Bitte beachten Sie:

ab dem 01.10.2023 verändert sich die Zuständigkeit für die Beantragung und Bewilligung von Studienfahrten. Studienfahrtanträge ins In- und Ausland stellen Sie bitte direkt bei dem jeweiligen Fachbereich:

- verwaltung-fb1@ash-berlin.eu (Frau Welke) für Seminargruppen des FB1

- verwaltung-fb2@ash-berlin.eu (Frau Bohmeyer) für Seminargruppen des FB2

Förderung von Studienfahrten

Studienfahrten, die von Lehrenden der ASH Berlin mit Seminargruppen durchgeführt werden, können durch ASH-Mittel gefördert werden, unabhängig davon ob diese ins Ausland führen oder innerhalb Deutschland stattfinden.

Konferenzteilnahmen von Studierenden und Fahrten, die nicht von Lehrenden der ASH begleitet werden, sind direkt im Bereich Haushalt zu beantragen.

Fördersumme

Die Fördersumme, die pro studentischem_r Teilnehmer_in gewährt wird, setzt sich wie folgt zusammen:

Zielländer: 

Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich

  • Betrag (bis zum 8. Tag): 20 €
  • Betrag (ab dem 9. bis 14. Tag): 8 €

Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern

  • Betrag (bis zum 8. Tag): 15 €
  • Betrag (ab dem 9. bis 14. Tag): 8 €

Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien

  • Betrag (bis zum 8. Tag): 12 €
  • Betrag (ab dem 9. bis 14. Tag): 8 €

Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien

  • Betrag (bis zum 8. Tag): 10 €
  • Betrag (ab dem 9. bis 14. Tag): 8 €

Alle anderen Länder

  • Betrag (bis zum 8. Tag): 16 €
  • Betrag (ab dem 9. bis 14. Tag): 8 €
Einfache Entfernung Betrag (Hin- und Rückfahrt) Auszahlung nach Abzug des Eigenanteils (30 €)
     
< 100 km 20 € 0 €
100 - 299 km 40 € 10 €
300 - 499 km 75 € 45 €
500 – 1.999 km 100 € 70 €
2.000 - 7.999 km 140 € 110 €
8.000 km und mehr 200 € 200 €

Prozedere

Die Beantragung einer Studienfahrt Inland oder Ausland erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular über den jeweiligen Fachbereich. Ausgenommen davon sind Anträge für Studienfahrten im Tarifbereich Berlin ABC. Diese sind direkt bei der Haushaltsabteilung einzureichen.

Jeder Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Zweck der Fahrt
  • Detailliertes Programm der einzelnen Studienfahrttage
  • Angabe zur Unterkunft
  • Teilnehmendenliste (Lehrkräfte; Studierende, Matrikelnummer)
  • Finanzierungsplan (Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungskosten sowie sonstige Kosten) Anträge auf einen erhöhten Zuschuss können generell nicht gestellt werden.

Die Genehmigung erfolgt über den jeweiligen Fachbereich. Der Bewilligungsbescheid wird mit der Fördersumme vom Fachbereich ausgestellt. Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie auch die Haftungsbedingungen für Studienfahrten.

Der Bewilligungsbescheid wird dann an die Allgemeine Verwaltung -Haushalt weitergeleitet, die die Zuschüsse als Gesamtsumme an die beauftragte Lehrkraft erstattet. Dem Bescheid ist eine Quittungsliste beigefügt, auf der die Studierenden den Empfang des Geldes zu quittieren haben.

Studierende, die nach Auszahlung des Zuschusses aus Krankheitsgründen oder sonstigen Anlässen nicht an der Studienfahrt teilnehmen können, müssen den Zuschuss zurückzahlen.

Die Abrechnung der Studienfahrt erfolgt durch die allgemeine Verwaltung der ASH Berlin (Frau Kempf) innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Studienfahrt. Der Schlussabrechnung sind alle Unterlagen beizufügen. Zusammen mit der Abrechnung ist auch ein Bericht über den Ablauf und die Ergebnisse der Studienfahrt vorzulegen.

Es müssen alle Lehrenden, die an der Studienfahrt teilnehmen, aus versicherungsrechtlichen Gründen einen Dienstreise-Antrag (DR-Antrag) stellen, auch dann, wenn keine Kostenerstattung erfolgt.

Ansprechpartner_innen:

  • bei Finanzierung aus Erasmus+ (Lehrbeauftragte / Teamteaching): Susen Frank/ Abteilung „Haushalt“
  • Hochschullehrende und Teamteaching OHNE Erasmus+: Christine Kühn/ Abteilung „Haushalt“

Grundsätze für Dienstreisen:

  • Dienstreiseanträge sind mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu stellen.
  • Es sind grundsätzlich Originalbelege einzureichen.
  • Kosten für die Vorbereitung der Studienfahrt vor Ort werden nicht erstattet.
  • In der Regel erhält nur ein_e Dozent_in Reisekostenerstattung.

Ausnahmen:

  • Sofern zwei oder mehr Lehrkräfte eine Studienfahrt ins Ausland begleiten sollen, kann eine Erstattung der Kosten für die Begleitung nur erfolgen, wenn diese Kosten über Drittmittel (z.B. Erasmus+ -Programm des DAAD) vollständig abgedeckt werden. Bitte halten Sie hier Rücksprache mit dem International Office.
  • Ist in der Studienordnung für das jeweilige Modul Teamteaching vorgesehen, erfolgt auf Antrag eine Kostenerstattung für zwei begleitende Lehrkräfte. Über den Antrag entscheidet der Fachbereich bei Bewilligung der Studienfahrt.
  • Sofern im Rahmen von Teamteaching mehr als zwei Lehrkräfte eine Studienfahrt begleiten sollen und eine Drittmittelfinanzierung nicht oder nicht vollständig gewährleistet ist, entscheidet über eine Erstattung der Kosten für eine weitere Lehrkraft die Kanzlerin im Einzelfall.

Der Besuch einer Tagesveranstaltung wird von der ASH Berlin wie folgt bezuschusst:

  • Fahrtkostenzuschuss analog der Studienfahrtsrichtlinie (inkl. Eigenanteil)
  • Kosten über 5 € für z.B. Eintrittsgelder, werden mit 50 % bezuschusst
  • Tagessatz pro Teilnehmer_in entfällt

Gastgeschenke im Rahmen einer Studienfahrt werden nicht erstattet. Hier besteht die Möglichkeit, das hochschuleigene Werbematerial mitzunehmen.

Bei der Abrechnung der Studienfahrt werden als Berechnungsgrundlage für den Fahrtkostenzuschuss entweder die realen Bahnkosten berücksichtigt oder bei der Nutzung des eigenen PKW die fiktiven Bahnkosten. Sind bei der Studienfahrt beide Verkehrsmittel genutzt worden, wird als Grundlage für die Berechnung die tatsächlichen Bahnkosten der vorgelegten Tickets herangezogen.

Ansprechpartnerinnen

Fachbereich I: Frau Welke, verwaltung-fb1@ash-berlin.eu

Fachbereich II: Frau Bohmeyer, verwaltung-fb2@ash-berlin.eu