Neues
Update vom 08.05.2023
Am 18.02.2023, mit dem Beginn der Semesterferien, wurden an der ASH Berlin die 3G-Regel und sämtliche pandemiebedingten Maßnahmen aufgehoben.
Der ASH-Prüfungsausschuss informiert über studiengangsbezogene Sonderregelungen für das SoSe 2023 in den Studiengängen Soziale Arbeit, Gesundheits- und Pflegemanagement sowie Management und Versorgung im Gesundheitswesen. Alle Details dazu in der u.s. FAQ-Liste.
Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-/Masterarbeit aufgrund der Teilschließung der Bibliothek im Zeitraum 20.02.- 01.04.2023. Alle Details dazu in der u.s. FAQ "Wie sind die aktuellen Bedingungen für Prüfungen & Abschlussarbeiten?".
Das Sommersemester 2023 findet in Präsenz statt.
Die Cafeteria bietet wieder Speisen und Getränke ohne Vorbestellung an.
Corona-Maßnahmen an der ASH
Am 18.02.2023, mit dem Beginn der Semesterferien, ist die Maskenpflicht an der ASH Berlin entfallen.
Die Cafeteria bietet wieder Speisen und Getränke ohne Vorbestellung an.
Kinder dürfen nach Absprache mit den betreffenden Personen mit in Lehrveranstaltungen und in die Bibliothek mitgenommen werden.
Seit dem Sommersemester 2023 findet die Kinderbetreuung an der ASH Berlin wieder statt! Wir freuen uns sehr, dass dies nun wieder möglich ist, und hoffen, dieses Zusatzangebot schnellstmöglich wieder in vollem Umfang anbieten zu können.
Weitere Informationen zu Anmeldung etc. erhalten Sie auf der Seite der Kinderbetreuung: https://www.ash-berlin.eu/studium/beratung-unterstuetzung/familie-an-der-hochschule/kinderbetreuung/
Für externe Gäste der ASH Berlin wurde die 3G-Regel ebenfalls aufgehoben. Es bedarf keiner Anmeldung und keiner Kontaktnachverfolgung mehr.
FAQ
Offene Fragen
Bei Fragen können Sie sich an corona@ ash-berlin.eu wenden. Wir bemühen uns um schnelle Beantwortung.
Informationen für Studierende
Aktualisiert: 21.02.2023
Nein, Sie benötigen keinen Covid19-Test, wenn Sie die ASH Berlin besuchen möchten. Am 18.02.2023 wurden an der ASH Berlin die 3G-Regel und sämtliche pandemiebedingten Maßnahmen aufgehoben.
Aktualisiert: 18.03.2021
Technischer Support: Für alle Fragen rund um IT steht den Studierenden das Computerzentrum (ComZ) zur Verfügung - beispielsweisevia E-Mail: itservice@ ash-berlin.eu. Bitte schildern Sie möglichst genau das Problem (schön wäre die jeweilige Fehlermeldung und/oder Screenshot), geben Sie Ihren Namen und Matrikelnummer und alle notwendigen weiteren Angaben genau an.
Moodle Support: Bei Fragen rund um Moodle wenden Sie sich bitte an Ute Koop (koop@ ash-berlin.eu) vom ComZ. Schauen Sie sich zum Einstieg in Moodle auch das Einführungsvideo für Studierende auf der ELeS-Seite an. Und auch hier gilt: Schildern Sie bitte möglichst genau Ihr Anliegen bzw. das Problem (mit Fehlermeldung und/oder Screenshot), geben Sie Ihren Namen und Matrikelnummer und alle notwendigen weiteren Angaben genau an.
Produktion von Medien: Die Medienwerkstatt unterstützt alle Studierenden und Lehrenden bei der Produktion von audiovisuellen Medien (Film, Video, Audio). Sie erreichen Sie die Medienwerkstatt via E-Mail: medienwerkstatt@ ash-berlin.eu
Videokonferenz-Support (BigBlueButton): Sollten Sie Fragen oder Probleme mit dem Videokonferenzsystem BigBlueButton haben, dann schauen Sie zunächst in unseren FAQs für BigBlueButton nach - hier wird der Umgang mit häufigen Problemen aufgeführt. Wenn sich das Problem nicht lösen lässt, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an bbb@ ash-berlin.eu und geben Sie konkret an:
- welches Problem (oder Fehlermeldung) Sie haben
- die Bezeichnung des Servers, den Sie in der Adresszeile finden (z.B. bbb01.ash…)
- Datum und Uhrzeit, wann das Problem aufgetreten ist
- den verwendeten Browser bzw. das verwendete Gerät
Videokonferenz-Support (Zoom/DFNconf): Sollten Sie Fragen oder Probleme mit den Videokonferenz-Programmen Zoom oder DFNconf haben, können Sie gern die studentischen Mitarbeiter_innen unter folgender E-Mail kontaktieren: onlinetutors@ ash-berlin.eu
Aktualisiert: 29.09.2022
Für Studierende, die im SoSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021 und WiSe 2021/22 an der ASH Berlin eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um jeweils ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Für jedes der genannten Semester, in dem die_der Studierende eingeschrieben und nicht beurlaubt war, wird somit die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert. (Vgl. § 126a Absatz 1 und Absatz 3 BerlHG i. V. mit den Verordnungen zur individuellen Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie)
Für das Sommersemester 2022 und Wintersemester 2022/23 sind bisher keine derartigen Regelungen bekannt.
Mitteilung des Prüfungsausschusses vom 16.02.2023
Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-/Masterarbeit aufgrund der Teilschließung der Bibliothek im Zeitraum 20.02.2023 - 01.04.2023
Für Studierende mit Antragstellung der Bachelor-/Masterarbeit im WiSe 2022/23:
Aufgrund der Teilschließung der ASH-Bibliothek im Zeitraum 20.02.2023 - 01.04.2023 wird der reguläre Bearbeitungszeitraum pauschal um eine Woche verlängert. Es bedarf hierfür keines gesonderten Verlängerungsantrages seitens der Studierenden.
Für Studierende mit Antragstellung der Bachelor-/Masterarbeit SoSe 2022, die sich ab dem 20.02.2023 noch in der Bearbeitungsphase befinden:
Studierende mit Antragstellung der Bachelor-/Masterarbeit im SoSe 2022, die sich ab dem 20.02.2023 noch in der Bearbeitungsphase befinden, können auf Antrag die zusätzliche einwöchige Verlängerung aufgrund der Teilschließung der ASH-Bibliothek in Anspruch nehmen.
Bitte hierfür das auf der Webseite der Prüfungsverwaltung bereitgestellte Antragsformular (Verlängerungsantrag Sonstige Gründe) verwenden und auf dem Antragsformular bei Punkt sonstige Gründe „Teilschließung der Bibliothek“ vermerken. Der Beilegung von Nachweisen bedarf es hierfür nicht.
Informationen zur Teilschließung der ASH-Bibliothek finden Sie unter folgendem Link: https://www.ash-berlin.eu/studium/einrichtungen-fuer-studierende/bibliothek/services/teilschliessung/
Hinweis: Die Ausleihe an allen Berliner Hochschulen einschließlich der sozialwissenschaftlichen Bibliothek der HU Berlin ist grundsätzlich für Studierende kostenfrei.
Studiengangsbezogene Regelungen für das SoSe 2023
Mitteilung des Prüfungsausschusses vom 08.05.2023
Praxisphasen der Bachelorstudiengänge
- Soziale Arbeit
- Gesundheits- und Pflegemanagement
- Management und Versorgung im Gesundheitswesen
Die gemäß der jeweiligen Praktikumsordnung geltende 1/3 Regelung von mindestens absolvierten Praxisstunden für die anteilige Anerkennung auf das Praktikum bei Unterbrechung der Praxisphasen wird ausgesetzt.
Fragen hierzu sind an die jeweilige Praktikumsverwaltung zu richten.
Bachelorstudiengang Soziale Arbeit
a) Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit – Antragstellung SoSe 2023
Auf Antrag des Studiengangs gelten abweichend von § 7 Abs. 2 der fachspezifischen SPO weiterhin folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit:
- Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer mindestens 115 Credits erworben und am Projektmodul 1 (Teil 1 und Teil 2) nachweislich teilgenommen hat.
b) Modul Praktikum und Ausbildungssupervision
Auf Antrag des Studiengangs werden die Voraussetzungen für das Absolvieren des Moduls Praktikum und Ausbildungssupervision abweichend von der fachspezifischen SPO weiterhin wie folgt festgesetzt:
- Vorliegen von mind. 60 Credits und
- parallel zum Praktikum und der Ausbildungssupervision die Teilnahme am Projektmodul 1, Teil 1 (4. FS laut Musterstudienplan).
c) Modul Grundlagen der Sozialökonomie und des Sozialmanagements in der Sozialen Arbeit
Auf Antrag des Studiengangs werden die Voraussetzungen für das Absolvieren des Moduls Grundlagen der Sozialökonomie und des Sozialmanagements in der Sozialen Arbeit, hier der erfolgreiche Abschluss des Moduls AZO, aufgrund Pandemie bedingt erschwerter Umstände bei dem Absolvieren der Feldstudienphase abweichend von der fachspezifischen SPO weiterhin ausgesetzt.
Studiengangsbezogene Sonderregelungen für das SoSe 2023
Mitteilung des Prüfungsausschusses vom 08.05.2023
1. Praxisphasen der Bachelorstudiengänge
- Soziale Arbeit
- Gesundheits- und Pflegemanagement
- Management und Versorgung im Gesundheitswesen
Die gemäß der jeweiligen Praktikumsordnung geltende 1/3 Regelung von mindestens absolvierten Praxisstunden für die anteilige Anerkennung auf das Praktikum bei Unterbrechung der Praxisphasen wird weiterhin ausgesetzt.
Fragen hierzu sind an die zuständige Praktikumsverwaltung zu richten.
2. Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement (auslaufend)
Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit – Antragstellung SoSe 2023
Auf Antrag der Studiengangsleitung wird der erfolgreiche Abschluss des Moduls Praktikum und Ausbildungssupervision als Voraussetzungskriterium für die Zulassung zur Bachelorarbeit anlassbedingt vom Prüfungsausschuss weiterhin ausgesetzt.
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit gelten abweichend von § 17 Abs. 2 der fachspezifischen SPO für den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement weiterhin folgende Voraussetzungen:
Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer
- das Modul Wissenschaftliches Arbeiten erfolgreich abgeschlossen hat und
- die in der fachspezifischen SPO genannten Voraussetzungen für das Absolvieren des Moduls Praktikum + Ausbildungssupervision erfüllt, also die hierfür erforderlichen Module erfolgreich abgeschlossen hat.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Studierende, die im Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement eingeschrieben sind.
Mitteilung des Prüfungsausschusses vom 08.05.2023
Praxisphasen der Bachelorstudiengänge
- Soziale Arbeit
- Gesundheits- und Pflegemanagement
- Management und Versorgung im Gesundheitswesen
Die gemäß der jeweiligen Praktikumsordnung geltende 1/3 Regelung von mindestens absolvierten Praxisstunden für die anteilige Anerkennung auf das Praktikum bei Unterbrechung der Praxisphasen wird ausgesetzt.
Fragen hierzu sind an die jeweilige Praktikumsverwaltung zu richten.
Aktualisiert: 07.06.2022
Anlassbedingt gilt bis auf Weiteres die Regelung, dass Abschlussarbeiten ausschließlich per E-Mail in digitaler Form (PDF-Format) frist- und formgerecht bei der zuständigen Prüfungsverwaltung einzureichen sind.
Die Eigenständigkeitserklärung als auch die Mitteilung über die Bereitstellung der Abschlussarbeit in die Bibliothek ist mit eingescannter Unterschrift zu versehen. Die digital eingegangenen Abschlussarbeiten werden von der zuständigen Prüfungsverwaltung in digitaler Form an die Gutachter_innen zur Bewertung weitergeleitet.
Auf Verlangen der Gutachter_innen ist von der_dem Studierenden zusätzlich ein Exemplar der Abschlussarbeit in Schriftform direkt bei der_dem Gutachter_in einzureichen. Die schriftliche Form der Abschlussarbeit muss mit der elektronischen Form übereinstimmen.
In den weiterbildenden Masterstudiengängen können hiervon abweichende Regelungen getroffen werden.
Mit Bitte um Beachtung:
Für die frist- und formgerechte Wertung der Abschlussarbeit ist die bei der Prüfungsverwaltung in digitaler Form eingereichte Abschlussarbeit maßgebend!
Ihr Studium ist dann nachweislich abgeschlossen, wenn in Ihrem Notenspiegel im LSF (PDF-Format) die 8000er Prüfungsnummer ausgewiesen wird.
Entsprechende Informationen für Absolvent_innen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamtes unter „Studienabschluss“.
Aktualisiert: 09.05.2023
Zeugnisdokumente müssen bei der Prüfungsverwaltung, innerhalb der persönlichen Sprechzeiten, abgeholt werden. Weitere Infos sind auf den Seiten der Studierendenverwaltung zu finden.
Aktualisiert: 18.03.2021
Ja, das dürfen sie. Die aktive Teilnahme stellt die Alternative zur regelmäßigen Teilnahme dar, die insbesondere anlassbedingt aktuell möglich ist. Das Abprüfen des Kompetenzerwerbs in Form unbenoteter Studienleistungen bei der aktiven Teilnahmeform kann nach wie vor von den Lehrenden eingefordert werden, wenn in der entsprechenden Lehrveranstaltung nicht die erforderliche Prüfung vorgesehen ist.
Aktualisiert: 21.02.2023
- Das Sommersemester 2023 wird in Präsenz stattfinden.
- Für größere extracurriculare Veranstaltungen (wie Konferenzen, Tagungen ect.) gilt seit dem 18.02.2023 keine 3G-Regel mehr. Bitte wenden Sie sich für die Planung der Veranstaltung an das Veranstaltungsmanagement der ASH Berlin (veranstaltungen@ ash-berlin.eu). Aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie im digitalen Veranstaltungskalender.
Aktualisiert: 15.03.2022
Unterstützung durch das studierendenWERK BERLIN
Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, können sich an die Sozialberatung des studierendenWERKs BERLIN wenden. Die Sozialberatung hat die Möglichkeit, Studierende in besonderen Situationen finanziell zu unterstützen. Für Studierende der ASH Berlin ist die Sozialberatungsstelle am Franz-Mehring-Platz 2-3 in Friedrichshain zuständig.
Zinsloses KfW-Darlehen
Außerdem besteht für Studierende die Möglichkeit, bei der KfW ein zinsloses Darlehen zu beantragen. Das Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat und kann unbürokratisch online beantragt werden.
Ich selbst brauche Hilfe oder kenne eine Person, die Hilfe benötigt.
Der Berliner Krisendienst ist 24 Stunden unter der Telefonnummer +49(0)30 390 63 00 oder im Internet erreichbar. Folgende Sprachen werden gesprochen: Arabisch, Deutsch, Farsi, Französisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Spanisch, Türkisch.
Die Telefonseelsorge ist 24 Stunden täglich anonym kontaktierbar entweder per Chat oder per Telefon
- 0800 1110111
- 0800 111 0 222
- 116 123
Wo kann ich längerfristige Hilfe erhalten und Termine vereinbaren?
Hier sind Beratungsstellen aufgelistet, die in Krisensituationen Unterstützung oder Beratung bieten können.
- Das studierendenWERK BERLIN bietet in der psychologischen Beratung vertrauliche Gespräche an. Aktuell (Stand 03/2021) können Beratungstermine innerhalb von 14 Tagen angeboten werden. Mitarbeitende beraten in folgenden Sprachen: Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch.
- Die Beratungsstellen sind per Mail unter pbs@stw.berlin oder per Telefon von Mo – Do 9:00-15:00 Uhr, Freitag 9:00-13:00 Uhr erreichbar. Sie befinden sich in Charlottenburg, Hardenbergstraße 35, 10243 Berlin, Tel. 030/93939-8401, und in Friedrichshain, Franz-Mehring-Platz 2-3, 10243 Berlin, Tel. 030/93939-8438. Die Studierenden können wählen, wo sie ihren Termin gerne wahrnehmen möchten.
- In psychischen Krisensituationen ist der Sozialpsychiatrische Dienst erreichbar von Mo – Fr 08:00 - 16:00 Uhr unter Telefonnummer: +49(0) 90294-5010 oder unter diesem Link.
- Die Terminvereinbarung für ein psychotherapeutisches Erstgespräch kann auch über die Kassenärztliche Vereinigung gesucht werden. Dies wird in deutscher Sprache angeboten.
Weitere Infos und Tipps erhaltet ihr unter: https://www.ash-berlin.eu/hochschule/organisation/alice-gesund/fuer-studierende-sgm/
Ganz unten auf der Seite findet Ihr den Wegweiser.
Laut BMBF wird die BAfÖG-Förderung im bisherigen Umfang weitergezahlt. Studierende erhalten auch bei Schließungen von Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten weiterhin BAfÖG. Auch Studienanfänger_innen, deren Semesterbeginn sich pandemiebedingt verzögert, erhalten ihr BAföG so, als ob die Präsenzvorlesungen zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt begonnen hätten. Sobald an der ASH Berlin Online-Lehrangebote zur Verfügung stehen, um den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten, ist die Teilnahme an diesen Online-Lehrangeboten im Sinne der Förderungsvoraussetzungen verpflichtend.
Alle Regelungen im Detail finden sich auf der Webseite des BMBF.
BAfÖG-Anträge können ab sofort auch online unter https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis:
Wer sich im Kampf gegen die aktuelle Corona-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft engagiert, bekommt den Hinzuverdienst nur für die Zeit seiner Tätigkeit angerechnet. Nach bisher geltendem Recht wird die Gesamtsumme von Erwerbseinkommen auf alle Monate eines Bewilligungszeitraums auf das BAföG angerechnet. Die Anrechnung wirkt sich damit nicht nur auf Beschäftigungsmonate aus. Für BAföG-Geförderte, die sich in der Pandemie-Bekämpfung engagieren und dabei für nur wenige Monate ein vergleichsweise hohes Einkommen erzielen, könnte dies zum Wegfall ihres BAföG-Anspruchs für den restlichen Bewilligungszeitraum nach der Krise führen. Dies wird mit den jetzt vom Parlament gebilligten Regelungen ausgeschlossen. BAföG-Geförderte behalten ihren Anspruch vor und nach einem vergüteten Engagement in der Pandemiebekämpfung. Eine Anrechnung auf das BAföG erfolgt allein in den Monaten, in denen BAföG-Geförderte ein Einkommen erzielen.
Die Hochschulbibliothek ist geöffnet. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Zugang und zur Nutzung auf den Webseiten der Bibliothek. Große Teile unseres Bibliotheksbestands können ASH-Angehörige auch weiterhin über den Fernzugriff nutzen: https://ash.idm.oclc.org/login. Für Fragen steht das Team unter bibliothek@ash-berlin.eu gerne zur Verfügung.
Aktualisiert: 29.09.2022
Die Nutzung des PC-Pools ist seit April 2022 wieder möglich. Der PC-Pool ist von 08:00-20:00 Uhr geöffnet.
Es sind die allgemeinen Zugangsregelungen der ASH Berlin gemäß aktuellem Pandemieplan (siehe unter "Grundsatzdokumente") zu beachten.
Aktualisiert: 06.12.2022
Für tagesaktuelle Hinweise zu den Öffnungszeiten und Angeboten des Helleum informieren Sie sich bitte auf der Website des Helleum.
Die Lernwerkstatt und die Werkstatt für Ästhetische Praxis_Theorie (WÄPT) sind für Einzelbesucher_innen wieder geöffnet.
Aktualisiert: 29.09.2022
Ab 17.10.2022 öffnet die Cafeteria wieder: Warmes Essen kann per Click&Collect vorbestellt werden, zudem gibt es ein Backshopangebot. Alle Infos und Vorbestellung: https://www.stw.berlin/mensen/einrichtungen/mensa-alice-salomon-hs-hellersdorf.html
Interessante Angebote zu Bewegung, Entspannung und Gesundheit sind auf den Seiten von alice gesund zu finden u.a. zum Bewegungs- und Entspannungsprogramm an der ASH Berlin und zum Berliner Hochschulsport.
Wenn bei Ihnen ein positives Testergebnis vorliegt, dann melden Sie sich bitte krank und versuchen Sie, den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden.
Informationen für Lehrende
Aktualisiert: 07.12.2021
1. Moodle-Kurs: Für alle Lehrenden der ASH Berlin ist ein Moodle-Kurs für den kommunikativen Austausch und alle relevanten Informationen zur Online-Lehre eingerichtet. Falls Sie noch keinen Zugang zu dem Kurs haben, schreiben Sie bitte eine Mail an Daniel Klenke: klenke@ ash-berlin.eu
2. Unterstützung durch Tutor_innen bei Videokonferenzen
Sollten Sie Unterstützung bei Ihren Videokonferenzen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die Tutor_innen des Online-Lehre Support-Teams, die Sie bei der Planung und Durchführung des Online-Meetings unterstützen können. Weitere Informationen finden Sie im Moodle-Lehrendenkurs unter "Support, Kommunikation & Austausch". Kontakt: onlinetutors@ ash-berlin.eu
3. Für alle Lehrenden der Berliner Hochschulen bietet das Berliner Zentrum für Hochschullehre (BZHL) zudem ein breites Spektrum an Weiterbildungen an. Aktuelle Online-Veranstaltungen können Sie unter folgendem Link einsehen: www.bzhl.tu-berlin.de/menue/aktuelles/
Aktualisiert am 19.05.2021
An der ASH Berlin stehen Ihnen für die Lehre die Videokonferenzsysteme BigBlueButton (BBB) und ersatzweise Zoom und DFNconf/Pexip zur Verfügung.
Bitte beachten Sie zunächst unsere Tipps für eine erfolgreiche Videokonferenz. Diese Hinweise gelten insbesondere für das neue Videokonferenzsystem BigBlueButton aber sie sind auch auf andere Videokonferenzsysteme (z.B. Zoom) anwendbar.
Weitere Informationen und entsprechende Manuale für Lehrende und Studierende, insbesondere die Datenschutzerklärung bei hybrider Lehre, entnehmen Sie bitte dem Moodle-Kurs für Lehrende. Eine Kurzversion der Datenschutzerklärung finden Sie in jedem Moodle-Kurs unter "Videotreffpunkt Kursraum".
BigBlueButton (BBB) – der neue Standard für die Lehre
- ASH-eigene Server
- bis mehrere Hundert TN pro Meeting
- Audio, Video, Chat, Geteilte Notizen, Präsentationen, Bildschirmfreigabe, Breakout-Rooms, Umfragen, Whiteboard
- Einrichtung direkt über Ihren Moodle-Kurs (Aktivität hinzufügen) oder Verwendung über das Moodle-unabhängige "Greenlight-Portal" (für die Einbindung externer Personen)
- Für Online-Seminare, Online-Sprechstunden, offene Meeting-Räume für Studierende, etc.
- Lehrnahe Veranstaltungen (wie Tagungen und Fachtage) werden ausschließlich über BBB veranstaltet. Bitte hierzu die digitale Mediendidaktik frühzeitig einbinden.
Das ASH Greenlight-Portal von BBB finden Sie hier: https://konferenz.ash-berlin.eu/b (vorherige Registrierung auf der Seite notwendig).
Hier finden Sie die Datenschutzinformationen der ASH Berlin zu BigBlueButton.
Ersatzweise:
Zoom
- bis 300 Teilnehmende
- Audio, Video, Chat, Bildschirm- und Dateifreigabe, Whiteboard
- Gruppenräume, Umfragen, Warteraumfunktion
- weitere Informationen siehe unten
- Bitte wenden Sie sich an Ihre Studiengangsleitung oder -koordination, um einen Zugang zu erhalten. Wir bitten aus datenschutzrechtlichen Gründen von der Nutzung privater Zoom-Lizenzen abzusehen.
Für einen schnellen Einstieg empfehlen wir folgende Zoom-Handreichung (PDF).
Hier finden Sie die Datenschutzinformationen der ASH Berlin zu „Zoom“.
Die Lizenzen für Zoom wurden verlängert und stehen weiterhin zur Verfügung. Es gilt weiterhin folgende Vereinbarung: Unsere Videokonferenzsystemsoftware ist BBB. Zoom kann bei schlechter Verbindungsqualität zum Einsatz kommen. Zoom ist also lediglich Rückfallfläche in der Lehre, um bei Überlastung der Netzverbindungen einen zweiten Kommunikationskanal nutzen zu können. Bei Berufungskommissionen ist die Rückfalloption das Angebot des Deutschen Forschungsnetzwerkes (DFNconf). Bei sonstigen Auswahlverfahren gilt Jitsi als Rückfalloption. Lehrnahe Veranstaltungen (wie Tagungen und Fachtage) werden ausschließlich über BBB veranstaltet. Bitte hierzu die digitale Mediendidaktik frühzeitig einbinden.
DFNconf/Pexip (Alternative für kleine Gruppengrößen und mündliche Online-Prüfungen)
- bis 23 Teilnehmende
- Audio, Video, Chat, PDF-Präsentation, Bildschirmfreigabe
- Videostreaming unbegrenzt
- Anmeldung: Unter der Voraussetzung, dass Sie über eine E-Mail-Adresse mit der Endung @ash-berlin.eu verfügen, können Sie sich dazu unter gorling@ ash-berlin.eu als Veranstalter_in registrieren lassen. An von Ihnen durchgeführten Veranstaltungen können auch externe Personen teilnehmen.
Der Einsatz von Video-Meetings in der Online-Lehre
Bitte beachten Sie, dass mit der Einladung zu einem Video-Meeting an die Studierenden folgendes dringend zu kommunizieren ist:
Bitte nehmen Sie folgende Informationen verpflichtend zur Kenntnis:
Mit der Teilnahme an dem Online-Seminar (Online-Meeting) verpflichte ich mich
- den mir zugesandten Link nicht an unberechtigte Personen weiterzuleiten,
- die Inhalte und ggf. persönliche Daten aus dem Seminar/ Meeting nicht an Unbeteiligte weiterzugeben,
- keine Screenshots oder Bildschirmaufnahmen von dem Online-Meeting anzufertigen,
- mich nicht über Facebook in das Seminar einzuwählen (bei der Verwendung von Zoom),
- als Person nur selbst an dem Seminar/Meeting teilzunehmen.
Unterstützung durch Tutor_innen bei Online-Meetings:
Sollten Sie Unterstützung bei größeren Online-Meetings benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die Tutor_innen vom Service-Team Online-Lehre, die Sie bei der Planung und Durchführung des Online-Meetings unterstützen können. Bitte schreiben Sie mindestens 5 Werktage vor Beginn der Online-Veranstaltung eine E-Mail an: onlinetutors@ ash-berlin.eu
Hauptamtliche Lehrende und Lehrbeauftragte mit mind. 6 SWS können ein Headset oder eine Webcam erhalten, insofern dies notwendig ist (oft ist die Ausstattung gängiger Laptops ausreichend).
Zentrale Beschaffung, Technikausleihe bzw. Installation werden über das ComZ geregelt (itservice@ ash-berlin.eu).
Ist eine zentrale Beschaffung über die ASH Berlin nicht möglich, kann sie unter Maßgabe folgender preislicher Obergrenzen privat erfolgen und wird im Nachgang erstattet.
- Headset und Webcam: 75 €
- Webcam einzeln: 44 €
- Headset einzeln: 38 €
Rechnung und Zahlungsbeleg müssen an die Haushaltsabteilung zusammen mit einem formlosen Antrag auf Erstattung, in dem IBAN und BIC sowie die private Anschrift aufgeführt werden, geschickt werden. Wenn es sich um einen Online-Beleg handelt, kann alles über E-Mail an einkauf@ ash-berlin.eu abgewickelt werden, ansonsten über den Postweg mit Originalbelegen.
Bitte beachten Sie, dass diese Beschaffung ausschließlich zum Zweck der (Online-)Lehre an der ASH Berlin durchgeführt wird.
Anfragen zur Beschaffung von technischem Equipment, welches darüber hinaus geht und für die Online-Lehre erforderlich ist, folgt über E-Mail an einkauf@ ash-berlin.eu.
Aktualisiert: 21.02.2023
Nein, Sie benötigen keinen Covid19-Test, wenn Sie die ASH Berlin besuchen möchten. Am 18.02.2023 wurden an der ASH Berlin die 3G-Regel und sämtliche pandemiebedingten Maßnahmen aufgehoben.
Aktualisiert: 30.03.2021
Lehrbeauftragte können 2 x 2 SWS für Modulkonferenzen und 1 x 2 SWS für die Vollversammlung abrechnen.
Bitte beachten Sie:
Die Ausnahmeregelung, die für das Sommersemester 2020 festgelegt wurde (Abrechnung von 3 x 2 SWS für Modulkonferenzen) gilt nicht mehr! Diese Ausnahmeregelung galt im Sommersemster 2020 nur aus dem Grund, weil aufgrund der Corona-Pandemie keine Vollversammlung stattfinden konnte.
Für Rückfragen dazu können Sie sich per E-Mail an lehrauftrag@ ash-berlin.eu wenden.
Lehraufträge und Verträge mit den studentischen Hilfskräften können weiterhin wie geplant abgeschlossen werden. Einzelfallentscheidungen sind der Dienststelle vorbehalten. Es besteht Einigkeit, dass soziale Härten vermieden werden sollen.
Aktualisiert: 18.03.2021
Ja, das dürfen sie. Die aktive Teilnahme stellt die Alternative zur regelmäßigen Teilnahme dar, die insbesondere anlassbedingt aktuell möglich ist. Das Abprüfen des Kompetenzerwerbs in Form unbenoteter Studienleistungen bei der aktiven Teilnahmeform kann nach wie vor von den Lehrenden eingefordert werden, wenn in der entsprechenden Lehrveranstaltung nicht die erforderliche Prüfung vorgesehen ist.
Aktualisiert: 04.04.2022
Für Studierende, die im SoSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021 und WiSe 2021/22 an der ASH Berlin eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um jeweils ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Für jedes der genannten Semester, in dem die_der Studierende eingeschrieben und nicht beurlaubt war, wird somit die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert. (Vgl. § 126a Absatz 1 und Absatz 3 BerlHG i. V. mit den Verordnungen zur individuellen Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie)
Für das Sommersemester 2022 sind bisher keine derartigen Regelungen bekannt.
Mitteilung des Prüfungsausschusses vom 16.02.2023
Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-/Masterarbeit aufgrund der Teilschließung der Bibliothek im Zeitraum 20.02.2023 - 01.04.2023
Für Studierende mit Antragstellung der Bachelor-/Masterarbeit im WiSe 2022/23:
Aufgrund der Teilschließung der ASH-Bibliothek im Zeitraum 20.02.2023 - 01.04.2023 wird der reguläre Bearbeitungszeitraum pauschal um eine Woche verlängert. Es bedarf hierfür keines gesonderten Verlängerungsantrages seitens der Studierenden.
Für Studierende mit Antragstellung der Bachelor-/Masterarbeit SoSe 2022, die sich ab dem 20.02.2023 noch in der Bearbeitungsphase befinden:
Studierende mit Antragstellung der Bachelor-/Masterarbeit im SoSe 2022, die sich ab dem 20.02.2023 noch in der Bearbeitungsphase befinden, können auf Antrag die zusätzliche einwöchige Verlängerung aufgrund der Teilschließung der ASH-Bibliothek in Anspruch nehmen.
Bitte hierfür das auf der Webseite der Prüfungsverwaltung bereitgestellte Antragsformular (Verlängerungsantrag Sonstige Gründe) verwenden und auf dem Antragsformular bei Punkt sonstige Gründe „Teilschließung der Bibliothek“ vermerken. Der Beilegung von Nachweisen bedarf es hierfür nicht.
Informationen zur Teilschließung der ASH-Bibliothek finden Sie unter folgendem Link: https://www.ash-berlin.eu/studium/einrichtungen-fuer-studierende/bibliothek/services/teilschliessung/
Hinweis: Die Ausleihe an allen Berliner Hochschulen einschließlich der sozialwissenschaftlichen Bibliothek der HU Berlin ist grundsätzlich für Studierende kostenfrei.
Studiengangsbezogene Regelungen für das SoSe 2023
Mitteilung des Prüfungsausschusses vom 08.05.2023
Praxisphasen der Bachelorstudiengänge
- Soziale Arbeit
- Gesundheits- und Pflegemanagement
- Management und Versorgung im Gesundheitswesen
Die gemäß der jeweiligen Praktikumsordnung geltende 1/3 Regelung von mindestens absolvierten Praxisstunden für die anteilige Anerkennung auf das Praktikum bei Unterbrechung der Praxisphasen wird ausgesetzt.
Fragen hierzu sind an die jeweilige Praktikumsverwaltung zu richten.
Bachelorstudiengang Soziale Arbeit
a) Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit – Antragstellung SoSe 2023
Auf Antrag des Studiengangs gelten abweichend von § 7 Abs. 2 der fachspezifischen SPO weiterhin folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit:
- Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer mindestens 115 Credits erworben und am Projektmodul 1 (Teil 1 und Teil 2) nachweislich teilgenommen hat.
b) Modul Praktikum und Ausbildungssupervision
Auf Antrag des Studiengangs werden die Voraussetzungen für das Absolvieren des Moduls Praktikum und Ausbildungssupervision abweichend von der fachspezifischen SPO weiterhin wie folgt festgesetzt:
- Vorliegen von mind. 60 Credits und
- parallel zum Praktikum und der Ausbildungssupervision die Teilnahme am Projektmodul 1, Teil 1 (4. FS laut Musterstudienplan).
c) Modul Grundlagen der Sozialökonomie und des Sozialmanagements in der Sozialen Arbeit
Auf Antrag des Studiengangs werden die Voraussetzungen für das Absolvieren des Moduls Grundlagen der Sozialökonomie und des Sozialmanagements in der Sozialen Arbeit, hier der erfolgreiche Abschluss des Moduls AZO, aufgrund Pandemie bedingt erschwerter Umstände bei dem Absolvieren der Feldstudienphase abweichend von der fachspezifischen SPO weiterhin ausgesetzt.
Studiengangsbezogene Sonderregelungen für das SoSe 2023
Mitteilung des Prüfungsausschusses vom 08.05.2023
1. Praxisphasen der Bachelorstudiengänge
- Soziale Arbeit
- Gesundheits- und Pflegemanagement
- Management und Versorgung im Gesundheitswesen
Die gemäß der jeweiligen Praktikumsordnung geltende 1/3 Regelung von mindestens absolvierten Praxisstunden für die anteilige Anerkennung auf das Praktikum bei Unterbrechung der Praxisphasen wird weiterhin ausgesetzt.
Fragen hierzu sind an die zuständige Praktikumsverwaltung zu richten.
2. Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement (auslaufend)
Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit – Antragstellung SoSe 2023
Auf Antrag der Studiengangsleitung wird der erfolgreiche Abschluss des Moduls Praktikum und Ausbildungssupervision als Voraussetzungskriterium für die Zulassung zur Bachelorarbeit anlassbedingt vom Prüfungsausschuss weiterhin ausgesetzt.
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit gelten abweichend von § 17 Abs. 2 der fachspezifischen SPO für den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement weiterhin folgende Voraussetzungen:
Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer
- das Modul Wissenschaftliches Arbeiten erfolgreich abgeschlossen hat und
- die in der fachspezifischen SPO genannten Voraussetzungen für das Absolvieren des Moduls Praktikum + Ausbildungssupervision erfüllt, also die hierfür erforderlichen Module erfolgreich abgeschlossen hat.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Studierende, die im Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement eingeschrieben sind.
Aktualisiert: 07.06.2022
Einreichen von Abschlussarbeiten bei der Prüfungsverwaltung
(Weiterführung der bisherigen Sonderregelung)
Bis auf Weiteres sind Abschlussarbeiten ausschließlich per E-Mail in digitaler Form (PDF-Dokument) frist- und formgerecht bei der zuständigen Prüfungsverwaltung einzureichen.
Die Eigenständigkeitserklärung als auch die Mitteilung über die Bereitstellung der Abschlussarbeit in die Bibliothek ist mit eigenhändiger Unterschrift zu versehen. Die eingegangenen Abschlussarbeiten werden von der zuständigen Prüfungsverwaltung per E-Mail an die Gutachter_innen zur Bewertung weitergeleitet.
Auf Verlangen der Gutachter_innen ist von der_dem Studierenden zusätzlich ein Exemplar der Abschlussarbeit in Schriftform direkt bei der_dem Gutachter_in einzureichen. Die schriftliche Form der Abschlussarbeit muss mit der digital eingereichten Form übereinstimmen.
In den weiterbildenden Masterstudiengängen können hiervon abweichende Regelungen getroffen werden.
Mit Bitte um Beachtung: Für die frist- und formgerechte Wertung der Abschlussarbeit ist die bei der Prüfungsverwaltung in digitaler Form eingereichte Abschlussarbeit maßgebend!
Einreichen der Gutachten von Abschlussarbeiten bei der Prüfungsverwaltung
(Achtung: Aufhebung der Pandemie bedingten Sonderregelung!)
Die Gutachten sind von den Gutachter_innen in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift im Original bei der Prüfungsverwaltung per Fach bzw. per Post einzureichen.
Mitteilung des Prüfungsausschusses vom 30.11.2022
Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit – Antragstellung WiSe 2022/23
Auf Antrag der Studiengangsleitung wird der erfolgreiche Abschluss des Moduls Praktikum und Ausbildungssupervision als Voraussetzungskriterium für die Zulassung zur Bachelorarbeit anlassbedingt vom Prüfungsausschuss weiterhin ausgesetzt.
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit gelten abweichend von § 17 Abs. 2 der fachspezifischen SPO für den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement weiterhin folgende Voraussetzungen:
Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer
- das Modul Wissenschaftliches Arbeiten erfolgreich abgeschlossen hat und
- die in der fachspezifischen SPO genannten Voraussetzungen für das Absolvieren des Moduls Praktikum + Ausbildungssupervision erfüllt, also die hierfür erforderlichen Module erfolgreich abgeschlossen hat.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Studierende, die im Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement eingeschrieben sind.
Aktualisiert: 05.04.2022
Es gibt für festangestellte Mitarbeitende zwei Möglichkeiten der Freistellung coronabedingter Kinderbetreuung: Kinderkrankentage oder Freistellung nach dem Infektionsschutzgesetz, welche aktuell bis zum 23.09.2022 genutzt werden können. Die entsprechenden Merkblätter finden Sie im Intranet. Für weitere Informationen oder Beratungen können Sie sich gern an das Familienbüro wenden: familienbuero@ ash-berlin.eu
Die Art der Freistellung melden Sie mit Beginn der Fehlzeit bei der Personalabteilung und den Vorgesetzten an. Bitte setzen Sie sich auch mit der Personalabteilung der ASH Berlin unter personalbuero@ ash-berlin.eu in Verbindung, um die Ihre Situation betreffenden Möglichkeiten (Urlaub, Abbau von Zeitguthaben, Home Office) bei der Pflege von Angehörigen zu klären.
Aktualisiert: 17.03.2021
Das Team von alice gesund rät Mitarbeitenden und Lehrenden, die unter starken Belastungen leiden und sich psychologische Beratung wünschen, sich an https://blaufeuer.info/startseite-berlin/ zu wenden. Das Projekt ist vom BMAS gefördert und daher kostenfrei, niedrigschwellig und unabhängig von der Hochschule. Die Begleitung kann bis zu einem Jahr in Anspruch genommen werden.
Aktualisiert: 16.03.2021
Die für Tarifbeschäftigte und Beamt_innen arbeitsrechtlichen Regeln sind im Anschreiben der Senatsverwaltung Finanzen vom 08.09.2020 beschrieben.
Ergänzend dazu veröffentlichte die SenFin am 03.11.2020 eine Klarstellung.
Die Beihilfeanträge sollen bitte direkt an das Landesverwaltungsamt - Beihilfenstelle - gesendet werden.
Wenn bei Ihnen ein positives Testergebnis vorliegt, dann melden Sie sich bitte krank und versuchen Sie, den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden.
Informationen für Beschäftigte
Aktualisiert: 15.02.2022
Bitte beachten Sie unsere Tipps für eine gelingende Videokonferenz. Diese Hinweise gelten insbesondere für das Videokonferenzsystem BigBlueButton (BBB) aber sie sind auch auf andere Videokonferenzsysteme (z.B. Zoom, Jitsi) anwendbar.
Vor allem auf die in diesem Leitfaden genannten Sicherheitshinweise möchten wir hinweisen:
Passwort einrichten
Bitte legen Sie stets ein Passwort für Ihr Online-Meeting an (nicht relevant für die Nutzung von BigBlueButton über Moodle). Das Passwort sollte dann nicht im Link zum Meeting-Raum enthalten sein (nur relevant für Zoom). Veröffentlichen Sie den Link nicht zusammen mit dem Passwort z.B. auf einer Website, sondern kommunizieren Sie den Link z.B. über Moodle oder via Mail. Weisen Sie ebenfalls die TN darauf hin, dass die Zugangsdaten, die Inhalte und ggf. persönliche Daten aus dem Online-Meeting nicht an Unbefugte weitergegeben werden dürfen.
Auf Moderator/in warten (Warteraum)
Sie können ebenfalls einen Warteraum für das Online-Meeting einrichten (relevant für die Nutzung des BBB-Portals ‚Greenlight‘, von Zoom oder Jitsi (hier heißt der Warteraum "Lobby"). So können Sie selbst bestimmen, wer das Online-Meeting betreten kann.
Unerwünschte TN entfernen
Sollte es dennoch vorkommen, dass eine unbefugte Person in dem Online-Meeting ist, so können Sie diese als Moderator_in bzw. Host aus dem Online-Meeting entfernen (Teilnehmendenliste – Klick auf die Person – TN entfernen).
Aktualisiert: 29.09.2022
Aktuell wird eine neue Dienstvereinbarung über mobiles Arbeiten verhandelt.
Bis dahin wird es ab dem 01.10.2022 gemäß der alten Regelung möglich sein, grundsätzlich 25% der Arbeitszeit im Homeoffice zu erbringen. Beschäftigte mit besonderen familiären oder gesundheitlichen Bedingungen (Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, vorliegender Schwerbehindertengrad) können bis zu 50% der Arbeitszeit im Homeoffice ableisten. Führungskräfte mit Personalverantwortung sind davon ausgenommen. Für diesen Personenkreis sind nur 25% der Arbeitszeit im Homeoffice möglich.
Anträge sind mit den im Intranet erhältlichen Formularen (alice arbeitet/Anträge/alternierende Wohnraum- und Telearbeit Antrag) über die jeweiligen fachvorgesetzten Personen bis zum 31.10.2022 an das Personalbüro zu stellen. Aufgrund dieses Antrages wird dann eine ab 01.12.2022 in Kraft tretende Teilnahmevereinbarung geschlossen. Um zu vermeiden, dass im Zwischenzeitraum die Arbeitsleistung vollständig in Präsenz erbracht werden muss, kann mit den jeweiligen fachvorgesetzten Personen bis zum 30.11.2022 tageweise Homeoffice vereinbart werden.
Die Regelung gilt analog für studentisch Beschäftigte.
Rufumleitung
Eine Rufumleitung auf Ihr privates Telefon ist möglich. Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sollte die Weiterleitung, insofern möglich, auf Ihr Festnetztelefon erfolgen. Externe Anrufer werden Ihre private Telefonnumer nicht sehen können, hier erscheint die ASH-Nummer. Lediglich die internen Anrufer werden die private Nummer sehen.
Sollten Sie von dieser Funktion nicht Gebrauch machen wollen, können Sie auf Ihrem Anrufbeantworter eine Meldung hinterlassen, dass eine Kontaktaufnahme über E-Mail erfolgen kann.
Zugriff auf Laufwerk I
Falls Sie regelmäßig Zugriff auf das Laufwerk I benötigen, dann wenden Sie sich bitte an Herrn Gorling (gorling@ ash-berlin.eu). Das ComZ kann Ihnen dann die Software Anydesk und einen entsprechenden ASH-Laptop zur Verfügung stellen, mit dem Sie im Home Office auf das Laufwerk I zugreifen können.
Aktualisiert am 16.03.2021
Die für Tarifbeschäftigte und Beamt_innen arbeitsrechtlichen Regeln sind im Anschreiben der Senatsverwaltung Finanzen vom 08.09.2020 beschrieben.
Ergänzend dazu veröffentlichte die SenFin am 03.11.2020 eine Klarstellung.
Aktualisiert: 21.02.2023
Nein, Sie benötigen keinen Covid19-Test, wenn Sie die ASH Berlin besuchen möchten. Am 18.02.2023 wurden an der ASH Berlin die 3G-Regel und sämtliche pandemiebedingten Maßnahmen aufgehoben.
Aktualisiert: 29.09.2022
Für festangestellte Mitarbeitende gab zwei Möglichkeiten der Freistellung coronabedingter Kinderbetreuung: Kinderkrankentage oder Freistellung nach dem Infektionsschutzgesetz, welche aktuell bis zum 23.09.2022 genutzt werden konnten. Die entsprechenden Merkblätter finden Sie im Intranet. Für die Zeit ab dem 23.09.2022 sind bisher keine derartigen Regelungen bekannt.
Für weitere Informationen oder Beratungen können Sie sich gern an das Familienbüro wenden: familienbuero@ ash-berlin.eu
Die Art der Freistellung melden Sie mit Beginn der Fehlzeit bei der Personalabteilung und den Vorgesetzten an. Bitte setzen Sie sich auch mit der Personalabteilung der ASH Berlin unter personalbuero@ ash-berlin.eu in Verbindung, um die Ihre Situation betreffenden Möglichkeiten (Urlaub, Abbau von Zeitguthaben, Home Office) bei der Pflege von Angehörigen zu klären.
Aktualisiert am 17.03.2021
Das Team von alice gesund rät Mitarbeitenden und Lehrenden, die unter starken Belastungen leiden und sich psychologische Beratung wünschen, sich an https://blaufeuer.info/startseite-berlin/ zu wenden. Das Projekt ist vom BMAS gefördert und daher kostenfrei, niedrigschwellig und unabhängig von der Hochschule. Die Begleitung kann bis zu einem Jahr in Anspruch genommen werden.
Die Beihilfeanträge sollen bitte direkt an das Landesverwaltungsamt - Beihilfenstelle - gesendet werden.
Wenn bei Ihnen ein positives Testergebnis vorliegt, dann melden Sie sich bitte krank und versuchen Sie, den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden.
Allgemeine Informationen
Aktualisiert: 15.06.2021
Die Alice Salomon Hochschule Berlin rät von Reisen in Länder und Regionen, die vom Robert-Koch-Institut aktuell als Risikogebiet eingestuft werden und für die eine vorübergehend geltende Reisewarnung ausgesprochen wurde, zurzeit dringend ab.
Studierende, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt dennoch entscheiden, einen Aufenthalt zu beginnen, können dies nur nach vorheriger Unterzeichnung einer Sicherheitsbelehrung tun, die ihnen vom International Office der ASH Berlin ausgehändigt wird.
Auslandsreisen für Lehrende und Mitarbeiter_innen der Hochschule können wieder genehmigt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass die Bestimmungen des jeweiligen Landes und der Bundesrepublik Deutschland zur Coronapandemie eingehalten werden und ein (erneuter) Dienstreiseantrag gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür verantwortlich sind, sich unmittelbar vor Antritt der Reise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes darüber zu informieren, ob die Reise aktuell möglich ist. Wenn Sie eine Reise im Rahmen von Erasmus+ längerfristig planen möchten, wenden Sie sich bitte mit Fragen direkt an das International Office.
In Krankheitsfällen haben Sie die Möglichkeit, sich 3 Tage ohne Attest krank zu melden.
Wenn bei Ihnen ein positives Testergebnis vorliegt, dann melden Sie sich bitte krank und versuchen Sie, den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden.
Aktualisiert: 04.04.2022
Das Robert-Koch-Institut bündelt alle Informationen und neuesten Erkenntnisse zum Coronavirus auf seiner Website: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html
Hotlines
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat eine Hotline geschaltet, unter der sich Berliner_innen und Gäste der Stadt beraten lassen können:
+49 30 9028 2828
Täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr
Alternativ ist der kassenärztliche Notdienst erreichbar:
+ 49 116 117
Täglich von 8.00 bis 24.00 Uhr
www.116117.de/de/coronavirus.php
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zum Coronavirus:
+49 30 346 465 100
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
Dokumente
- Pandemieplan (Stand 15.11.2022)
- Hygienekonzept (Stand 15.11.2022)
- Testkonzept (Stand 15.11.2022)
- Wegeleitkonzept (Stand 15.11.2022)
- Informationsblatt zum Wegeleitsystem der ASH Berlin (Stand: 01.10.2020)
- Räume an der ASH Berlin: Informationen zu Kapazitäten und Luftfilteranlagen (Stand: siehe Dokument)
- Formblatt 2G für Veranstaltungen und Bürogemeinschaften (Stand 01.04.2022)
- Praxisbeispiel eines im Seminar vereinbarten Verhaltenskodex
- SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats
- Berliner Stufenplan für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Stand: September 2020)
- Informationsblatt Datenschutz und Datenerhebung (DE)
- Information data protection and data collection (EN)
- „Zurück auf den Campus! Berliner Hochschulen starten in ein Sommersemester in Präsenz”
- Presseerklärung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) vom 31.03.2022
- „Weitere Öffnungsschritte an Berliner Hochschulen ab 18. Juni 2021”
- Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung vom 15.06.2021
- „Öffnungsperspektiven für Berliner Hochschulen: Ab Juni wieder mehr Präsenz auf dem Campus möglich”
- Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) vom 26.05.2021
- „Einschränkungen im Hochschulbetrieb bis 24. April verlängert / Verfahren für die Durchführung von Corona-Tests werden etabliert“
- Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) vom 30.03.2021
- „Einschränkungen im Hochschulbetrieb werden bis 31. März fortgesetzt“
- Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) vom 12.02.2021
- „Einschränkungen im Hochschulbetrieb werden bis 15. Februar fortgesetzt / Verlängerung von Abgabefristen für Abschluss- und Hausarbeiten bis Ende des Wintersemesters“
- Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) vom 22.01.2021
- „Betrieb an Berlins Hochschulen bleibt bis 31. Januar eingeschränkt – Fristverlängerung für Abschluss- und Hausarbeiten“
- Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) vom 08.01.2021
- „Berlins Hochschulen schränken Betrieb für die Zeit vom 16.12. bis 10.01. weiter ein” Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) vom 14.12.2020 (DE/EN)
- „Mehr digitale Lehre im Wintersemester: Berliner Hochschulen bereiten weitere Maßnahmen zur Sicherung des Studiums unter Pandemiebedingungen vor” Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) vom 20.10.2020
- „Gesetzlicher Schutzschirm für Studierende in der Pandemiezeit im Abgeordnetenhaus beschlossen”
- Pressemitteilung vom 17.09.2020
- Ausführungen der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung sowie der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) zu den Rahmenbedingungen des Berliner Sommersemesters 2020
- Papier vom 03.04.2020
- Pressemitteilung vom 03.04.2020
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gehen in Präsenznotbetrieb über / Präsenzprüfungen werden ausgesetzt (Vereinbarungen der Taskforce (Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung sowie Präsidien der Berliner Universitäten und Hochschulen) bezüglich weiterer einschränkender Maßnahmen für den Hochschulbetrieb)
- Pressemitteilung vom 18.03.2020
- Vereinbarungen der Taskforce (Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung sowie Präsidien der Berliner Universitäten und Hochschulen) bezüglich weiterer einschränkender Maßnahmen für den Hochschulbetrieb
- Ergebnisprotokoll der Taskforce-Sitzung vom 16.03.2020
- Beschluss des Regierenden Bürgermeisters von Berlin / der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung über weitere Maßnahmen für Berlins Wissenschaft: Hochschulen stellen Präsenzveranstaltungen ein / Sonderregelung für Prüfungen
- Offizielle Mitteilung vom 13.03.2020
- Beschluss des Regierenden Bürgermeisters von Berlin / der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung über Sofortmaßnahmen, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken
- Offizielle Mitteilung vom 11.03.2020
- Arbeits-und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandmie - Hinweise und Erweiterungen der Regelungen zur Freistellung für Kinderbetreuung
- Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 27.11.2020
- Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie; Beschäftigte mit erhöhtem Risiko
- Anschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 08.09.2020
- Informationen vom BMBF zur BAföG-Förderung während der Coronakrise
- Aktualisierte Informationen vom 02.04.2020
- Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Coronavirus
- FAQs der Senatsverwaltung für Finanzen - Stand vom 25.03.2020
- Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen des sich derzeit ausbreitenden Coronavirus; Erweiterung der Freistellung zur Betreuung von Kindern
- Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 17.03.2020
- Hygienemaßnahmen im Rahmen von Lehrveranstaltungen/Prüfungen während der aktuellen COVID-19 Pandemie
- Empfehlungen der Charité vom 16.03.2020
- Informationen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) zur Durchführung von Staatsexamina
- Informationen über geplante Maßnahmen - Stand vom 15.03.2020
- Hinweisblatt des GJPA für mündliche Prüfungen der staatlichen Pflichtfachprüfung
- im Zeitraum 09.03.2020 bis 27.03.2020 im Hinblick auf eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus
- Hinweisblatt - Stand vom 15.03.2020
- Hinweisblatt des GJPA für schriftliche Prüfungen der staatlichen Pflichtfachprüfung
- im Zeitraum 09.03.2020 bis 27.03.2020 im Hinblick auf eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus
- Hinweisblatt - Stand vom 15.03.2020
- Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen des sich derzeit ausbreitenden Coronavirus
- Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 12.03.2020