Forschung, Lernen & Lehren Zum 50. Geburtstag: Promotionsrecht für die Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften

Das neue Berliner Hochschulgesetz ist beschlossen und spiegelt die wichtige Rolle von HAW für den Wissenschaftsstandort wider

1971 wurden in Berlin die ersten Fachhochschulen gegründet. 50 Jahre später erfüllt nun das „Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft“ zwei große Wünsche der mittlerweile sechs staatlichen Fachhochschulen: Sie heißen künftig Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Diese von der Hochschulrektorenkonferenz empfohlene Bezeichnung setzt sich bundesweit immer mehr durch.

Vor allem aber erlaubt das neue Hochschulgesetz in Berlin jetzt eigenständige Promotionen in forschungsstarken Fachrichtungen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Damit ist Berlin neben Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen das vierte Bundesland, das ein Promotionsrecht für forschungsstarke Felder an HAW umsetzt und damit die Position der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften deutlich stärkt.

„Die Einführung des Promotionsrechts für forschungsstarke Felder beendet endlich die strukturelle Diskriminierung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, für unsere Studierenden und unseren wissenschaftlichen Nachwuchs,“ erläutert Prof. Dr. Carsten Busch, Präsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Sprecher der Rektor_innen und Präsident_innen der Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Die Hochschulen hätten einen gesetzlichen Auftrag zur Forschung, dem sie bisher durch das fehlende Promotionsrecht nur unvollständig nachkommen konnten.

Die Potenziale der HAW-Absolventinnen und Absolventen am Wissenschaftsstandort Berlin, zu offenen Fragen unserer Gesellschaft praxisnah zu forschen, können sich nun besser entfalten.

„Die Verankerung des Promotionsrechts im Berliner Hochschulgesetz ist Ergebnis von jahrelanger Überzeugungsarbeit. Die sechs Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften waren sich im Ziel einig und haben hervorragend zusammengearbeitet. Danke an die Fachpolitiker_innen, die wirklich zugehört und nun so entschieden haben!“, erklärt Bettina Völter, Rektorin der Alice Salomon Hochschule Berlin. „Mit dem Promotionsrecht wird nun zum Beispiel für die SAGE-Disziplinen Soziale Arbeit, Gesundheits-, Pflege- und Therapiewissenschaften sowie für die Kindheitspädagogik die Bolognareform endlich voll umgesetzt.“

Dem Einsatz für das Promotionsrecht ging die jahrzehntelange Erfahrung voraus, dass Promovierende, Professor_innen und deren hoch aktuelle Themen an Universitäten tendenziell abgewertet und vielfach ausgebremst wurden. „Es wird Zeit, dass die Arbeit der Professorinnen und Professoren, die seit Jahren Promotionen mit ihrer Expertise betreuen und deshalb oft auch von Uniabsolvent_innen als Betreuende gewählt werden, eine angemessene Anerkennung erhält und sich systemrelevante Disziplinen eigenständig entwickeln können“, so Bettina Völter weiter.

 „Wir freuen uns, dass Berlin nun auch zu den Vorreitern unter den Bundesländern zählt, wenn es um die Rolle der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften für die jeweiligen Forschungs- und Wissenschaftsstandorte geht,“ ergänzt die Präsidentin der Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber. Das Promotionsrecht stärke die angewandte, innovative Forschung an den Hochschulen und könne so den Nutzen der Wissenschaft für Wirtschaft und Gesellschaft erhöhen. Neben der Schaffung eigenständiger Promotionsmöglichkeiten unterstreiche konsequenterweise auch die Umbenennung der ehemaligen Fachhochschulen zu Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im neuen Berliner Hochschulgesetz die stärkere Rolle der HAW in Wissenschaft und Forschung.

Das neue Promotionsrecht gilt nicht pauschal für ganze Hochschulen, sondern wird gezielt für forschungsstarke Felder eingerichtet. Die Forschungsstärke muss laut Hochschulgesetz nachgewiesen werden. Wie genau dies ablaufen wird, ist in einem gemeinsamen Prozess zwischen den Hochschulen und der neuen Wissenschaftssenatorin oder dem neuen Wissenschaftssenator zu entwickeln. Die Berliner HAW planen in diesem Zusammenhang eine vertiefte Zusammenarbeit untereinander in forschungsstarken Feldern, um Synergieeffekte am Wissenschaftsstandort Berlin-Brandenburg bestmöglich zu nutzen. Die Zusammenarbeit mit den Berliner Universitäten im Rahmen des Kooperativen Promotionszentrums Berlin und mit anderen Universitäten und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland werden die Berliner HAW auf der Basis des neuen Hochschulgesetzes fortsetzen und ausbauen. So sollen möglichst viele qualifizierte HAW-Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit erhalten, ihre in der Masterausbildung erworbene Qualifikation im Rahmen einer Promotion zu vertiefen.

 „Wir danken allen Mitgliedern unserer Hochschulen, die in den letzten Jahren durch ihre Leistungen gezeigt haben, was angewandte Forschung vermag – und allen, die sich innerhalb und außerhalb der Berliner HAWen für das Promotionsrecht eingesetzt haben!“

 

Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH Berlin)

Berliner Hochschule für Technik (vormals Beuth-Hochschule)

Evangelische Hochschule Berlin (EHB)

Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR)

Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)

Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB)