Was bedeutet Akademische Selbstverwaltung?
Der Begriff "Akademische Selbstverwaltung" beinhaltet alle gewählten Gremien, Ausschüsse, Kommissionen und Ämter einer Hochschule, die von Mitgliedern der Hochschule besetzt werden. Diese treffen wesentliche Entscheidungen, wie zum Beispiel zur Fachstruktur der Hochschule, zur Gestaltung von Lehre, Studium und Forschung und zur inneren Organisation.
Die Wahlen zu den Gremien der Akademischen Selbstverwaltung werden – soweit nicht anders geregelt – vom Wahlvorstand der ASH Berlin durchgeführt. Grundlagen für die Zusammensetzung und die Aufgaben dieser Organe sind das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin BerlHG, die Grundordnung der ASH Berlin und ergänzend die jeweilige Geschäftsordnung.
Gremien der ASH Berlin
Kommissionen des Akademischen Senats
Zur Unterstützung und Beratung des Rektorats und des Akademischen Senats (AS) bildet der Akademische Senat der ASH Berlin nach dem Berliner Hochschulgesetz folgende ständige Kommissionen:
- Kommission für Entwicklungsplanung (EPK)
- Kommission für Lehre und Studium (LSK)
- Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)
- Kommission für Bibliothekswesen (BIK)
- Kommission für Diversity und Social Justice
- Antidiskriminierungskommission
- Kommission akademische Mitarbeiter_innen (KAMA)
Weitere Kommissionen des Akademischen Senats:
Weitere Kommissionen
Gremien- und Berufungsbüro
Bitte benutzen Sie für folgende Anliegen die angegebenen E-Mail Adressen:
AS-Anliegen: as@ ash-berlin.eu
Berufungsangelegenheiten: berufungskommission@ ash-berlin.eu