Gewalt- und Sexualstraftaten sind eine gesellschaftliche Realität. Oft zeigt sich dabei, dass viele Opfer mit ihren Erfahrungen allein bleiben und erleben, dass professionelle Hilfe nicht selbstverständlich ist. Soziales Umfeld, Institutionen und das Strafverfahren haben eine erhebliche Bedeutung für die Verarbeitung der erlittenen Gewalterfahrung.
Das Fachwissen der Opferhelfer_innen basiert auf verschiedenen Disziplinen, vor allem Kriminologie und Viktimologie, Psychologie und Psychotraumatologie sowie verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere Straf- und Strafprozessrecht. Daher setzt sich der Zertifikatskurs mehrperspektivisch aus unterschiedlichen Modulen zusammen. Neben theoretischem Wissen und Fachkenntnissen soll die Arbeit an Fallbeispielen und Praxiserfahrungen mit Selbstreflexion einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Ein Supervisionsmodul und Kollegiale Beratung im Rahmen von mehreren Peergruppentreffen werden die Lernprozesse unterstützend und auswertend begleiten. Die Beobachtung und Dokumentation einer Hauptverhandlung unterstützen die Lernprozesse. Ziel der Weiterbildung ist es, Informationen und Techniken für einen angemessenen, an viktimologischen Grundsätzen ausgerichteten Umgang mit Menschen zu vermitteln, die Opfer von Straftaten, insbesondere von Sexual- und Gewaltstraftaten, geworden sind.
Die Inhalte des Kurses entsprechen den Mindeststandards, die zur Weiterbildung für psychosoziale Prozessbegleitung von der Justizministerkonferenz im Juli 2014 empfohlen wurden. Der Zertifikatskurs ist als Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung von allen Bundesländern anerkannt.
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