Die ASH Berlin hat als zweite Hochschule im Land Berlin ihre neue Grundordnung nach dem neuen Berliner Hochschulgesetz durch alle Hochschulgremien gebracht und von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege genehmigt bekommen. Gestern unterzeichnete die Rektorin der ASH Berlin, Prof. Dr. Bettina Völter, die neue Grundordnung, nachdem das Dokument am 28. November von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege genehmigt worden war. Die Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt erfolgte ebenfalls gestern.
„Wir sind sehr dankbar für den stringenten Prozess, mit dem die Gremien jeden Paragraphen der Grundordnung erwogen und entschieden haben und für die konstruktive Zusammenarbeit im Genehmigungsprozess mit der Rechtsabteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege“, kommentiert Bettina Völter. „Es ist erleichternd, dass wir nun die Gremienwahlen Anfang Februar auf der Basis unserer neuen Grundordnung organisieren können.“
Die Grundordnung ist eines der wichtigsten Regelwerke einer Hochschule. Sie legt die Grundsätze und die Organisation der Selbstverwaltung der Hochschule fest. Für die ASH Berlin ist die Genehmigung der neuen Grundordnung ein besonders wichtiger Schritt, denn sie legt fest, dass die Hochschule ab sofort auf ein Präsidialsystem umstellen wird.
Die ASH Berlin ist bisher die einzige Hochschule in Berlin, die in ihrer Grundordnung Abweichungen nach § 7a Berliner Hochschulgesetz, der„Innovationsklausel“, vorgenommen hat und genehmigt bekam.
Hier geht es zur Grundordnung der ASH Berlin.
Gremienwahlen im Wintersemester 2024/25
Die nächsten Gremienwahlen im Februar werden nach der neuen Grundordnung durchgeführt. Die Wahlen der Vertreter_innen aller Mitgliedergruppen im Akademischen Senat, im Erweiterten Akademischen Senat, in den Fachbereichsräten I und II, im zentralen Frauen*- und Gleichstellungsrat, in den dezentralen Frauen*- und Gleichstellungsräten sowie im Studierendenparlament finden am Montag, den 03.02.2025 und Dienstag, den 04.02.2025 statt. Angehörige der ASH Berlin, die sich für ein Gremium zur Wahl stellen möchten, schreiben unter Angabe des Gremiums, der Organisationseinheit bzw. des Studiengangs bis 06.01.2025 eine E-Mail an wahlvorstand@ ash-berlin.eu. Für eine erfolgreiche Wahlaufstellung sind drei Unterstützer_innenunterschriften nötig. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des ASH-Wahlvorstands.