Partnerhochschule der ASH Berlin bewerben? Dann schauen Sie einfach auf unsere dazugehörige Homepage:

Bewerbung für einen Erasmus+ Studienplatz

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die nationale Erasmus+ Agentur in Deutschland. Der DAAD bietet auch eine Informationsplattform mit Erfahrungsberichten, Online-Trainings, Tipps und Links zur Vorbereitung des Studiums und Praktikums im europäischen Ausland.

Ansprechpartnerin

Liisa Noack

Erasmus+ Hochschulkoordinatorin/ Auslandsstudium Erasmus+ und Nicht-EU-Länder/ Finanzierung von Auslandsaufenthalten/ Mobilität von Mitarbeiter_innen der Verwaltung

International Office

Raum 345

Offene telefonische Sprechstunde: Montags und Mittwochs, 13:00 - 15:00 Uhr

Offene Sprechstunde an der ASH Berlin: Donnerstags, 11:15-12:00 Uhr in Raum 308 (am 12.12. in Raum 345)

Weitere telefonische Beratung, Video-Beratung oder persönliche Treffen nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie mich zunächst per Email.

 

T +49 30 99 245 306

Liisa Noack

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