Entwickle mit „EXIST-Women“ deine unternehmerische Fähigkeiten und bilde dich im Bereich (Social) Entrepreneurship und Existenzgründung fachlich und vor allem praktisch weiter!
Wie der Name "EXIST-Women" schon andeutet, handelt es sich bei dem Förder- und Qualifizierungsprogramm um eine spezifische Förderung von gründungsinteressierten und gründungsaffinen Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es soll Frauen die Möglichkeit geben, sich frühzeitig mit den Themen Gründung und berufliche Selbständigkeit vertraut zu machen.
Am 7. Juli 2023 wurde die neue Richtlinie "EXIST-Women" vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Die neue Förderlinie von EXIST beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen. Teilnehmerinnen sollen insbesondere bei der Entwicklung ihrer unternehmerischen Fähigkeiten und der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung ihrer Gründungsidee unterstützt werden.
Die Details und Programminhalte für Hochschulangehörige der ASH werden aktuell von Mitarbeiterinnen des Projektes ASHEXIST entwickelt. Zum Start des Wintersemesters 23/24 sind zwei Informationsveranstaltungen geplant. Termine werden über die Webseite des Career Services und über den JobTeaser bekannt gegeben. Um mehr über das Qualifizierungsprogramm, den Bewerbungsprozess und die geplanten Informationsveranstaltungen zu erfahren, kannst Du dich auch hier in die Interessiertenliste eintragen.
Das Wichtigste im Überblick
Laufzeit: 12 Monate (studienbegleitend/berufsbegleitend)
Beginn: voraussichtlich Mitte November 2023*
Bewerbungsstart: voraussichtlich Anfang Oktober 2023*
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
Zielgruppe: Studentinnen, (wiss.) Mitarbeiterinnen und Alumnae der ASH
Förderinhalte: u.a. Coaching, Beratung, Mentoring, Workshops & Vernetzungsmöglichkeiten, sowie
Sachmittel von € 2000 pro Teilnehmerin; optionales Stipendium für max. 3 Monate
* Eine Bewerbung ist unter Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Wintersemester 2023/24 (voraussichtlich ab Oktober 2023) möglich.